Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Herr Melchert und Herr Reinert (beide Stabsstelle Flüchtlinge und übergreifende Aufgaben (SFA)) stellen die Planungen für den Interimsstandort „Schnackenburgallee 81-83“ anhand einer Präsentation (Anlage) vor und berichten auch auf Nachfragen Folgendes:
[Nachtrag zu Protokoll:
Eine medizinische Grundversorgung am Standort ist bereits gegeben. Eine darüberhinausgehende Versorgung wird derzeit von der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde), Amt für Gesundheit, erarbeitet.]
Frau Blume betont, sie danke für die ausführliche Vorstellung und hoffe, dass die Geflüchteten von den Erfahrungen, die an dem Standort 2015/ 16 gemacht worden seien, profitieren könnten. Die Infrastruktur müsse dringend verbessert werden. Der Busverkehr müsse den Standort hochfrequentiert anfahren. Außerdem wünsche sie sich die Verfügbarkeit von WLAN auf dem ganzen Gelände. Sie bitte um eine Führung über das Gelände im Rahmen einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit.
Frau Naujokat merkt an, sie halte die geplante Freifläche für nicht ausreichend für rund 1.200 Personen. Ggf. sei es möglich, die Parkplatzfläche zu reduzieren und als Freifläche auszuweisen.
Herr Reinert weist auf Nachfrage darauf hin, dass die Lagepläne des Standortes laufend aktualisiert würden. Mit dem zweiten Bauantrag werde auch ein weiter aktualisiert Plan eingereicht.
[Nachtrag zu Protokoll:
Ein Lageplan mit dem Planungsstand 16.05.2022 wurde den Ausschussmitgliedern am 18.07.2022 per E-Mail zur Verfügung gestellt.]
Der Ausschuss nimmt den Vorschlag zustimmend zur Kenntnis (Beschlussdrucksache 21-3234B, siehe Anlage).
Angemeldet von der Fraktion GRÜNE.
Herr Andersen berichtet, es sei wichtig, dass die Nutzungsvereinbarung zwischen dem Verein SterniPark e.V. als Betreiber des Lehrschwimmbeckens und der Grundschule Mendelssohnstraße weiterhin Bestand habe und die Nutzung durch die Schulklassen wieder in vollem Umfang erfolgen könne. Auch die Bezirksversammlung habe Mittel für die Instandsetzung des Lehrschwimmbeckens bereitgestellt. Ihn interessiere, ob es eine vertragliche Grundlage gebe, den Betreiber in die Verantwortung zu ziehen.
Frau Blume weist darauf hin, dass die FDP-Fraktion bereits im letzten Jahr ein Auskunftsersuchen (Drs. 21-2403, Anlage) an die Behörde für Inneres und Sport (BIS) zu diesem Thema gerichtet habe, das ausführlich beantwortet worden sei. Diesem sei ebenfalls ein Muster des Überlassungsvertrags beigefügt. Sie schlage vor das Thema in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport (GrünA) für die Tagesordnung vorzusehen und bittet darum, den Mitgliedern des GrünA noch einmal die Antwort auf das Auskunftsersuchen mit der Einladung zu der entsprechenden Sitzung zur Verfügung zu stellen. Da eine zeitnahe Lösung erforderlich sei, schlage sie vor, auch den Betreiber sowie die zuständige Fachbehörde in die Sitzung einzuladen.
Herr Hielscher erklärt, die rechtlichen Rahmenbedingungen seien hier ausschlaggebend. Sollte ein Zuwendungsbescheid für Politikmittel erteilt worden sein, müssten notfalls Rechtsmittel in Anspruch genommen werden. Er bitte darum, dass sich das Fachamt Rechtsamt mit dem Thema befasse, da es mit dem Betreiber bereits früher Probleme gegeben habe.
Frau Naujokat bittet darum, die Vertragsgrundlage per E-Mail an die Ausschussmitglieder zu übersenden.
[Nachtrag zu Protokoll:
Die gewünschten Informationen wurden den Ausschussmitgliedern am 22.07.2022 per E-Mail zur Verfügung gestellt.]
Frau Dr. von Berg sichert zu, dass das Bezirksamt seinen Teil zum Fortgang des Themas beitragen werde. Die Zuständigkeit für Lehrschwimmbecken liege allerdings nicht bei dem Bezirksamt.
Frau Dr. Steffens schlägt vor, ebenfalls Vertreter:innen der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) in die Sitzung des GrünA einzuladen. Die BSB sei ebenfalls vom Kreiselternrat 21 (KER21) angeschrieben worden.
