Protokoll
NICHT-ÖFFENTLICHE VIDEO-/TELEFONKONFERENZ Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit vom 15.02.2021

Ö 1

Housing First (Referent*in: Vertretung der Sozialbehörde)

Zwei Vertreterinnen der Sozialbehörde stellen das Konzept Housing First vor und berichten auf Nachfragen Folgendes:

 

  • Housing First beinhalte, dass eine eigene Wohnung ein Menschrecht ohne Voraussetzungen sei und richte sich insbesondere an leistungsberechtigte Wohnungs- und Obdachlose mit schweren Problemen. Wohnen und Betreuung seien voneinander getrennt. Betroffene hätten die Wahlfreiheit, ob sie über die Wohnung hinaus Betreuungsangebote wahrnähmen. Housing First könne die soziale Integration fördern, indem beispielsweise Ausbildungs- und Arbeitsplätze gesucht würden, und die Gesundheit verbessern, indem etwa der Drogenkonsum reduziert werde. Von den Betroffenen werde eine aktive Beteiligung gefordert, jedoch ohne Druck auszuüben. Für eine personenbezogene Betrachtung des Einzelnen könnten entweder interdisziplinäre Teams oder jeweils eine feste Betreuungsperson gewählt werden. Im jeden Fall sollten Betroffene flexibel unterstützt werden. Insgesamt stelle Housing First aber nur einen ergänzenden Ansatz zu anderen Angeboten dar.
  • Zentraler Punkt des Konzepts sei es, Wohnraum zu generieren. Dabei solle auf die Wohnungswirtschaft insgesamt und nicht nur auf städtische Unternehmen und Genossenschaften zugegangen werden. Nicht die bezirklichen Fachstellen, sondern eine Gesellschaft oder ein*e Träger*in solle Wohnraum finden und diesen dann vermitteln. Die bezirklichen Fachstellen müssten nur die Leistungsberechtigung der Betroffenen ausstellen.
  • Housing First sei Bestandteil des Koalitionsvertrages und befinde sich am Anfang der Pilotierung. Projekte in anderen Bundesländern wie in Nordrhein-Westphalen und Berlin seien geprüft worden. Berlin habe in drei Jahren vierzig Menschen in Wohnungen vermitteln können. Das Konzept sei stark beworben worden, um günstigen Wohnraum zu akquirieren. Um Maßnahmen zu Housing First umsetzen zu können, müsse erst ein entsprechender Haushaltsbeschluss der Bürgerschaft gefasst werden.
  • Je nach rechtlicher Umsetzung könne das Projekt noch ein bis zwei Jahre dauern. Wenn beispielsweise eine Ausschreibung nötig sei, verzögere sich der Prozess noch. Das genaue Verfahren stehe aber noch nicht fest. Denkbar sei aber, dass es interessierte Träger*innen mit verschiedenen Konzepten zu Housing First gebe.
  • Auf eine wissenschaftliche Begleitung des Projekts werde aufgrund der Erfahrungen der Vorgängerprojekte in anderen Bundesländern vermutlich verzichtet. Dabei handle es sich jedoch um eine politische Entscheidung.
  • Die bezirklichen Fachstellen vermittelten derzeit Wohnungen an Wohnungsberechtigte. Außerdem gebe es in der Stadt auch noch Spezialangebote wie das „ProjektAnkerplatz“. Ebenfalls im Koalitionsvertrag verankert sei das Konzept, dass Träger*innen als Zwischenmieter*innen aufträten und Wohnungen untervermieteten. Ein Kooperationsvertrag mit der Wohnungswirtschaft bestehe und werde controllt.
  • r die Verteilung von Masken an Obdachlose habe die Sozialbehörde bei Träger*innen den Bedarf abgefragt und beginne nun mit der Auslieferung.

 

Frau Bödeker-Schoemann befürwortet, Housing First als weitere Säule des Sozialsystems zu etablieren. Dass das Konzept trotz der Vereinbarung des Koalitionsvertrags und eines positiven Beschlusses der Bürgerschaft nicht im Haushalt berücksichtig sei, sehe sie kritisch. Deshalb sollten alle Fraktionen auf ihre Bürgerschaftsfraktionen einwirken, da nur noch diese Änderungen des Haushalts beschließen könnten.

