Es wurden keine Fragen eingereicht.
Herr Batenhorst stellt fest, dass er dem vorliegenden Antrag der Fraktionen von GRÜNE und CDU (Drs. 21-2982, TOP 2.1) nur in Ziffer 3 folgen könne. Die in 2c) geforderte Aufwertung der bestehenden Parkhäuser sei gut, wichtig sei ab er auch, dass das Bezirksamt bezahlbare Parkgebühren aushandele. Das Modellprojekt „Ottensen macht Platz“ sei tatsächlich nicht erfolgreich gewesen, gerichtlich gestoppt worden und bedeute daher eine erhebliche Verschwendung von Steuergeldern.
Frau Naujokat betont, dass die Fraktionen von SPD und DIE LINKE mit ihrem Antrag (Drs. 21-2992, TOP 2.2) keine Bezirksroute in der Bahrenfelder Straße wollten.
Herr Wiegand unterstreicht die Bedeutung einer umfassenden Bürgerbeteiligung. Diese sei im laufenden Projekt nicht erfüllt worden: Der eingesetzte Beirat habe kein Votum zu den Konzeptvarianten abgegeben und die Initiative „Ottensen bewegt“ habe den Beirat verlassen. Es sei dadurch für die Bezirkspolitik deutlich schwieriger, die Wünsche der Bevölkerung adäquat zu berücksichtigen. Deshalb werde sich die FDP-Fraktion zu den vorliegenden Anträgen enthalten, obwohl durchaus punktuelle Verbesserungen im Sinne eines besseren Miteinanders und auch eines autoarmen Quartiers befürwortet würden. Die Aufwertung einzelner Plätze sei sinnvoll, nicht aber ein Abschneiden des Gewerbes und der Geschäfte vom Kund:innenverkehr. Auch der ÖPNV müsse überall im Quartier gut erreichbar sein und es müsse eine Qualitätsoffensive für den Fußgänger:innenverkehr geben.
Zur finalen Beschlussfassung ohne Votum überwiesen aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 04.04.2022.
Die Drucksache 21-2982 liegt als Neufassung vor (Anlage).
Herr Sülberg bittet darum, in Ziffer 2c) der Drucksache 21-2982 den Text hinter "...Drs. 21-0689..." bis zum Klammerende zu streichen.
Bei alternativer Abstimmung mit der Drucksache 21-2992 (TOP 2.2) wird die so geänderte Drucksache 21-2982 mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von GRÜNE und CDU beschlossen. Die Drucksache 21-2992 findet mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE keine Mehrheit, die FDP-Fraktion enthält sich (Beschlussdrucksache 21-2982B siehe Anlage).
(Nachrichtlich: Herr Batenhorst (ohne Stimmrecht) erklärt, sich ebenfalls enthalten zu wollen.)
Zur finalen Beschlussfassung ohne Votum überwiesen aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 04.04.2022.
Die Drucksache 21-2992 liegt als Neufassung vor (Anlage).
Siehe TOP 2.1.
Frau Naujokat spricht sich dafür aus, die Öffentlichkeit vor einem Beschluss der Bezirksversammlung über die Vorzugsvariante anzuhören.
Herr Strasser kritisiert die enge vom Amt vorgegebene Zeitplanung, die einen frühzeitigen Beschluss der Bezirksversammlung erforderlich mache. Es dürfe in der Öffentlichkeit nicht der Eindruck entstehen, dass diese nicht oder zu spät angehört werde.
Frau Dr. von Berg unterstreicht, dass es in den letzten drei Jahren bereits eine sehr umfassende Bürger:innenbeteiligung gegeben habe. Ziel einer Anhörung könne es sein, die Öffentlichkeit über eine im Rahmen umfangreicher Bürger:innenbeteiligung gefundene Vorzugsvariante zu informieren und in die noch viel Spielraum lassende weitere Detailplanung (Objektplanung) einzubeziehen.
Herr Adrian resümiert, dass ein interfraktioneller Antrag sicherlich besser gewesen wäre.
Der Hauptausschuss beschließt einstimmig eine plakatierte Öffentliche Anhörung am 23.05.2022 um 18 Uhr im Kollegiensaal nach dem "Modell Brünschenwiesen": Öffentlichkeit vor Ort nach Anmeldung/ Auslosung, Liveübertragung, Möglichkeit für Fragen und Stellungnahmen vor und während der Veranstaltung per E-Mail.
Frau Dr. von Berg weist darauf hin, dass das Amt nicht in der Lage sein werde, die Ergebnisse der Anhörung bis zur Beschlussfassung in der darauffolgenden Sitzung der Bezirksversammlung am 25.05.2022 aufzubereiten.
Der TOP mit der Drucksache 21-3017 (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Die Mitteilungsdrucksache wird zur Kenntnis genommen.
