Feinspezifizierung der Rahmenzuweisungen 2021/2022 gemäß § 41 Abs. 2 BezVG hier: Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit Beschlussempfehlung des Amtes
Letzte Beratung: 15.02.2021 Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit Ö 10
Der Senat hat im Rahmen seiner Beratung des Haushaltsplan-Entwurfes 2021/2022 die Verteilung der Rahmenzuweisungen beschlossen (vgl. § 37 Abs. 3 BezVG).
Gem. § 41 Abs. 2 BezVG entscheidet die Bezirksversammlung über die Verwendung der als Rahmenzuweisungen veranschlagten Ermächtigungen (Feinspezifizierung der Rahmenzuweisungen).
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung hat gemäß § 18 Satz 3 BezVG am 29.01.2021 die Feinspezifizierungsvorschläge des Amtes zu den einzelnen Rahmenzuweisungen an die zuständigen Fachausschüsse zur Beratung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung für den Haushalts- und Vergabeausschuss überwiesen (Anlagen 1 und 2).
Die Fachausschussberatungen sind für Februar, März und April 2021, die abschließende Beratung im Haushalts- und Vergabeausschuss für den 20.04.2021 und die endgültige Beschlussfassung durch die Bezirksversammlung für den 22.04.2021 oder stellvertretend durch den Hauptausschuss am 12.05.2021 vorgesehen (siehe Anlage 3).
Der Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit wird um Beratung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung für den Haushalts- und Vergabeausschuss gebeten.
Anlage 1: Gesamtübersicht der Rahmenzuweisungen 2021/2022 und der jeweils zuständigen Ausschüsse
Anlage 2: Spezifikationstabelle(n) der dem Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit zugeordneten Rahmenzuweisung(en)
Anlage 3: Terminplanung
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.