Bebauungsplan Bahrenfeld 68 Bekanntmachung von Entscheidungen des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 04.09.2025 zu der Verordnung über den Bebauungsplan Bahrenfeld 68 Mitteilungsdrucksache des Amtes
Letzte Beratung: 17.12.2025 Stadtentwicklungsausschuss Ö 10.1
Aus den Urteilen des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 04.09.2025 - 2 E 3/23.N - und - 2 E 11/24.N -, die in den Normenkontrollverfahren nach § 47 der Verwaltungsgerichts-ordnung zu der Verordnung über den Bebauungsplan Bahrenfeld 68 vom 27.03.2023 (HmbGVBl. S. 151) ergangen sind, wird folgender Entscheidungssatz veröffentlicht:
„Die Verordnung über den Bebauungsplan Bahrenfeld 68 vom 27.03.2023 (HmbGVBl. S. 151) ist unwirksam.“
Die Entscheidung ist nach § 47 Absatz 5 der Verwaltungsgerichtsordnung allgemein verbindlich.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
Bahrenfeld 68 Planzeichnung
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