Ohne Votum überwiesen aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 04.04.2022.
Bei alternativer Abstimmung wird Ziffer 1 der Drucksache 21-2986 mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von GRÜNE, SPD, CDU und FDP ohne den Zusatz "...bis hin zu einem Nulltarif." beschlossen. Die ungekürzte Ziffer 1 findet bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE keine Mehrheit.
(Nachrichtlich: Herr Batenhorst (ohne Stimmrecht) erklärt, ebenfalls der ungekürzten Ziffer 1 zuzustimmen).
Ziffer 2 wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion GRÜNE beschlossen.
(Nachrichtlich: Herr Batenhorst (ohne Stimmrecht) erklärt, ebenfalls zuzustimmen).
Ziffer 3 wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von DIE LINKE und FDP abgelehnt.
(Nachrichtlich: Herr Batenhorst (ohne Stimmrecht) erklärt, Ziffer 3 zuzustimmen.)
Ziffer 4 wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU, DIE LINKE und FDP abgelehnt.
Die Ziffern 5 und 6 werden mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.
(Beschlussdrucksache 21-2986B siehe Anlage.)
Fortsetzung der Beratungen vom 13.01.2022.
Frau Dr. von Berg berichtet, dass es Gespräche mit den betroffenen Akteuren wie den Veranstalter:innen, der Polizei und wegen des Vorbehaltsgebietes mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen gegeben habe. Das Amt werde hierzu auch noch eine Mitteilungsdrucksache vorlegen.
Angemeldet von der CDU-Fraktion.
Herr Hielscher erläutert, dass Hintergrund der TOP-Anmeldung die an alle Mitglieder der Bezirksversammlung versandte Stellungnahme des Rechtsamtes vom 22.03.2022 zu der Fragestellung „Kann in einem Widerspruchsverfahren eine (politische) Entscheidung des Bauausschusses gekippt werden?“ sei. Er bitte darum, im Protokoll festzuhalten, dass im Falle bindender, aber auch in Fällen nicht-bindender Ausschussbeschlüsse vor Bescheiderteilung eine Information an die Politik erfolgen müsse, wenn im Widerspruchsverfahren anders als politisch beschlossen entschieden werden solle, um der Bezirksversammlung noch die Möglichkeit des Handelns, beispielsweise in Form eines § 19 BezVG-Antrages, einzuräumen.
Herr Farries verweist auf die gesetzliche Verpflichtung des Amtes aus § 19 (4) BezVG:
„Hat das Bezirksamt über den Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt zu entscheiden, an dem die Bezirksversammlung durch Beschluss mitgewirkt hat, so gibt es ihr Gelegenheit zur Stellungnahme, wenn dem Widerspruch stattgegeben werden soll. Die Entscheidung trifft die Bezirksamtsleitung. Sie ist an die Stellungnahme der Bezirksversammlung nicht gebunden.“
Für einfache Ausschussbeschlüsse ohne Bindungswirkung enthalte die § 19 BezVG-Vereinbarung die korrespondierende Regelung, dass das Bezirksamt den zuständigen Ausschuss der Bezirksversammlung unverzüglich zu informieren habe, wenn – und aus welchen Gründen – es beabsichtige, Entscheidungen, d.h. nicht-bindende Beschlüsse des Ausschusses, nicht oder nur teilweise umzusetzen.
Herr Farries berichtet ergänzend von einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichtes zu dem Aspekt der notwendigen eigenen Ermessensentscheidungen des Amtes nach einem dazu ergangenen Beschluss der Bezirksversammlung. Das Urteil werde noch verteilt.
Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der Hauptausschuss stimmt der Überweisung in den Planungsausschuss mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE zu.
(Nachrichtlich: Herr Batenhorst (ohne Stimmrecht) erklärt, der Überweisung ebenfalls zuzustimmen.)
Der Hauptausschuss legt einvernehmlich fest, dass die Sitzung der Bezirksversammlung am 28.04.2022 live gestreamt, in Vollbesetzung und mit Öffentlichkeit im Kollegiensaal stattfindet.
Die anstehende Ehrung von Frau Tietjens soll stattfinden.
Die Kantine soll gebeten werden, wieder einen Imbiss anzubieten.
Der Hauptausschuss beschließt stellvertretend für die Bezirksversammlung für den Monat Mai
[Nachtrag: Frau Wolpert hat den digitalen Sitzungen am 21.04.2022 i.S.d. § 13 (3) BezVG zugestimmt.]
(Beschlussdrucksache 21—9078B siehe Anlage).
Fortsetzung der Beratungen vom 17.03.2022.
