Protokoll
Sitzung des Bauausschusses vom 10.02.2026

Ö 1 - 22-1815

Sozialverträgliche Genehmigung von Balkonen und notwendigen Modernisierungen in sozialen Erhaltungsgebieten Antrag der FDP-Fraktion (Fortsetzung der Beratung vom 27.01.2026)

Fortsetzung der Beratung vom 27.01.2026.

 

Herr Jebehrt ein, allen sei viel an günstigem Wohnungsbau gelegen. Balkone gehörten zu einem modernen Wohnstandard. Die Wichtigkeit von Balkonen sei besonders während der Corona-Pandemie deutlich geworden. Seine Fraktion wolle soziale Erhaltungsverordnungen (SozErhVO) nicht aufweichen, sondern Balkone auch in Gebieten mit SozErhVO ermöglichen.

 

Herr Trede wirft ein, die Aussage von Herrn Jebe, soziale Erhaltungsverordnungen hätten eine begrenzte Geltungsdauer und müssten nach fünf Jahren verlängert werden, sei unzutreffend.

 

Frau Michalzik stellt fest, der Neubau von Balkonen sei in Gebieten mit SozErhVO genehmigungsfähig, wenn diese zum gebietstypischen Standard gehörten. In der Sternschanze (siehe auch erstes Vorhaben unter TOP 4.1, nicht-öffentlich) sei dies nicht der Fall. Es bestehe kein Rechtsanspruch auf einen Balkon, aber auf eine Wohnung. Balkone zögen in der Regel erhebliche Mietpreissteigerungen nach sich. Die SozErhVO sei das einzige wirksame Instrument gegen Gentrifizierung.

 

Es seien Ermessensentscheidungen möglich, im Falle des Bauvorhabens unter TOP 4.1 jedoch nicht. Der:die Antragsteller:in halte die beantragten Balkone für statisch notwendig. Eine amtsseitige Prüfung habe dies nicht bestätigt. Die Abteilung Integrierte Stadtteilentwicklung habe daher eine negative Stellungnahme zum Bauvorhaben abgegeben, um den Standard im Gebiet der SozErhVO Sternschanze nicht zu erhöhen.

 

Herr Jebe stellt klar, der vorliegende Antrag sei allgemeiner Natur und beziehe sich nicht auf das Bauvorhaben unter TOP 4.1.

 

Frau Michalzikberichtet, bei Aufstellung einer SozErhVO werde der Ausstattungsstandard der Wohnungen des Gebiets geprüft. Balkone zählten als Gebietsstandard, wenn mindestens zwei Drittel der Wohnungen über einen solchen verfügten. Diese Prüfung werde alle paar Jahre wiederholt. Die Überprüfung der Einhaltung der im Antrag geforderten Verpflichtungserklärungen könne das Amt nicht leisten.

 

Herr Jebe entgegnet, die Einhaltung der Auflagen der SozErhVO durch die Vermieter:innen könne auch heute schon nicht vollumfänglich überwacht werden. Viele Mieter:innen würden sich über einen Balkon oder ein barrierefreies Bad freuen.

 

Frau Michalzik legt dar, das Thema Barrierefreiheit werde genau geprüft. Wenn die Notwendigkeit r einen Aufzug gegeben sei und die Mieter:innen diesem zustimmten, sei ein Einbau genehmigungsfähig. Balkone wiederum dienten ausschließlich der baulichen Aufwertung einer Wohnung.

 

Herr Trede betont, die SozErhVO diene der Erhaltung der sozialen Zusammensetzung der angestammten Bewohnerschaft. Mit dem nachträglichen Anbau eines Balkons gehe jedoch oft das Recht auf Anpassung der Bestandsmietverträge einher.

 

Herr Jebe wirft ein, die Befürchtung, dass Vermieter:innen gegen entsprechende Regelungen verstoßen könnten, sei kein Grund, den Antrag abzulehnen.

 

Herr Werner entgegnet, die SozErhVO sei eine Schutzverordnung, um die Verdrängung von Mieter:innen zu verhindern. Das Instrument der SozErhVO funktioniere gut, ein Aufweichen sei nicht sinnvoll. Es sei kein Fall einer Bürger:innenbeschwerde bekannt, die entgegen der SozErhVO einen Balkon fordere. Die Menschen wollten in Ruhe leben, ohne Angst vor Mieterhöhungen.

 

Frau Huberthrt aus, der Antrag ermögliche die Erhöhung des Standards von Wohnungen bei gleichbleibenden Preisen.

 

Frau Michalzik erläutert, eine Ermessensentscheidung zur Genehmigung von Balkonen, also eine Genehmigung mit Nebenbestimmungen, sei nur in Sonderfällen möglich. Balkone generell zu ermöglichen, weiche die SozErhVO auf. Dass Vermieter:innen ein Gebäude baulich aufwerteten, die Kosten aber nicht auf die Mieter:innen umlegten, komme nicht vor. Die Verdrängung von Bestandsmieter:innen könne nur verhindert werden, wenn der Genehmigungsvorbehalt ernstgenommen werde.

 

Frau Hubert legt dar, gegen die Aufwertung von Gebäuden mit beispielsweisegemeinschaftlichen sanitären Anlagen außerhalb der Wohnungen wäre nicht so argumentiert worden.