 

Frau Fiedler regt an, in einer Art Stufenkonzept zunächst eine Vergabe an städtische Unternehmen zu beginnen, um das Verfahren zu beschleunigen. Später könne die Arbeit dann an Träger*innen übergeben werden.

 

Frau Partoshoar weist darauf hin, dass die bezirklichen Fachstellen schon jetzt überlastet seien und dafür mehr Personal eingeplant werden müsse. Träger*innen hätten in den vergangen Jahren außer mit der SAGA Unternehmensgruppe keinen Wohnraum generieren können.

 

Eine Vertreterin der Sozialbehörde betont, dass die Arbeit der bezirklichen Fachstellen gut funktioniere und es einen engen Dialog zu diesen gebe.

 

 

Ö 1.1 - 21-1442

Für das Recht auf Wohnen: Housing First im Bezirk Altona umsetzen – Versprochen ist versprochen – gerade jetzt! Antrag der Fraktion DIE LINKE (Ziffer 1 überwiesen aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 26.11.2020 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung, vertagt aus der Sitzung vom 17.12.2020)

Ziffer 1 überwiesen aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 26.11.2020 zur Erarbeitung

einer Beschlussempfehlung, vertagt aus der Sitzung vom 17.12.2020.

 

Beschlussfassung siehe TOP 1.1.1.

 

Ö 1.1.1

Housing First Interfraktioneller Antrag

Es liegt ein interfraktioneller Antrag vor.

Der Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

In Umsetzung des von der Hamburgischen rgerschaft beschlossenen Modellprojekts „Housing First“ wird die zuständige Fachbehörde gemäß § 27 Abs. 2 BezVG gebeten, mit den in Altona tätigen Trägern der Obdach- und Wohnungslosenhilfe sowie mit den Altonaer Wohnungsgenossenschaften und der SAGA Unternehmensgruppe zeitnah Gespräche aufzunehmen. Die Fachbehörde wird weiterhin gebeten, der Altonaer Bezirksversammlung über das Ergebnis der Gespräche bis zum 30.06.2021 zu berichten.

 

Die Bezirksversammlung spricht sich für eine Berücksichtigung möglicher Kosten bei der Umsetzung von „Housing First“ in den Haushaltsberatungen der Hamburgischen Bürgerschaft für den Doppelhaushalt 2021/2022 aus, insbesondere bezüglich der Personalkosten in den Fachstellen.

Ö 2

Winternotprogramm (WNP) (Referent*in: Vertretung der Sozialbehörde)

Ein Vertreter der Sozialbehörde berichtet Folgendes:

 