Frau Eichhorn berichtet, dass die Bezirksversammlung aus der Drucksache „Demokratische Teilhabe" noch einen Restbetrag in Höhe von ca. 13.300 Euro erwarten könne, da ein Großteil der Mittel für 2022 in Höhe von 250.000 Euro für das neue Konferenztoll dOZ verwendet werde. Da der Ansatz für die Öffentlichkeitsarbeit der Bezirksversammlung bereits um ca. 1.300 Euro überschritten sei, verbleibe ein Betrag in Höhe von ca. 10.000 Euro. Ggf. kämen im Sommer auch noch Reste aus 2021 in Höhe von ca. 10.000 Euro hinzu.
Frau Steffens erkundigt sich nach den Erkenntnissen aus dem Bezirk Wandsbek bzgl. der Ausrüstung des Sitzungsaales mit einem Konferenzsystem.
Frau Eichhorn berichtet, dass sich Wandsbek in der Angebotsphase mit Dataport befinde. 50% der benötigten Mittel würden von der dortigen Bezirksversammlung zur Verfügung gestellt.
Herr Eschenburg betont, dass ein mobiles Konzept notwendig wäre, weil häufig auch auswärts getagt werde. Ein weiterer Aspekt seien ggf. zusätzliche Personalbedarfe zur Bedienung des Systems.
Auf Antrag von Herrn Hielscher wird das Amt einstimmig gebeten zu prüfen, ob auch im Kollegiensaal eine stationäre Konferenzanlage wie in Wandsbek installiert werden kann.
Der Sondersitzung wird einstimmig zugestimmt.
Fortsetzung der Beratungen vom 09.12.2021.
Frau Wolpert teilt mit, dass ein Termin mit der Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses abgesprochen werden solle.
Die vorliegende Tagesordnung (Anlage) wird mit folgenden Ergänzungen einvernehmlich festgelegt:
Antrag der Fraktion DIE LINKE
Antrag der Fraktion DIE LINKE
Frau Dr. von Berg teilt mit, dass heute das Beratungsgespräch für das zweite Bürgerbegehren zum Wildgehege Klövensteen stattgefunden habe, eine förmliche Anzeige liege allerdings noch nicht vor.
Frau Wolpert teilt mit, dass eine Einladung zum vierten Maltepe Forum vom 03. - 05.06.2022 vorliege. Im zuständigen Ausschuss für Kultur und Bildung sei abgefragt worden, wer auf eigene Kosten teilnehmen wolle. Angemeldet hätten sich neben dem Ehepaar Burgucuoglu (DIE LINKE), Frau Köster (SPD) und Frau Dr. Melzer. Letztere habe sich bereit erklärt, sich weiterhin in die Partnerschaft einzubringen.
Frau Dr. Steffens kritisiert, dass die Reise selbst finanziert werden müsse. Dies schaffe ungleiche Teilnahmevoraussetzungen.
Herr Eschenburg stellt fest, dass die Partnerschaft inhaltlich nicht nur den Ausschuss für Kultur und Bildung betreffe, sondern die gesamte Bezirksversammlung.
Frau Dr. Steffens problematisiert die Teilnahme von Frau Dr. Melzer. Ihres Erachtens müssten die Teilnehmenden den Bezirk Altona vertreten.
Frau Dr. von Berg schließt sich dem an. Als ehemalige Bezirksamtsleiterin könne sie nicht als Vertreterin des Bezirks Altona teilnehmen, es sei denn, sie werde offiziell delegiert.
Der unterschriebene Kooperationsvertrag sei im Übrigen nicht auffindbar und sie selbst könne kapazitär eine aktive Mitarbeit aktuell nicht leisten.
Herr Eschenburg ergänzt, dass die Teilnehmenden offiziell legitimiert werden müssten, sonst reisten sie als Privatpersonen.
Herr Strate bittet darum, dass das Amt die offiziellen Regelungen für die Außenvertretung der Freien und Hansestadt Hamburg darstelle.
Frau Wolpert weist darauf hin, dass es sich um keine offizielle Städtepartnerschaft, sondern um eine Kooperation handele. Frau Dr. Melzer habe angeboten, in der neu zu gründenden Arbeitsgruppe im Zusammenhang mit dem Projekt der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) „Fachkräfte für kommunale Partnerschaften weltweit (Municipal Partnerships Worldwide)“ mitzuarbeiten.
Der Hauptausschuss vertagt das Thema einvernehmlich in die kommende Sitzung. Dann soll der Status der Delegierten festgelegt und sollen diese benannt werden. Das Amt wird gebeten zu klären, ob eine Finanzierung der Reisekosten aus dem Reisekostenetat des Bezirksamtes möglich ist. Die Einladung zum Maltepe-Forum soll im Vorwege an alle Mitglieder der Bezirksversammlung verschickt werden.
Die Mitteilungsdrucksache wird zur Kenntnis genommen.
Es gibt keine Wortmeldungen.