Frau Wolpert führt aus, im Jahr 2009 seien für das Lehrschwimmbecken investive Mittel aus dem Konjunkturpaket II zur Verfügung gestellt worden. Dies sei über den Hamburger Sportbund (HSB) abgewickelt worden. Die Nutzungsvereinbarung sei ebenfalls vom HSB aufgesetzt worden. Die BSB habe aufgrund der maroden Zustände nicht mehr für die Lehrschwimmbecken zuständig sein wollen. In der Vereinbarung über das Konjunkturpaket II sei auch festgehalten worden, welche Bedingungen gälten.
Herr Krukenberg berichtet, der Schwimmunterricht in den Klassen zwei und drei gestalte sich unterschiedlich. Für ihn als Schwimmlehrer für Schulklassen ließen sich bereits erste Probleme durch die Corona-bedingten Ausfälle des Unterrichts erkennen. In einer dritten Klasse seien bspw. von 35 Schüler:innen 33 Nichtschwimmer:innen. Es sei sehr wichtig, dieses Schwimmbecken nicht als Lehrschwimmbecken zu verlieren.
Der Hauptausschuss überweist das Thema einvernehmlich zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport.
Die Drucksache 21-3262 wird einstimmig beschlossen (Beschlussdrucksache 21-3262B, siehe Anlage).
Die Drucksache 21-3190.1 wird einstimmig beschlossen (Beschlussdrucksache 21-3190.1B, siehe Anlage).
Ohne Votum überwiesen aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 04.07.2022.
Frau Vornhagen erklärt sich für befangen und nimmt nicht an den Beratungen sowie der Abstimmung teil.
Frau Wolpert berichtet vorab, die Fraktion GRÜNE stelle den Antrag 21-3268 (TOP 5.1) zunächst zurück.
Frau Blume weist darauf hin, dass die FDP-Fraktion bereits in der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 04.07.2022 dem Antrag beigetreten sei. Sie bitte darum, dies zukünftig zeitnah auch im Bürgerinformationssystem (Allris) zu erfassen.
Herr Wiegand erläutert, die FDP-Fraktion unterstütze den vorliegenden Antrag. Es gehe hierbei um die letzte Meile, die bedient werden müsse. Er sei überrascht gewesen, dass die Einstellung des On-Demand-Shuttle-Sevices ioki Hamburg (ioki) in Osdorf und Lurup über die Presse mitgeteilt worden sei. Dies sei kein angemessener Umgang miteinander. Er freue sich, dass das Angebot nun in Harburg ausgerollt werden solle. Dies widerspreche jedoch nicht einer Verstetigung in den Stadtteilen Osdorf und Lurup. Auch die in der Sitzung des Verkehrsausschusses anwesenden Bürger:innen hätten die Nachricht bedauert.
Es handle sich um ein umweltfreundliches Projekt des ÖPNV, bei dem auch die Wünsche der Bürger:innen Berücksichtigung finden sollten.
Frau Illing erklärt, der Bezirksseniorenbeirat sei entsetzt über die reine Inkenntnisssetzung durch die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holsten GmbH (VHH). Von der Einstellung des Angebots seien auch ältere Bürger:innen mit Einschränkungen und deren Begleitpersonen betroffen.
Frau Naujokat stellt klar, die Angebote des Ride-Sharing Services MOIA und ioki seien nicht gegeneinander austauschbar, da sie nicht deckungsgleich seien. Es sei daher wichtig, dass das Angebot von MOIA nachgebessert werde. Hierbei seien u.a. Aspekte wie Barrierefreiheit, Kosten sowie Buchungs- und Bezahlmöglichkeiten abzuwägen. Diese müssten geklärt werden, bevor die Angebote gegeneinander ausgetauscht würden.
Herr Strasser merkt an, es sei Zufall gewesen, dass das Thema über die Verkehrsanbindung in Osdorf und Lurup auf der letzten Tagesordnung des Verkehrsausschusses vorgesehen und Vertreter:innen des Luruper Forums und der Luruper Verkehrs AG anwesend gewesen seien. Die Politikverdrossenheit in diesen Stadtteilen sei bereits sehr groß und er setze sich für den Erhalt des verbundintegrierten Angebotes ein, da der Preis der dortigen Einkommenssituation entspreche und die Barrierefreiheit in den ioki-Fahrzeugen bereits gegeben sei.
Frau Blume entgegnet, die Politikverdrossenheit könne sie so nicht stehen lassen. U.a. durch das Luruper Forum und die Luruper Verkehrs AG seien die Bürger:innen aus Lurup viel in den Ausschüssen der Bezirksversammlung vertreten und brächten sich regelmäßig ein.