  • Die Lage auf der Straße werde gemeinsam mit der Straßensozialarbeit beobachtet und weitere Maßnahmenrden ergriffen. Wegen der Kälte seien die Öffnungszeiten des Winternotprogramms auf eine durchgängige Öffnung erweitert worden. Für Menschen mit speziellen Bedarfen wie Krankheiten und anderen Einschränkungen sei ein Spezialstandort in der Eiffelstraße mit Einzelzimmerbelegung eingerichtet worden. In der Markthalle habe die Sozialbehörde eine Tagesaufenthaltsstätte mit Beratungsangeboten und weiteren Angeboten wie Essensausgabe eröffnet, die gut angenommen werde und unabhängig von der Leistungsberechtigung genutzt werdennne. Ein dritter Standort des WNP sei in der Schmiedekoppel mit 250 Plätzen eingerichtet worden. Zusammen mit den Notübernachtungsstätten könnten etwa 1.400 Plätze unter Wahrung der Hygieneregeln angeboten werden.
  • Die Hygienestandards seien mit den Gesundheitsämtern abgestimmt. Das Infektionsgeschehen in öffentlich-rechtlichen Unterkünften sei gering. Schnelltests würden bei Verdacht durchgeführt. Betroffene würden dann bis zum Testergebnis abgesondert und bei einem positiven Ergebnis in einem Quarantäne-Standort untergebracht.
  • Mehrbettzimmer würden nicht voll belegt, zum Beispiel zwei Personen in einem Vierbettzimmer. Eine Überbelegung, wie in den Medien kolportiert, gebe es nicht. Die Sozialbehörde nehme die Vorbehalte gegenüber dem WNP ernst und versuche auf die Betroffenen zuzugehen. Auf Vorbehalte dem WNP gegenüber aus früheren Jahren sei reagiert worden. Es gebe abschließbare Schränke, Diebstahl habe nachgelassen und ein Sicherheitsdienst sorge für ein Sicherheitsgefühl der Menschen vor Ort. Wer jeden Tag zurückkehre behalte auch sein Bett über den gesamten Zeitraum.
  • Die 130 Betten der Kirchengemeinden seien regelmäßig komplett belegt. In der Friesenstraße seien 300 von 400, in der Kollaustraße seien 188 von 250 und in der Schmiedekoppel 213 von 250 Betten belegt. Der Spezialstandort in der Eiffelstraße sei aufgestockt worden, dort seien nun 58 Betten belegt. Wie hoch die maximale Kapazität an diesem Standort sei, habe die Sozialbehörde noch nicht berechnet, liege jetzt aber bei etwa 60. Im PiekAss seien 160 von 330 Betten und in den Frauenübernachtungsstätten seien 17 von 50 belegt. Grundsätzlich gelte, dass niemand abgewiesen werde.
  • Das WNP koste circa zehn Millionen Euro.
  • Im Gegensatz zur Unterbringung in Hotels biete das WNP immer Ansprechpersonen für direkte Hilfe und eine Anbindung an das Regelhilfsystem vor Ort an. So könnten an einem Ort verschiedene Angebote gebündelt werden. Bei eine Hotelunterbringung könnten Ansprechpersonen bestenfalls einmal täglich vorbeikommen. Dennoch könne eine Hotelunterbringung eine Ergänzung darstellen. Den Bedarf nach Einzelbelegung habe die Sozialbehörde erkannt und durch den Spezialstandort in der Eiffelstraße umgesetzt.
  • r die lle der zuletzt in Hamburg erfrorenen Menschen sei es schwierig,sungen zu finden. Diese hätten das WNP zum Teil aus unterschiedlichen Gründen nicht aufgesucht, etwa wegen einer schlechten körperlichen Konstitution oder wegen verschiedener Vorbehalte. Auch die Straßensozialarbeit gerate hier an ihre Grenzen. Die Sozialbehörde sensibilisiere die Polizei zu dem Thema und bezahle auch den Transport betroffener Menschen. Außerdem werde weiter dafür geworben, ins WNP zu kommen.

 

Er sichert zu Zimmergrößen und die Belegung nachzuliefern.

 

[Nachtrag zu Protokoll: Der Ausschuss hat die Daten am 04.04.2021 per Mail erhalten.]

 

Frau Fiedlerhrt aus, die Vorbehalte gegenüber dem WNP stammten von Hinz & Kunz, der Straßensozialarbeit sowie den Betroffenen selbst und seien ernst zu nehmen. Die gemeinsame Auswertung der Diakonie Hamburg und der Alimaus bewerte die Hotelunterbringung als Erfolg.

 

Frau Bödeker-Schoemann weist darauf hin, dass Menschen trotz der Kälte das WNP zum Teil mieden. Es müsse emphatisch auf diese zugegangen werden und über mehr Hotel- oder Einzelunterbringung nachgedacht werden. Es handle sich nur um eine kleine Anzahl an Menschen.

 

Herr Boettger merkt an, bei dem im Volkspark gestorbenen Menschen bestehe der Eindruck, dass die Behörden sich nicht über die Zuständigkeit einig gewesen seien. Durch bessere Sicherheitsvorkehrungen müssten die Menschen überzeugt werden, das WNP aufzusuchen.

 

Ö 3

Sachstandsbericht Schuleingangsuntersuchungen (Angemeldet von der Fraktion DIE LINKE)

Angemeldet von der Fraktion DIE LINKE.

