21-1595

Altonas Betriebe bei der Innenraumnutzung in Zeiten von Corona unterstützen Mitteilungsdrucksache zu Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.10.2020

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
15.02.2021
10.02.2021
Ö 10.5
10.02.2021
08.02.2021
01.02.2021
28.01.2021
28.01.2021
Ö 11.34
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 29.10.2020 anliegende Drucksache 21-1343 beschlossen.

 

Die Behörde  für Wirtschaft und Innovation (BWI) hat mit Schreiben vom 15.01.2021 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1 und 2:

Bzgl. des niedrigschwelligen Beratungsangebotes bzw. –förderung wird auf das bestehende und jüngst verlängerte Beratungsförderprogramm des Bundes zur Förderung des unternehmerischen Know-Hows verwiesen, dass auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ausgerichtet ist und auch seitens der Gesellschaft zur Förderung des deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes mbH (Interhoga) popularisiert wird.[1]

 

Die Finanzbehörde (FB) hat mit Schreiben vom 15.01.2021  wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 3:

Mögliche Kosten für die Bereitstellung von Beratungsangeboten und Informationsmaterialen sind von der beauftragenden Behörde aus Ermächtigungen des eigenen Einzelplans zu finanzieren. Bei Vorliegen aller Details kann die Erstattung von Corona bedingten Mehrbedarfen gemäß der Bürgerschaftsdrucksache 22/88, konkretisiert durch die Finanzbehörde mit Rundschreiben vom 08. April 2020, geprüft werden.

 

Anhänge