Herr Harders schließt sich seinen Vorredner:innen an und hebt hervor, dass die Fraktion GRÜNE zu einem anderen Ergebnis komme. Die Entscheidung über die Beendigung des Angebots durch ioki sei von den zuständigen Stellen bereits getroffen worden. Da die anderen Fraktionen mit ihrem Antrag ein stärkeres Zeichen setzen wollten, habe die Fraktion GRÜNE ihren Antrag Drs. 21-3268 (TOP 5.1) vorerst zurückgezogen.
Herr Timm erklärt, die Missstände im Bereich der Nahverkehrsanbindung seien klar. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) habe dargestellt, wie gut das Angebot von ioki angenommen worden sei. Dem entgegen stünden lediglich die hohen Softwarekosten, was nicht wirklich überzeuge.
Er stellt klar, es sei nicht richtig, dass Senatsentscheidung unwiderruflich seien. Ansonsten könne die Bezirksversammlung ihre Arbeit ab sofort einstellen.
Mit dem vorliegenden Antrag solle die Position der Bezirksversammlung Altona klargestellt werden. Wenn alles versucht worden sei, könne nach weiteren Optionen geschaut werden.
Die Drucksache 21-3252 wird einstimmig bei Enthaltung der Fraktion GRÜNE beschlossen (Beschlussdrucksache 21-3252B, siehe Anlage).
Siehe TOP 5.
Der Antrag wird zurückgestellt.
Frau Wolpert erläutert, die Durchführung der Öffentlichen Anhörung sei in der Sitzung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport vom 07.06.2022 beschlossen worden. Der Hauptausschuss solle nun über Ort, Zeit und finanziellen Rahmen beraten.
Als Sitzungsorte kämen sowohl die Versteigerungshalle des Zentralen Fundbüros als auch der Hörsaal des Deutsches Elektronen-Synchroton DESY (DESY) in Frage. Da die Versteigerungshalle des Zentralen Fundbüros möbliert werden müsse, für den Hörsaal des DESY hingegen keine Kosten entständen, empfehle die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung als Ort den Hörsaal zu wählen. Dieser sei bereits vom 29.08. bis zum 01.09.2022 reserviert. Vorgeschlagen werde daher der 30.08.2022.
Der Hauptausschuss beschließt einstimmig, eine plakatierte Öffentliche Anhörung nach dem typischen Modell am 30.08.2022 um 18 Uhr im Hörsaal DESY durchzuführen, die per Livestreaming übertragen wird.
Herr Hielscher merkt an, da es um das Thema „Sportbedarf“ eines derzeit unbewohnten Gebietes gehe, bitte er besonders um Einladung von Sportvereinen und Interessengemeinschaften aus dem Großraum bspw. über einen entsprechenden E-Mail Verteiler des Fachamts Sozialraummanagement, Abteilung Sport.
Der TOP mit der Drs. 21-3273 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen und liegt als Tischvorlage vor.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Angemeldet von der Fraktion DIE LINKE.
Herr Strasser erläutert, in der Sitzung des Kurzältestenrates vor der Sitzung der Bezirksversammlung am 23.06.2022 hätten sich einige Fraktionen aufgrund der geringen Anzahl an Debattenpunkten auf der Tagesordnung für eine Halbierung der Redezeit aller Fraktionen und Gruppen ausgesprochen. Dies sei dann zu Beginn der Sitzung der Bezirksversammlung mehrheitlich beschlossen worden. Da es gemäß § 3 (5) Geschäftsordnung der Bezirksversammlung laute, dass der „…Ältestenrat/ Geschäftsordnungsausschuss, ersatzweise der Kurzältestenrat, (…) bei Bedarf im Einzelfall Abweichungen von der Zeitbasis festlegen…“ könne, entspreche das Vorgehen vom 23.06.2022 dieser nicht. Er bitte um eine Stellungnahme des Rechtsamtes dazu.
Frau Wolpert betont, die Geschäftsordnung sei mehrheitlich von der Bezirksversammlung beschlossen worden. Sofern es dort heiße, dass über einen Sachverhalt per „Abstimmung“ entschieden werden könne, bedeute dies, dass eine mehrheitliche Entscheidung ausreiche.
Beim Kurzältestenrat handele es sich lediglich um ein informelles Gremium, dessen Entscheidungen grundsätzlich anschließend in der Sitzung der Bezirksversammlung abgestimmt würden. Des Weiteren handele es sich bei der Bezirksversammlung um das höhere Gremium.
Sie regt auf Nachfrage an, die fragliche Passage im Rahmen einer zukünftigen Überarbeitung der Geschäftsordnung anzupassen.