 

Herr Dimigen pflichtet bei, der Wohnungsbestand müsse nicht unveränderlich sein. Es sei nicht sinnvoll, den Anbau von Balkonen zu verbieten, wenn die Mieter:innen dafür seien. Es müsse überlegt werden, wie Balkone ermöglicht werden könnten.  

 

Herr Trede stellt fest, dies sei eher auf der Ebene der Bundesgesetzgebung zu klären.

 

Herr Andersen merkt an, es sei lebensfremd, anzunehmen, dass Balkone ohne eine entsprechende Mieterhöhung angebaut würden.

 

Herr Jebe betont, es solle eine Möglichkeit geschaffen werden. Die Vermutung, Vermieter:innen würden diese nicht wahrnehmen, sei kein Grund, den Antrag abzulehnen und nicht zu versuchen, den Gebäudestandard auch in Gebieten mit SozErhVO anzuheben. Das Thema sei juristisch schwierig. Ggf. müsse das Rechtsamt die Umsetzbarkeit des Antrages prüfen.

 

 

 

Der Ausschuss lehnt den Antrag gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP und Volt mehrheitlich ab.

Ö 2

Mitteilungen

Ö 2.1

Monatsbericht an die Wohnungsbaukoordinatorin gemäß Ziffer 7 des Vertrages für Hamburg – Wohnungsneubau

Der Ausschuss nimmt den Monatsbericht (Anlage) zur Kenntnis.


Anlagen
Monatsbericht (46 KB)

Ö 2.2 - 22-1549.1

Energiewende vorantreiben - Photovoltaik und Wärmepumpen auch in Gebieten mit städtebaulichen Erhaltungsverordnungen ermöglichen und gestalterisch begleiten Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.09.2025

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 2.3 - 22-1749

Vertrag für Hamburg - Quartalsbericht für das 4. Quartal 2025 Mitteilungsdrucksache des Amtes

Herr Loeding nimmt Bezug auf die Vorhaben Klövensteenweg 25, Luruper Hauptstraße 197 und Königstraße 9 (siehe Seite 1 der Anlage zur Drucksache) und erkundigt sich, wie lange schon auf die nachgeforderten Unterlagen gewartet werde und warum die Angaben nicht konkreter seien.

 

Herr Schulten stellt fest, das Amt könne nur auf nachgeforderte Unterlagen warten. Nach einer gewissen Zeit müssten Bauanträge mit offenen Nachforderungen abgelehnt werden.

 

Herr Trede wirft ein, am 10.03.2025 werde zum Bauvorhaben Königstraße 9 eine Sprecher:innensitzung stattfinden.

 

Herr Schulten ergänzt, der Antrag liege noch nicht lange vor. Dies sei ein kompliziertes Vorhaben über einer Tankstelle mit hohen Anforderungen des Baunebenrechts.

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 2.4 - 22-1772

Personalausstattung und Personalbedarfe im Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ) Altona Kleine Anfrage von Karsten Strasser (Fraktion DIE LINKE)

Herr Loeding erkundigt sich, warum in der Abteilung Bauprüfung fünf Stellen unbesetzt seien und drei Stellen wegfallen sollten (siehe Anlage zur Drucksache). Es sei die zügige Genehmigung von Bauvorhaben gewünscht.

 

Herr Schulten stellt fest, die Gründe für den geplanten Wegfall von Stellen seien ihm nicht bekannt. Die Abteilung sei in Altona im Vergleich mit den anderen Bezirken am dünnsten besetzt. Beispielsweise das Bezirksamt Hamburg-Nord hätte bei vergleichbarer Größe deutlich mehr Personal in der Abteilung. Wenn die Bearbeitungszeit in der Bescheidung von Bauanträgen in Relation zur Anzahl von Vollzeitstellen gesetzt werde, sei Altona der schnellste Bezirk. Trotz der dünnen Personaldecke seien im Bezirk Altona im vergangenen Jahr die meisten Wohnungen genehmigt worden. Im Jahr 2026 sei mit 237 genehmigten Wohnungen im Januar (siehe TOP 2.1) ein guter Start verzeichnet worden.

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 2.5 - 22-1773

Wohnungsbau in Altona Kleine Anfrage von Dana Vornhagen, Lars Andersen, Benjamin Eschenburg und Rolf Stünitz (alle Fraktion GRÜNE)

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 2.6 - 22-1795

Denkmalschutz für das Gebäude Bernadottestr. 277/ 279 Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.11.2025

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 2.7 - 22-1809

Zukünftige Gestaltung der Spielplätze Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.10.2025

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

N 3

Gewerbehof Hohenesch Sachstandsbericht des Amtes (Angemeldet vom vorsitzenden Mitglied)

N 4

Bauanträge

N 4.1

Bauanträge - Erneute Vorlagen

N 4.2

Bauanträge - Neuvorstellungen

N 4.3

Bauanträge - Erneute Vorlagen Tischvorlagen

N 4.4

Bauanträge - Neuvorstellungen Tischvorlagen

N 5

Mitteilungen

N 5.1

Bauanträge zur Kenntnisnahme

N 5.2

Bauvorhaben Bahrenfelder Straße Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.10.2025

N 5.3

Bauvorhaben Barlskamp, Franzosenkoppel, Kroonhorst und Trebelstraße Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.09.2025

N 5.4

Bauvorhaben Barnerstraße Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 15.01.2026

N 6

Verschiedenes