Protokoll
NICHT-ÖFFENTLICHE VIDEO-/TELEFONKONFERENZ der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz vom 08.02.2021

Ö 1 - 21-1623

Den Zuglärm verhindern Eingabe vom 09.12.2020

Der Petent ist anwesend und berichtet, die Initiative Neue Mitte Altona habe bereits eine Online-Petition gestartet und damit bisher 116 Unterschriften gesammelt. Seinen Informationen zufolge weise das Quietschen des Zuges in der Kurve darauf hin, dass das Material der Brücke veraltet sei. Er wünsche sich, dass die Bezirksversammlung Altona sich in einem Gespräch mit der Deutschen Bahn AG (DB) dafür einsetze, dass Lärmschutzmaßnahmen ergriffen würden oder alternativ das Tempo derge in der Kurve gedrosselt werde.

 

Herr Müller-Constantin merkt an, der geplante Fernbahnhof Diebsteich werde die Situation verändern, da Fern- und Nahverkehrsge zukünftig nicht mehr nach Altona verkehrten. Aufgrund des vorher bekannten Zuglärms seien die Fenster der Neubauten in Gleisnähe bereits dreifachverglast.

 

Herr Langbehn weist darauf hin, dass der Petent sich ebenfalls an das Bezirksamt gewandt und er ihm nach Abstimmung mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen bereits geantwortet habe. Im Verlauf der Planungen zur Neuen Mitte Altona seien bereits Prognosen für die Beeinträchtigung des Quartiers durch Zuglärm erstellt worden und deren Ergebnisse seien dann in Form von Schallschutzmaßnahmen in den Bebauungsplan eingeflossen. Nach Angaben der DB werde die Brücke noch bis zum Jahr 2027 genutzt. Sie sei nicht geeignet zusätzliche Schallschutzmaßnahmen, wie Schallschutzwände, aufzunehmen. Er habe die Gutachten nicht vorliegen, sie seien aber im Bebauungsplanverfahren abgewogen worden.

 

Herr Strasser bittet darum, dem Ausschuss die Gutachten zur Verfügung zu stellen. Außerdem schlage er vor, eine Vertretung der DB in den Ausschuss einzuladen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Sülberg erklärt sich der Petent damit einverstanden, dass der Ausschuss das Schreiben des Amtes erhalte.

 

[Nachtrag zu Protokoll:

Das Schreiben des Amtes an den Petenten wurde dem Ausschuss am 09.02.2021 per E-Mail weitergeleitet.]

Der Ausschuss beschließt einvernehmlich, eine Vertretung der Deutschen Bahn AG zu einer der nächsten Sitzungen in den Ausschuss einzuladen.

Ö 2

Vorstellung des Konzeptes eines Wochenmarktes auf dem Schulterblatt

Herr Ghanad und Herr von der Hoeden (Antragsteller) stellen ihr Konzept für einen Wochenmarkt auf dem Schulterblatt anhand einer Präsentation (Anlage) vor und erläutern auch auf Nachfragen Folgendes:

 

  • Ihr Konzept orientiere sich an dem Wochenmarkt, den es an dieser Stelle bis 2018 wöchentlich gegeben habe.
  • Sowohl die Mehrheit der Anwohnenden als auch die der Marktbeschicker*innen bevorzugten einen Wochenmarkt am Samstag. Dieser Tag sei allerdings nach Angaben des zuständigen Polizeikommissariats nicht gut geeignet, da für Samstage regelmäßig Demonstrationen angemeldet würden, aufgrund derer ein Wochenmarkt auf dem Schulterblatt dann kurzfristig abgesagt werden müsse.
  • Als Markttag sei nun Freitag von 14 bis 18 Uhr vorgesehen.
  • Im Jahr 2020 seien bereits Planungen gemacht worden, die dann aber aufgrund der Corona-Pandemie zunächst unterbrochen worden seien.
  • Derzeit seien 13 Stände mit einem Angebot von biologischem und regionalem Obst und Gemüse sowie zwei lokale Kunsthändler*innen und ein Käsestand geplant. Eventuell kämen auch ein bis zwei Foodtrucks dazu.
  • Vor allem solle die regionale Agrarwirtschaft unterstützt werden.