Herr Hielscher merkt an, die Diskussion sei nicht zielführend, da das Ereignis in der Vergangenheit liege.
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:
zu der Frage des MdBV Strasser (Fraktion DIE LINKE),
ob das Vorgehen zur Verkürzung der Redezeit für die Fraktionen/ Gruppe in der Sitzung der Bezirksversammlung (BV) am 23.06.2022 gemäß § 3 (5) Geschäftsordnung der Bezirksversammlung rechtmäßig war, da die Abstimmung in der Bezirksversammlung statt im Ältestenrat durchgeführt wurde,
erteilt die Bezirksamtsleitung gemäß dem Beschluss der Bezirksversammlung betr. „Auskünfte der Bezirksamtsleitung auf schriftliche oder mündliche Anfragen von Mitgliedern der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse“ (Drs.-Nr. XIX-0163.1 vom 01.06.2011) folgende Auskunft:
Das Vorgehen zur Verkürzung der Redezeit für die Fraktionen/ die Gruppe in der Sitzung der Bezirksversammlung am 23.06.2022 war rechtmäßig.
Vielmehr stellt sich die Rechtslage insoweit gerade umgekehrt dar:
Die BV ist durch das BezVG – mit Ausnahme der Fälle in § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BezVG – gesetzlich ermächtigt, jede Angelegenheit aus jedem ihrer Ausschüsse an sich zu ziehen und darüber selbst zu entscheiden. Das BezVG ordnet damit einen generellen Entscheidungsvorbehalt bzw. ein Alleinentscheidungsrecht der BV gegenüber ihren Ausschüssen an. Das gilt auch für den Kurzältestenrat, zumal es sich bei diesem nicht um einen Ausschuss im eigentlichen Sinne des BezVG bzw. der GO handelt und die genaue Zusammensetzung, Entscheidungsbefugnisse und Entscheidungsmodalitäten nicht ausdrücklich geregelt sind.
Es ist daher nicht zu beanstanden, dass die BV in diesem Fall die Entscheidung über die Reduzierung der Redezeit für ihre eigene Sitzung an sich gezogen und darüber selbst entschieden hat.
Ob ein solcher „Doppel-Beschluss“ vorliegt, kann nicht zweifelsfrei geklärt werden, weil die Sitzungen des Kurzältestenrates nicht protokolliert werden. Gleichwohl steht unwidersprochen fest, dass die Verkürzung der Redezeit für die Sitzung der BV am 23.06.2022 im Kurzältestenrat erörtert worden ist. Grund für die später in der Sitzung der BV erfolgte – ausdrücklich als solche bezeichnete – „Abstimmung“ über die Reduzierung der Redezeit war danach offenbar, dass im Kurzältestenrat keine einvernehmliche Entscheidung über die Festlegung der Redezeit für die Fraktionen/ die Gruppe herbeigeführt werden konnte. Damit steht zugleich fest, dass im Kurzältestenrat sowohl eine Meinungsbildung zu diesem TOP stattgefunden hat als auch eine (verbindliche) Meinungsäußerung der Fraktionen/ der Gruppe. Der Kurzältestenrat ging danach allerdings offenbar davon aus, dass eine Festlegung iSd. § 3 Abs. 5 GO nur einvernehmlich erfolgen könne; das ist jedoch nicht der Fall: Die GO enthält diesbezüglich keine Vorgaben für die Festlegung einer Abweichung von der Zeitbasis; weder verlangt § 3 Abs. 5 GO eine einvernehmliche Entscheidung noch schließt diese Vorschrift eine Mehrheitsentscheidung im Kurzältestenrat aus. Förmliche Abstimmungen (durch Handheben) im Kurzältestenrat entsprechen zudem nicht der ständigen Praxis.
Da sich im Kurzältestenrat die Mehrheit der Fraktionen/ der Gruppe für eine Reduzierung der Redezeit ausgesprochen hatte, könnte eine – insoweit geschäftsordnungsgemäße – „Festlegung“ der reduzierten Redezeit also bereits im Kurzältestenrat erfolgt sein.
Vor diesem Hintergrund könnte es sich empfehlen, die Regelungen der GO über den Kurzältestenrat bei nächster Gelegenheit klarstellend zu überarbeiten.
Sofern also durch eine Entscheidung über die – rechtlich grundsätzlich zulässige – Kontingentierung oder Reduzierung der Redezeiten die Wahrnehmung der parlamentarischen Aufgaben schlechthin unmöglich gemacht würde oder durch eine solche Entscheidung das Prinzip der gleichen Teilhabe aller Abgeordneten an der parlamentarischen Willensbildung verletzt würde, stünde den Abgeordneten – unabhängig davon, ob die Entscheidung im Plenum oder in einem Ausschuss getroffen wurde – ein Abwehrrecht zu.
