21-1607

Klimaschutz in Altona – Heizpilze bleiben unerwünscht Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.09.2020

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
10.02.2021
Ö 10.6
10.02.2021
08.02.2021
28.01.2021
Ö 11.42
28.01.2021
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 24.09.2020 anliegende Drucksache 21-1238.1E beschlossen.

 

Das Bezirksamt Altona hat hierzu mit Schreiben vom 21.01.2021 wie folgt Stellung genommen:

 

Der Senat hat in seiner Sitzung am 06.10.2020 beschlossen, dass im Rahmen der Beurteilung der wegerechtlichen Sondernutzung für Zwecke der Außengastronomie die Aufstellung und der Betrieb elektrisch oder mit Gas betriebener, ortsveränderlicher Heizgeräte, welche vorwiegend Wärmestrahlung abgeben (Heizpilze, Terrassenstrahler oder sonstige Heizstrahler) im Zeitraum vom 01.10.2020 bis einschließlich 02.05.2021 zuzulassen sind, sofern diese dem Zwecke der Beheizung der jeweiligen gastronomischen Außenfläche dienen. Eine entsprechende Weisung ist am 07.10. von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) an die Bezirksamtsleiter*innen versandt worden. Siehe hierzu das Schreiben der BVM vom 14.10.2020. Anschließend erfolgt eine Rückkehr zum bisherigen Verfahren.

 

Anhänge