Frau Hirschfeld stellt fest, dass mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend seien und somit die Beschlussfähigkeit gegeben sei.
Frau Hirschfeld berichtet, dass die ebenfalls eingeladene Vertretung des Jugendhauses St. Pauli kurzfristig habe absagen müssen.
Herr Pastor Wilm (St. Pauli Kirche) stellt die Hintergründe hinsichtlich der Schließung des Jugendhauses St. Pauli dar. Hierbei und auf Nachfragen der Ausschussmitglieder hebt er Folgendes hervor:
Frau Brunner-Jahns zeigt sich unzufrieden, in welcher Geschwindigkeit, die Entscheidung getroffen worden sei, das Angebot aufzugeben. Aus ihrer Sicht gebe es weiter einen großen Bedarf für die Kinder und Jugendlichen im Stadtteil.
Kat Zeiger stimmt dem zu und kündigt an, dass im Sozialraumteam eine Stellungnahme erarbeitet werde, die dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt werden solle.
Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom zuletzt 15.04.2026.
Frau Stelling (PLING Kollektiv) stellt das Thema anhand einer Präsentation (siehe Anlage) vor und hebt hierbei und auf Nachfragen der Ausschussmitglieder das Folgende hervor:
Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 03.06.2026.
Herr Schmidt führt aus, dass er die rechtlichen Einschätzungen aus der Eingabe nicht teile. Ihm sei nicht klar, warum hier – anders als bei allen möglichen anderen Projekten – eine Ausschreibung nicht regelhaft möglich sein solle. Der Träger könne sich doch erneut bewerben und versuchen, sich mit einem guten Konzept im Wettbewerb durchzusetzen. Möglicherweise sei die hohe Fluktuation unter den Ehrenamtlichen ein Indiz dafür, dass es bei der Ombudschaft grundsätzlich noch Verbesserungsbedarfe gebe. Zudem finde er es befremdlich, dass die Eingabe des Trägers mit Briefkopf der Ombudsstelle erfolgt sei.
Frau Gutierrez Plasser stellt in Frage, ob es in dieser Fragestellung aktuell tatsächlich einen Wettbewerb brauche oder ob die Ombudschaft nicht stattdessen eher eine Stabilität und Kontinuität benötige.
Frau Gosch zeigt sich mit den Schwärzungen von Namen in der Drucksache 22-2193 unzufrieden.
Herr Pawletta führt aus, dass es aus datenschutzrechtlichen Gründen heraus die dienstliche Verpflichtung gebe, Namen Dritter zu schwärzen. Dies gelte für die Bezirksversammlung und alle von ihr eingesetzten Fachausschüsse. Da es sich entsprechend um ein übergeordnetes Thema handele, müssten entsprechende Fragestellungen im Zweifel im Hauptausschuss behandelt werden.
Kat Zeiger und Frau Brunner-Jahns stellen den Antrag mit der Drucksache 22-2276 (siehe TOP 4.1) vor. Die Ombudschaft benötige in der aktuellen Situation eine Verlässlichkeit. Eine komplette Neuausschreibung wäre unverhältnismäßig. Wenn der Aspekt KITA eine höhere Gewichtung erfahren solle, könne ggf. dieser Bereich allein für eine Neuausschreibung in den Blick genommen werden. Wenn die Ombudschaft in ihrer bestehenden Form wegfiele, würde dies einen Bruch der bestehenden Arbeit und Leistungen bedeuten. Zudem müsste wieder gänzlich neu Beziehungsarbeit geleistet werden. Auch in Jugendhilfeausschüssen der anderen Bezirke werde das Thema Ombudschaft beraten und es seien mehrere Stellungnahmen in Vorbereitung bzw. befänden sich in der Abstimmung.
Frau Hirschfeld gibt zu überlegen, dass die Ombudschaft in ihrer bestehenden Form in den vergangenen Jahren in einem komplexen und aufwendigen Verfahren entstanden sei. Innerhalb der Trägerlandschaft gebe es die Sorge, dass die zuständige Fachbehörde einen Strukturwandel vorsehe. Zudem hätten sie Rückmeldungen erreicht, dass die Fachbehörde mit der Arbeit des Trägers nicht immer einverstanden gewesen sei, es Probleme in der gemeinsamen Kommunikation gegeben habe und teilweise inhaltliche Positionierung des Trägers der Ombudsstelle als zu offensiv wahrgenommen worden seien. Die ursprüngliche Idee der Überweisung der Eingabe in den Unterausschuss (UA) Haushaltsangelegenheiten sei gewesen, dass der UA Fragestellungen an die zuständige Fachbehörde entwickle, um die tatsächlichen Motive für die angedachte Ausschreibung in Erfahrung zu bringen.
Frau Schmidt äußert die Befürchtung, dass die Neuausschreibung dazu führe, dass aktuelles Ehrenamt verlorengehe und entsprechend eine Schwächung der Ombudschaft erfolge.
Herr Kaeding merkt an, dass die Neuausschreibung von Projekten in der Verwaltung ein normaler Prozess sei – vor diesem Hintergrund sei ihm die Problematik an dieser Stelle nicht abschließend klar – zumal sich der Träger mit einem guten Konzept erneut bewerben könne. Hinzukomme, dass der Ausschreibungstext ja noch gar nicht vorliege und bekannt sei.
Frau Wolf berichtet, dass die Landeshaushaltsordnung grundsätzlich regelhafte Neuausschreibungen von Projekten vorsehe. Der Antrag unter TOP 4.1 suggeriere in der bestehenden Form, dass sich der aktuelle Träger bei einer erneuten Ausschreibung nicht durchsetzen werde, dieses stehe aber noch nicht fest. Zudem wäre es ggf. zielführend, den vierten Kullerpunkt in der Begründung zu ändern, da die Ombudschaft für die gesamte Stadt wirke und nicht allein für den Bezirk Altona.