 

Herr Wiegand betont, seine Fraktion freue sich sehr über einen Wochenmarkt auf dem Schulterblatt. Er bevorzuge zwar einen Termin am Samstag, nehme aber die dagegensprechende Argumentation zur Kenntnis.

 

Herr Harders merkt an, eine weitere Eventisierung des Schulterblattes solle durch den Wochenmarkt nicht vorangetrieben werden.

 

Herr Langbehn erläutert auf Nachfrage von Herrn Harders, das Bezirksamt würde für einen Wochenmarkt eine Sondernutzungsgenehmigung erteilen oder ggf. eine Marktfestsetzung erteilen. Sobald eine Demonstration angekündigt werde, müsse ein Wochenmarkt allerdings ggf. nach Maßgabe der Polizei abgesagt werden. Dies führe zu Verlusten für die Händler*innen.

 

Frau Dr. Steffens weist darauf hin, dass auch Freitagsabends auf dem Schulterblatt bereits viel Betrieb sei. Es sei zu beachten, ob ein Wochenmarkt, bei dem Speisen und Getränke zum Verzehr angeboten würden, mit dem Bebauungsplan Sternschanze 6 zu vereinbaren sei, der festlege, dass keine neue Gastronomie genehmigt werde.

 

Frau Templin betont, ein Wochenmarkt auf dem Schulterblatt solle lediglich der Nahversorgung mit Lebensmitteln dienen. Es müsse beachtet werden, dass auf der Piazza weiterhin die Corona-bedingten Abstandsregelungen eingehalten werden könnten.

 

Herr Sülberg weist darauf hin, dass die Antragsteller sich gerne mit dem abschließenden Konzept an dem Ausschuss wenden könnten.

Ö 3

Energetische Quartierskonzepte Op'n Hainholt und Schenefelder Holt

Ö 3.1

Vorstellung der energetischen Quartiersmanagerin des Bezirksamtes Altona

Frau Nitzl berichtet anhand einer Präsentation (Anlage), bei der energetischen Quartierssanierung sowie den im Anschluss vorgestellten Projekten handele es sich um die erste Umsetzung der Maßnahme 10 aus dem Integrierten Klimaschutzkonzept (IKK). Dabei gehe es darum, die Energieeffizienz in Bestandsquartieren durch eine umfassende Betrachtung des Gesamtareals auf ein energetischheres Niveau zu bringen. Das Bezirksamt habe schon im Rahmen der Erstellung des IKK-STADTKLIMA-Konzeptes nach geeigneten Gebieten gesucht und zwölf ermitteln können. Zunächst seien Op'n Hainholt und Schenefelder Holt zur Erstellung energetischen Quartierskonzepte ausgewählt worden. Die Konzepte sollten im Sommer 2021 fertiggestellt werden. In diesem Rahmen sei auch die KfW-geförderte Personalstelle „Energetisches Quartiersmanagement“ geschaffen und seit 01.01.2021 mit Frau Litke besetzt worden. Die Stelle sei zunächst auf drei Jahre, mit der Option der Verlängerung auf fünf Jahre, befristet.

 

Frau Litke stellt anhand der Präsentation die Besonderheiten des Quartiersansatzes vor und verweist für weitere Erklärungen auf die Homepage des Förderprogramms (www.energetische-stadtsanierung.info).

 

Ö 3.2

Vorstellung des Sachstandsberichtes durch den Gutachter (Referent*in: Vertretung der ZEBAU GmbH)

Herr Dr. Adwiraah und Herr Gerbitz stellen den aktuellen Stand der beiden energetischen Quartierskonzepte Opn Hainholt und Schenefelder Holt anhand einer Präsentation (Anlage) vor und erläutern auch auf Nachfragen Folgendes:

 

