Breits der Modellversuch „Ottensen macht Platz“ hat gezeigt, dass eine Mobilitätswende nicht allein durch punktuelle und räumlich sehr begrenzte Maßnahmen vorangebracht werden kann. Ein Konzept, das im Zentrum von „Ottensen mehr Platz“ für Rad- und Fußverkehr schaffen will, kann nur funktionieren, wenn es den gesamten Stadtteil miteinbezieht und durch gesamtstädtische Maßnahmen flankiert wird. Die sozial-ökologische Mobilitätswende muss in der gesamten Stadt voranschreiten. Nur wenn parallel im gesamten HVV-Verbundraum die Fahrpreise schrittweise bis hin zum Nulltarif gesenkt werden und das Nahverkehrsangebot in der Metropolregion Hamburg kontinuierlich ausgeweitet wird, besteht die Chance den motorisierten Individualverkehr zurückzudrängen und damit den Handlungsspielraum für Projekte wie freiRaum Ottensen zu erweitern. Vor diesem Hintergrund ist eine Verlegung des Fern- und Regionalbahnhofs Altona zum Diebsteich vollkommen inakzeptabel.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, für das gesamte Stadtgebiet und in Abstimmung mit den angrenzenden Landkreisen für die Metropolregion ein Konzept mit dem Ziel zu entwickeln, die Fahrpreise für den öffentlichen Nahverkehr schrittweise deutlich zu senken bis hin zu einem Nulltarif.
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Weiterhin wird die BVM gemäß § 27 BezVG gebeten, in enger Abstimmung mit der HVV GmbH das Leistungsangebot des Buslinienverkehrs sowie des U- und S‑Bahnverkehrs im gesamten Stadtgebiet und in Abstimmung mit den angrenzenden Landkreisen für die Metropolregion deutlich auszuweiten.
- Die BVM wird gemäß § 27 BezVG gebeten, in Abstimmung mit der HVV GmbH für Ottensen ein Konzept für einen Quartiersbus als Ringlinie ausgehend vom Bahnhof Altona zu entwickeln. Es ist der Vorschlag für einen konkreten Linienweg des Quartiersbusses auszuarbeiten. Es ist dabei zu berücksichtigen, dass bei der Bedienung der Quartiersbuslinie kleinere Fahrzeuge – insbesondere keine Gelenkbusse – zum Einsatz kommen.
- Die BVM wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, die Gebührenpflicht für Park & Ride Stellplätze abzuschaffen und das Angebot von Park & Ride Anlagen auszuweiten.
- Die BVM wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, sich bei der Deutschen Bahn AG mit besonderem Nachdruck dafür einzusetzen, dass der Fern- und Regionalbahnhof Altona an seinem bisherigen Standort erhalten bleibt und nicht zum Diebsteich verlagert wird.
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Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG gebeten in Absprache mit der BVM und der Behörde für Inneres und Sport (BIS) auf Basis der bestehenden Rechtsgrundlagen möglichst flächendeckend im Stadtteil Ottensen Tempo 30 als zulässige Höchstgeschwindigkeit einzuführen.