Anhaltspunkte für eine diesbezügliche Verletzung eines Minderheitenrechts sind im vorliegenden Fall allerdings weder vorgetragen noch von hier ersichtlich; die Halbierung der Redezeit würde die Fraktionen/ die Gruppe in gleicher Weise betreffen.]
Herr Strasser bittet das Rechtsamt um eine Stellungnahme zu der Frage, ob das Vorgehen zur Verkürzung der Redezeit für die Fraktionen/ Gruppe in der Sitzung der Bezirksversammlung am 23.06.2022 gemäß § 3 (5) Geschäftsordnung der Bezirksversammlung rechtmäßig war, da die Abstimmung in der Bezirksversammlung statt im Ältestenrat durchgeführt wurde.
Frau Eichhorn berichtet, bezüglich eines Finanzierungsvorschlags müsse der erste Termin der neu eingerichteten Arbeitsgruppe am 02.08.2022 abgewartet werden. Die Fragen hierzu sollten im Rahmen dieses Termins geklärt werden. Im Beschluss der Bezirksversammlung vom 23.06.2022 (Drs. 21-3211B) seien zur Finanzierung bisher nur Teilaspekte aufgegriffen worden.
Der TOP wird einvernehmlich in die nächste Sitzung vertagt.
Einstimmiger Wunsch des Ausschusses für Kultur und Bildung. Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung auf Bitte des Amtes in den nicht-öffentlichen Sitzungsteil (TOP 13) verschoben.
Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Frau Dr. von Berg berichtet, in Abstimmung mit dem Personalrat sei am heutigen Tag eine E-Mail an alle Mitarbeiter:innen des Bezirksamtes verschickt worden, in der auf die Situation bzgl. einer möglichen Gasknappheit und einer damit einhergehenden sehr hohen Kostensteigerung in den Bereichen Energie und Wasser in Folge des andauernden russischen Angriffs auf die Ukraine hingewiesen werde. Am 21.07.2022 werde sich zeigen, ob durch die Gas-Pipeline Nord Stream 1 im Anschluss an die derzeitige reguläre Wartung zukünftig noch Gas von Russland nach Deutschland transportiert werde. Aber auch unabhängig von dieser konkreten Situation müssten innerhalb des Bezirksamts als Einheit mit einem hohen Energieverbrauch dringend Einsparungen vorgenommen werden.
In der E-Mail seien daher alle Mitarbeitenden ermuntert worden, bspw. private und teilweise alte, viel verbrauchende Geräte vom Strom zu nehmen, im kommenden Winter das Heizen einzuschränken und besonders unbesetzte Arbeitsplätze nicht mit unbenötigter Energie zu versorgen. Teilweise könne sie von voll aufgedrehten Heizungen und laufenden Geräten an Wochenenden berichten. Die bisherigen Rückmeldungen zeigten, dass das Schreiben den richtigen Ton und auch einen Nerv getroffen habe.
Das Amt lasse derzeit außerdem prüfen, wo es Möglichkeiten gebe, Beleuchtungs- und Heizanlagen zentral steuern zu lassen.
Das Thema werde hamburgweit innerhalb der Behörden und besonders im Krisenstab "Kritische Infrastruktur" stark bewegt. Das Einsparpotenzial sei hoch, allerdings stets auch abhängig von der Vermietung der jeweiligen Liegenschaft.
Frau Eichhorn ergänzt auf Nachfrage, das Bezirksamt habe ein Rundschreiben des Deutschen Städtetags zu diesem Thema erhalten. Da dieses an einen großen Verteiler zugestellt worden sei, gehe sie davon aus, dass sich Behörden deutschlandweit derzeit mit Energiesparmaßnahmen befassten.
Herr Hielscher berichtet, das Amt habe im Bauausschuss mitgeteilt, dass der Ermessensspielraum des Amts und des Ausschusses durch die Rechtsprechung immer kleiner werde und sich das Bezirksamt durch das Verwaltungsgericht Hamburg sowohl bei der Genehmigung, als auch bei einer Nichtgenehmigung beantragter Befreiungen ständig habe korrigieren lassen müssen. Hierüber finde er jedoch nichts in der Vorlage.
Frau Eichhorn erklärt, in Hamburg seien Befreiungen in der Vergangenheit großzügig genehmigt worden. Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Hamburg hätten im zuständigen Fachbereich zum Nachdenken geführt. Es sei richtig, dass jetzt bei beantragten Befreiungen teilweise zurückhaltender entschieden werde.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
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