  • Mit der SAGA und dem Bauverein der Elbgemeinden (BVE) bestehe eine enge Zusammenarbeit, da die Betrachtung ganzer Wohnquartierehere Effizienzpotenziale aufzeige als die Sanierung einzelner Bestände.
  • Bei dem Zuschuss von 65% der Kreditanstalt für Wiederaufbau handele es sich um einen nicht-ckzahlbaren Kredit.
  • Opn Hainholt und Schenefelder Holt ähnelten sich im Hinblick auf die Bewohnerzahlen und -dichte. In beiden Vierteln gebe es eine Schule sowie eine Kindertagesstätte. Opn Hainholt sei allerdings etwas grüner, Schenefelder Holt hingegen etwas städtischer geprägt.
  • Beide Quartiere wiesen derzeit Energieverbräuche von 3.000 bis 4.000 Megawattstunden im Strom- und 15.000 bis 20.000 Megawattstunden im Wärmebereich auf. Jedes Quartier emittiere momentan ca. 9.000 Tonnen CO2.
  • Auch der Gebäudebestand sei in beiden Quartieren ähnlich: Es gebe sowohl Einzel- und Reihen- als auch Mehrfamilien- und Hochhäuser. Dadurch ergäben sich interessante Nahverdichtungspotenziale.
  • Ziel sei es, dass die Maßnahmen sowohl wirtschaftlich als auch sozialverträglich seien, daher würden die Einsparpotenziale für private sowie für öffentliche Gebäude berechnet.
  • Zur Sicherung der Warmmietenneutralität stünden Fördermitteln der Hamburgischen Investitions- und Förderbank sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Aussicht.
  • Ein hoher Anteil an erneuerbaren Energien sei außerdem ein Faktor, um Kosten einzusparen, da auf diese keine CO2-Steuer entfiele.

 

Herr Strasser betont die Relevanz der Warmmietenneutralität. Vor allem im Schenefelder Holt als ehemaligem RISE-Fördergebiet sei die Bezahlbarkeit der Mieten ein wichtiger Aspekt.

 

Frau Dr. Steffens weist darauf hin, dass der Bereich der Nahversorgung vor allem im Schenefelder Holt nicht genug ausgebaut sei. Dies habe unmittelbare Auswirkungen auf das Mobilitätsverhalten. Eine dichtere Nahversorgung verkürze die Wege.

 

Herr Harders merkt an, um als Mustersanierungskonzept genutzt zu werden, müssten die Entwürfe der Ingenieursbüros veröffentlicht werden. Er bittet um eine Vorstellung der Wirtschaftlichkeit des Konzeptes sowie Daten über konkrete CO2-Einsparungen.

 

Herr Gerbitz erläutert, im Rahmen der Magistralenentwicklung werde hoffentlich auch die Nahversorgung gestärkt. Die Vorlage des Mustersanierungskonzeptes werde ebenso wie der Kostenbericht als Teil des Endberichtes voraussichtlich bei einer Veranstaltung im Sommer 2021 vorgestellt. Das Konzept sei aber letztlich eine theoretische Vorlage.

 

Frau Nitzl weist für weitere Informationen auf den in der Präsentation verlinkten Film sowie die Website hin und sichert zu, dem Ausschuss im April oder Mai 2021 erneut zu berichten.

 

Ö 4

Beratungen zum Antrag ASPA (Angemeldet von der CDU-Fraktion)

Der Tagesordnungspunkt wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Frau Dr. Steffens berichtet, die CDU-Fraktion habe bereits in der letzten Sitzung einen Antrag formuliert, durch dessen Beschluss ein*e Gutachter*in mit der Überprüfung der von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) erteilten Genehmigungen beauftragt werden solle. Der Hauptausschuss könne den Haushalts- und Vergabeausschuss bitten, die Frage der Kostenübernahme zu beraten. Die Fraktion GRÜNE habe heute einen Antragsentwurf verschickt, in dem die Überprüfung durch einen Gutachter nicht enthalten sei.

 

Herr Harders betont, es sei fraglich, ob es glich sei, einem*einer externe*n Gutachter*in Unterlagen, die vertraulich seien, zur Prüfung zu übergeben.

 

Herr Langbehn weist darauf hin, er halte es für juristisch problematisch, als Verwaltungsausschuss eine*n Gutachter*in zu beauftragen, eine Fachbehörde zu kontrollieren. Als Genehmigungsbehörde habe die BUKEA mit der Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) auch die Baugenehmigung erteilt (Konzentrationswirkung) und nicht das Bezirksamt.

 

Herr Sülberg schlägt vor, den Antrag in die Sitzung am 08.03.2021 zu schieben.

