22-1773

Wohnungsbau in Altona Kleine Anfrage von Dana Vornhagen, Lars Andersen, Benjamin Eschenburg und Rolf Stünitz (alle Fraktion GRÜNE)

Kleine Anfrage öffentlich

Letzte Beratung: 29.01.2026 Bezirksversammlung Ö 6.19

Sachverhalt

Erstmals in 2011 schloss der Senat zur Schaffung dringend benötigten Wohnraums einen „Vertrag für Hamburg“ mit den sieben Hamburger Bezirken. Nach der dritten Auflage in 2021 steht für die aktuelle Legislatur der nächste Neuabschluss an.

Der Bezirk verfügt über die Verfahrenshoheit der Bebauungsplanung und stimmt über die Genehmigung der entscheidungsreifen Bauanträge ab. Die Höhe der Finanzmittel, die der Bezirksversammlung zur Förderung von lokalen Projekten, Vereinen, Initiativen und gemeinnützigen Einrichtungen zur Verfügung stehen, ist abhängig von den Vereinbarungen des „Vertrags für Hamburg“. Bisher erhalten die Bezirksversammlungen aus dem Förderfonds Bezirke 350 Euro pro genehmigte Wohnung (Wohnungsbauprämie). Zu den Unterzeichnenden des Vertrags für Hamburg gehören neben dem Ersten Bürgermeister, den fachlich zuständigen Senator:innen, den Bezirksamtsleitungen auch die Vorsitzenden der Bezirksversammlung.

Wir bitten das Bezirksamt Altona um Beantwortung folgender Frage:

  1. Wie viele Wohnungen wurden in den letzten fünf Jahren im Bezirk Altona genehmigt? Bitte nach Jahr angeben.
  1. In welcher Höhe hat der Bezirk Altona in den letzten fünf Jahren Mittel im Rahmen der „Wohnungsbauprämie“ erhalten? Bitte nach Jahr angeben.

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

Zu 1:

Jahr

Anzahl genehmigter WE im Bezirk Altona

2021

1.524

2022

935

2023

601

2024

893

2025

1.051

Zu 2:

Siehe Anlage.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
29.01.2026
Ö 6.19
Anhänge

Wohnunsbauprämie / Förderfondszahlen 2020-2025

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