21-3177.2

Kartierung der Brutvögel und Fledermäuse im Forst Klövensteen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 14.07.2022 Hauptausschuss Ö 4.1

Sachverhalt

Für den Forst Klövensteen gibt es im Artenkataster Hamburg kaum Nachweise zu Vorkommen von seltenen oder besonders geschützten Tieren, weil dort bisher noch keine entsprechenden Kartierungen durchgeführt wurden. Es ist allerdings bekannt, dass im Klövensteen streng geschützte Vogelarten wie Habicht, Schwarzspecht, Waldkauz und Uhu vorkommen. Außerdem gibt es Vorkommen von Fledermäusen, die gemäß Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) alle unter strengem Schutz stehen. Um mögliche Störungen oder gar Beeinträchtigungen durch waldbauliche Maßnahmen, Wegebau oder Freizeitnutzungen zu vermeiden, ist eine möglichst genaue Kenntnis der örtlichen Vorkommen dieser Tiere erforderlich.

 

Deshalb empfiehlt der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport dem Hauptausschuss einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 (2) BezVG gebeten, eine Kartierung der streng geschützten und/ oder planungsrelevanten Brutvögel und Fledermäuse auf städtischen Waldflächen des Forstes Klövensteen zunächst nördlich der Rissener Feldmark bis zur Landesgrenze zu beauftragen.

 

  1. Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) wird gem. § 27 BezVG gebeten, die erforderlichen Finanzmittel bereitzustellen.

 

  1. Sollte eine Finanzierung seitens der BUKEA nicht möglich sein, wird das Bezirksamt gebeten zu prüfen, ob bezirkliche Naturschutzmittel aus den nachwachsenden Einnahmen eingesetzt werden können.

 

Die Eilbedürftigkeit einer Beschlussfassung durch den Hauptausschuss ist gegeben, damit der Auftrag für die geplante Kartierung rechtzeitig zur nächsten Kartiersaison vergeben werden kann.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Hauptausschuss wird um Zustimmung gebeten.

 

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