 

Frau Dr. Pruskil legt dar, es sei bezirksübergreifend abgestimmt worden, die Schuleingangsuntersuchungen nicht auszusetzen, sondern mit einem Hygienekonzept weiterzuführen. In Altona seien verstärkt die Standorte in Blankenese und in Osdorf genutzt worden. Zwischen den beiden Standorten seien keine Unterschiede der untersuchten Kinder festgestellt worden. Es zeige sich ein breites Bild an Untersuchungsergebnissen und veranlassten Maßnahmen beispielswiese im Bereich der psychischen oder motorischen Entwicklung. Schwierig sei, dass die Untersuchungen nun länger dauerten und Risikogruppenmitglieder keine Untersuchungen mehr durchführen könnten.

 

Sie sichert zu, aktuelle Zahlen zu den Schuleingangsuntersuchungen nachzuliefern.

 

[Nachtrag zu Protokoll: Die Zahlen liegen als Anlage bei.]

 

Ö 4

Teststrategie in Bezug auf die Mutante (Angemeldet von der CDU-Fraktion)

Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung auf Wusch der CDU-Fraktion neu aufgenommen.

 

Frau Dr. Pruskil berichtet, der 7-Tage-Inzidenzwert liege in Altona bei 67,2. In neun Pflegeheimen gebe es derzeit 21 positive Coronafälle bei Bewohner*innen und sechs bei Mitarbeiter*innen. In Wohnunterkünften, Schulen und Krankenhäusern gebe es bislang nur Einzelfälle. In zwei Kitas habe es Ausbrüche gegeben.

 

Die Teststrategie verfolge zwei Wege. Es werde bei fünf Prozent aller Proben das Genom im Universitätsklinikum Eppendorf sequenziert. Darüber hinaus erfolge auch eine anlassbezogene Prüfung beim Verdacht, dass eine Mutation vorliegen könne, beispielsweise bei Reiserückkehrenden oder ungewöhnlichem Infektionsgeschehen. Dann werde eine Mutations-PCR-Testung vorgenommen, die Rückschlüsse liefere, ob ein hochgradiger Verdacht auf eine der drei derzeit beobachteten Mutationen vorliege. Auch diese Proben würden dann zur Sequenzierung an das UKE übermittelt. Da dies 10-14 Tage dauere, würden Quarantäne-Anordnungen aufgrund des hochgradigen Verdachts erteilt. Bei Kontaktpersonen ersten Grades (K1) ordne das Gesundheitsamt (GA) eine aufsuchende Testung an. Dazu frage das GA eine Testbereitschaft ab und schicke der Kassenärztlichen Vereinigung die entsprechenden Daten für die aufsuchende Testung. Die Quarantäne dauere 14 Tage. Eine Freitestung nach 10 Tagen gebe es hier nicht. Bei Kontaktpersonen zweiten Grades gebe es keine rechtliche Grundlage für eine Quarantäneanordnung. Hier werde nur eine Empfehlung ausgesprochen. In Schulen und Kitas sowie weiteren Einrichtungen würden in diesen Fällen keine Fast-Track-Testungen mehr durchgeführt, sondern zuhause getestet werden.

 

Eine Herdeimmunität werde nur durch eine Impfung erreicht. Würden sich jetzt die Infektionszahlen wieder erhöhen, me es zu einer größeren Belastung des Gesundheitssystems, zu mehr schweren Krankheitsverläufen und zu neuen Mutationen, gegen die die Impfstoffe gegebenenfalls unwirksam seien. Daher sei es wichtig, weiterhin die Kontakte nachzuverfolgen. Wenn sich die Kontakte aber erhöhten, sei es für das GA nicht mehr nachvollziehbar, woher Infektionen stammten.

Ö 5

Altonaer Solidaritätspreis Bericht aus der interfraktionellen Arbeitsgruppe Soziale Integration

Beratung und Beschlussfassung siehe TOP 5.2.