Der Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten stimmt dem Antrag mit der Drucksache 22-2276 (TOP 4.1) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und FDP sowie bei Enthaltung der Fraktion GRÜNE zu.
Siehe TOP 4.
Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 03.06.2026.
Die Ausschussmitglieder tauschen sich bezüglich der Rahmenbedingungen der beschlossenen Öffentlichen Anhörung aus.
Hinsichtlich der Fragestellung nach etwaigen Honorarmitteln schlägt Herr Schmidt vor, diese für Referierende aus der Wissenschaft in den Blick zu nehmen.
Frau Gutierrez Plasser gibt zu überlegen, allen Referierenden aus Fairnessgründen gleichermaßen 500 Euro zur Verfügung zu stellen.
Herr Kaeding stellt die Frage, ob überhaupt die Bereitstellung von Honorarmitteln notwendig sei und nicht wie sonst auch Referent:innen auf freiwilliger Basis angefragt werden sollten.
Mehrere Ausschussmitglieder beraten als weitere etwaige mögliche Kosten zusätzlich eine Getränkeverpflegung und die Plakatierung der Veranstaltung.
Beratungsergebnisse siehe Beschlussempfehlung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten in der Anlage.
Anlagen
22-2315 Empfehlung Ausgestaltung Öffentlich Anhörung (215 KB)
Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung auf Bitten der Fraktion GRÜNE neu aufgenommen.
Frau Hirschfeld verweist auf das Schreiben, das den Jugendhilfeausschuss (JHA) heute erreicht habe (siehe Anlage), und regt an, dass sich der JHA mit den darin geäußerten Sorgen befasse.
Frau Wolf führt aus, dass dem Bezirksamt die im Schreiben angesprochenen Kürzungen nicht bekannt seien und es nicht um Zuwendungen aus dem Bezirk gehe.
Auf Vorschlag von Herrn Schmidt einigt sich der Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten einvernehmlich darauf, den Sinti-Verein zur Förderung von Kindern und Jugendlichen e.V. in die kommende Sitzung des Jugendhilfeausschusses einzuladen, um in Erfahrung zu bringen, um welche Stellen es genau geht und wie diese finanziert seien.
Der TOP mit der Drucksache 22-2295 liegt mit der Aktualisierung der Tagesordnung vor.
Frau Wolf berichtet, dass das Projekt von 2023 bis 2025 mit Mitteln der Sozialräumlichen Integrationsnetzwerke (SIN) finanziert worden sei. Die Kürzungen dieser Mittel hätten aber zu einem Wegfall der Finanzierung des Projekts geführt. Im Sozialraumteam sei nun der Wunsch entstanden, dass noch einmalig für ein weiteres halbes Jahr eine Förderung erfolge. Das Amt korrigiere die vorliegende Beschlussempfehlung dahingehend, dass die Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 3.700 Euro empfohlen werde, da sich diese Summe aus den angegeben Honorarkosten in den Antragsunterlagen ergebe.
Der Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss einstimmig, der Vereinigung Pestalozzi gem. GmbH für das Projekt Sozialberatung Triginya konsumtive Mittel der Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe (SAJF) in Höhe von 3.700 Euro zur Verfügung zu stellen.
Die Mittel stehen in den Rahmenvereinbarungen SAJF (SAE) zur Verfügung.
Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 20.05.2026.
Frau Wolf stellt das Thema anhand einer Präsentation vor (siehe Anlage). Das Amt bemühe sich, die dargestellten Auswertungen und Berechnungen zügig durchzuführen, um den Trägern möglichst frühzeitig soweit möglich Planungssicherheit zu gewähren. Gleichzeitig handele es sich nur um vorläufige Zahlen, da abschließend verbindliche Entscheidungen von der zuständigen Fachbehörde erst zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt würden.
Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung auf Bitten des Amtes neu aufgenommen. Es liegt hierzu eine Tischvorlage des Amtes vor (siehe Anlage).
Frau Wolf stellt die Drucksache vor und berichtet, dass das Interessenbekundungsverfahren (IBV) innerhalb der Sommerpause stattfinden werde. Das Amt könne dann in der nächstmöglichen Jugendhilfeausschusssitzung ausführlich über das Ergebnis und die Entscheidungsfindung berichten.
Herr Schmidt spricht sich für eine Beteiligung des Jugendhilfeausschusses nach dem Verfahren für IBVn aus der letzten Wahlperiode aus. Es sei wichtig, dass vom Jugendhilfeausschuss benannte Vertretungen bei der Entscheidungsfindung eingebunden seien.
Der Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Das Amt wird gebeten, analog zu bisherigen Interessenbekundungsverfahren, Jurymitglieder des Jugendhilfeausschusses in die Auswertung einzubeziehen.
Der Jugendhilfeausschuss wird um Benennung der Jury gebeten.
Anlagen
TV Mitteilung IBV Koordination Ehrematsprojekte SAJF (382 KB)
Frau Hirschfeld berichtet, dass ihr Versuch der Kontaktaufnahme zu den Vorsitzenden der Jugendhilfeausschüsse aus den anderen Bezirken hinsichtlich eines öffentlichen Agierens bezüglich der Kürzungen in der Jugendhilfe nicht erfolgreich gewesen sei. Bisher habe niemand eine Bereitschaft gezeigt, gemeinsam Stellung in der Öffentlichkeit zu beziehen.