 

Frau Dr. Steffens betont, der Antrag werde bereits seit Monaten verschoben. Sie werde ihn daher in den Hauptausschuss am 11.02.2021 einbringen.

 

Herr Wiegand merkt an, seine Fraktion halte den Antrag inklusive der Beauftragung eines Gutachters r richtig. Letzteressse aber vorab juristisch gesichert sein.

 

Herr Bernau weist darauf hin, es sei nicht das Ziel, die BUKEA mit einem*einer Gutachter*in zu kontrollieren, sondern die Akten zu verstehen.

 

Herr Strasser ergänzt, als Ehrenamtliche verfügten die einzelnen Mitglieder der Bezirksversammlung nicht über ausreichende Kenntnisse, die Gutachten zu verstehen.

 

Herr Dimigen betont, die BUKEA habe in der Vergangenheit bereits darauf hingewiesen, dass die vollständigen Antragsunterlagen für den Umbau des ASPA-Werkes 2020 dem Bezirksamt vorgelegentten.

 

Herr Langbehn erläutert, die Antragsunterlagen hätten dem Amt und dem Bauausschuss im Rahmen der Beteiligung zur Genehmigung nach dem BImSchG sicherlich einmal vorgelegen, die Genehmigung nach dem BImSchGnne aber nur die BUKEA erteilt haben. Vor diesem Hintergrund würde ein über § 19 BezVG an das Bezirksamt adressiertes Akteneinsichtsersuchen vermutlich ins Leere laufen.

 

Herr Sülberg weist darauf hin, dass der*die Antragsteller*in dafür zuständig sei, die rechtlichen Fragen zu klären.

Ö 5

Mitteilungen

Ö 5.1 - 21-1585

CO2-neutrale Kunstrasenplätze leisten einen Beitrag zum Umweltschutz Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 26.11.2020

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 5.2 - 21-1587

Vorbildfunktion beim Klimaschutz für städtische Gebäude jetzt wahrnehmen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 26.11.2020

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 5.3 - 21-1595

Altonas Betriebe bei der Innenraumnutzung in Zeiten von Corona unterstützen Mitteilungsdrucksache zu Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.10.2020

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 5.4 - 21-1607

Klimaschutz in Altona – Heizpilze bleiben unerwünscht Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.09.2020

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 6

Verschiedenes

Herr Langbehn sichert auf Nachfrage von Herrn Bernau zu, dem Ausschuss nachträglich zu Protokoll oder in der Sitzung am 08.03.2021 einen Sachstand zum Zaun am Flottbeker Markt zu geben.

 

Er erläutert auf Nachfrage von Frau Köster weiterhin, für die Vorbereitung der Einhrung einer Maskenpflicht in Oevelgönne seien im Zusammenhang mit dem Wegerecht das Fachamt Management des öffentlichen Raums sowie das zuständige Polizeikommissariat zuständig. Die Maskenpflicht werde auf Grundlage des Bundes-Infektionsschutzgesetzes ausgesprochen, für dessen Ausführung das Gesundheitsamt zuständig sei. Aus diesen Gründen sei das Thema entweder im Verkehrsausschuss oder im Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit zu beraten. Die Polizei sehe derzeit keine Veranlassung.

 

Er berichtet weiter auf Nachfrage von Frau Lohkamp, aufgrund der vereinzelt auftretenden Fälle von Geflügelpest in Hamburgtten alle sieben Bezirke gemeinsam eine Allgemeinverfügung erlassen. Da die Federführung in diesem Bereich in Altona liege, habe das Bezirksamt eine Firma beauftragt, die die Kadaver einsammele und zur Untersuchung ins Hygieneinstitut bringe. Diese Firma übernehme ebenfalls die Entsorgung. Außerdem sei eine Hotline zur Meldung von Funden eingerichtet worden.

 

Herr Sülberg bittet das Amt, gemeinsam mit der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung Terminvorschläge für ein erstes Treffen der AG Auszeichnung für nachhaltige Marktbetriebe vorzubereiten.

N 7

Umwelttelefon Mitteilungsdrucksache des Amtes

N 8

Vorlage von Anträgen auf Sondernutzungen für Außengastronomie oder Sonderverkaufsflächen auf öffentlichem Grund

N 9

Mitteilungen

N 10

Verschiedenes