Ö 5.1 - 21-1516

Altonaer Solidaritätspreis, 21-1424 Beschluss des Hauptausschusses stellvertretend für die Bezirksversammlung Festlegung genauer Richtlinien für die Vergabe des Preises Berufung einer Jury Finanzierungsvorschlag für das Jahr 2021 (Vertagt aus der Sitzung vom 17.12.2020)

Vertagt aus der Sitzung vom 17.12.2020.

 

Beratung und Beschlussfassung siehe TOP 5.2.

 

Ö 5.2 - 21-1683

"Altonaer Solidaritätspreis" - Finanzierung des Preisgeldes Interfraktioneller Antrag

Der TOP mit der Drucksache 21-1683 (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Frau Michalk berichtet, die interfraktionelle Arbeitsgruppe (AG) Soziale Integration habe Ehrenamtliche sowie kleine Vereine und Institutionen als Zielgruppe festgelegt. Der Preis solle mit der Altonaer Deklaration verknüpft und diese in der Außenkommunikation als dessen Grundlage vermittelt werden. Die Jury solle aus den Mitgliedern der AG, Frau Illing für den Bezirksseniorenbeirat und einer Vertretung von altonavi bestehen. Weitere Personen seien auch noch denkbar. Kategorien, Richtlinien und eine Preisgeldaufteilung werde die AG in ihrer nächsten Sitzung beraten.

Die Verleihung des Preises könne im Rahmen der Altonaer Vielfaltswoche als ein Programmpunkt des Abschlusstages am 29.10.2021 stattfinden. Wie die genaue Übergabe stattfinden könne, beispielsweise durch die Ausschussvorsitzende, stehe noch nicht fest.

Der Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit empfiehlt dem Haushalts- und Vergabeausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

r den Altonaer Solidaritätspreis werden unter dem Vorbehalt der Verabschiedung des Haushaltsplanes der Freien und Hansestadt Hamburg 2021/2022 und der Veranschlagung entsprechender Mittel im Haushaltsplan für das Jahr 2021 Mittel in Höhe von 1.500 Euro aus dem „rderfonds Bezirke konsumtiv“ zur Verfügung gestellt.

Ö 6 - 21-1510.3

Fortführung der Projekte "Angebote für Obdachlose und Suchtkranke in Altona-Nord/ Düppelstraße" von Palette e.V. und "FiTh Aufsuchende Arbeit an der Neuen Flora" von ragazza e.V. über den 31.08.2021 hinaus Nachfragen des Haushalts- und Vergabeausschusses

Frau Brakhage weist auf die Antworten (Anlage) hin, die der Ausschuss per Mail erhalten habe.

Der Ausschuss r Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit nimmt die Antworten zur Kenntnis.

Ö 7 - 21-1674

Zuwendungsantrag Diakonisches Werk Hamburg-West/Südholstein – Erweiterung und barrierearme Gestaltung der Beratungsstelle fluchtpunkt Beschlussempfehlung des Amtes

Der Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit empfiehlt dem Haushalts- und Vergabeausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

r die Erweiterung und barrierearme Gestaltung der Beratungsstelle fluchtpunkt werden dem Diakonisches Werk Hamburg-West/Südholstein Politikmittel in Höhe von 20.000 Euro und konsumtive Mittel für die baufachliche Prüfung in Höhe von 350 Euro zur Verfügung gestellt.
(Nachrichtlich: Abschreibungen für Anlagen konsumtiv 4.000 Euro bei einer Bindungsdauer von 5 Jahren.)

Ö 8 - 21-1556

Vergabe klassischer Sondermittel der Bezirksversammlung 2021 hier: Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit (Vertagt aus der Sitzung vom 18.01.2021)

Vertagt aus der Sitzung vom 18.01.2021.

 

Frau Illing berichtet, dass 2020 Corona bedingt weder die Senior*innentage noch die Klausurtagung durchführbar gewesen seien. In der Regel schöpfe der Bezirksseniorenbeirat nicht alle Mittel aus.

 

Frau Brakhage berichtet auf Nachfrage, bei dem Antrag der Leben mit Behinderung gGmbH handle es sich um Nachbarschaftsaktivitäten.

Der Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit empfiehlt dem Haushalts- und Vergabeausschuss einstimmig folgende Verteilung der klassischen Sondermittel:

 

  • Es wird empfohlen, die beantragten klassischen Sondermittel der Anträge 12 und 22 in voller Höhe bereitzustellen.
  • Es wird empfohlen, die verbleibenden klassischen Sondermittel in Höhe von 9328,22 Euro den Anträgen 5 und 6 mit gegenseitiger Deckungsfähigkeit bereitzustellen.

Ö 9 - 21-1656

Vorlage des Mittelabflusses der Rahmenzuweisungen in den Fachausschüssen

Frau Fiedler bittet um einen quartalswiesen Mittelabflussbericht. Es stehe noch ein hoher Betrag von etwa 171.000 Euro zur Verfügung. Sie bittet darum, bereits in der nächsten Sitzung den aktuelleren Mittelabflussbericht zu erhalten.

 

Frau Brakhage betont, bei den Projekten, die aus der Rahmenzuweisung finanziert würden, gebe es im Gegensatz zu denen, die aus den Quartiersfonds bezahlt würden, kaum Bewegung. Die Projekte stünden in der Regel bereits am Ende des Vorjahres fest.

Der Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit spricht sich einvernehmlich für einen quartalsweisen Bericht über den Mittelabfluss der Rahmenzuweisungen aus.

Ö 10 - 21-1684

Feinspezifizierung der Rahmenzuweisungen 2021/2022 gemäß § 41 Abs. 2 BezVG hier: Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit Beschlussempfehlung des Amtes

Der TOP mit der Drucksache 21-1684 (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Frau Fiedler moniert, dass 2022 trotz Inflationsrate und Corona bedingter Mehrbedarfe genauso viele Mittel vorgesehen seien wie 2021.

 

Frau Bödeker-Schoemann befürwortet, der Vorlage zuzustimmen, die eine Verbesserung zu den Vorjahren darstelle. Im Ausschuss solle nur über die Aufteilung vorgegebener Mittel abgestimmt werden. Für eine Erhöhung müsse es eine Haushaltsplanänderung geben, was nicht wahrscheinlich sei.

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit lehnt Frau Fiedlers Antrag, die Rahmenzuweisung Seniorenarbeit Sozialraummanagement mit der Maßnahmen-Zweckbestimmung Bezirksseniorenbeirat und Seniorendelegiertenversammlung von 8.000 auf 13.000 Euro und die Zuwendungen im Bereich Seniorenarbeit im Jahr 2022 von 243.000 auf 250.000 Euro zu erhöhen mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE ab.

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit empfiehlt dem Haushalts- und Vergabeausschuss einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Feinspezifizierung der Rahmenzuweisungen 2021/2022 gemäß § 41 Abs. 2 BezVG wird zugestimmt.

Ö 11

Bericht der Arbeitsgruppe bezirklicher Beirat für Menschen mit Behinderungen

Frau Fiedler berichtet, die Bewerbungsunterlagen seien fertiggestellt und könnten am 22.02.2021 veröffentlicht werden, wenn sich die SPD-Fraktion und das Fachamt Sozialraummanagement noch beim Fachamt Grundsicherung zurückmeldeten. Darüber hinaus habe auch der Ausschuss die Möglichkeit, Träger zu benennen. Sie werde Frau Wolpert bitten, in der nächsten Bezirksversammlung dafür zu werben. 

Ö 12

Mitteilungen

Ö 12.1 - 21-1588

Grippeimpfung für Obdachlose Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 26.11.2020

Der Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 12.2 - 21-1595

Altonas Betriebe bei der Innenraumnutzung in Zeiten von Corona unterstützen Mitteilungsdrucksache zu Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.10.2020

Der Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 13

Verschiedenes

Frau Fiedler bittet in der nächsten Sitzung folgende TOPs aufzunehmen:

 

  • Unterkunft für Geflüchtete im Björnsonweg Was passiert mit den Geflüchteten, wenn Wohnungen gebaut werden?

 

  • W-LAN in öffentlich-rechtlichen Unterkünften Sachstandsbericht des Amtes

 

  • Ausschussrhythmus