Personalausstattung und Personalbedarfe im Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ) Altona Kleine Anfrage von Karsten Strasser (Fraktion DIE LINKE)
Letzte Beratung: 29.01.2026 Bezirksversammlung Ö 6.18
Das Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ) im Bezirksamt Altona ist zentrale Anlaufstelle für Bürger:innen und Unternehmen zu Themen rund um Bauvorhaben, Gewerbe und Umweltbelange. Es bearbeitet und erteilt Baugenehmigungen, es informiert über Planungsrecht, Bauordnung und die Zulässigkeit von Bauvorhaben, es erteilt Genehmigungen für Gaststätten, Spielhallen und Sondernutzungen auf öffentlichen Flächen, es ist Ansprechpartner für Unternehmen, überwacht Lärmschutz, Luftreinhaltung und Abfallrecht und berät zu Themen wie Energieeffizienz.
Vor diesem Hintergrund bitte ich das Bezirksamt um Auskunft zu der aktuellen und mittelfristigen Personalsituation.
(Bitte bei jeder vakanten Stelle Beginn der Vakanz, ggfs. Ende der Vakanz und Zuordnung der Stelle zur jeweiligen Abteilung des Fachamtes angeben)
(Bitte zu jeder betroffenen Stelle die Zugehörigkeit zur jeweiligen Abteilung des Fachamtes
benennen)
(Bitte jeweils angeben, zu welcher Abteilung der gemeldete Überlastungssachverhalt gehört
und welche Kritikpunkte geltend gemacht worden sind.)
a) Für den Fall, dass Personalmehrbedarfe festgestellt wurden: Welche Konsequenzen sind
jeweils daraus gezogen worden?
b) Für den Fall, dass keine Personalbemessungsinstrumente angewendet wurden: Warum
ist eine Personalbemessung nicht erfolgt?
c) Unter welchen administrativen Voraussetzungen ist das Fachamt dazu befugt, dem
gesamten Amt oder den einzelnen Untergliederungen, z.B. Abteilungen, eine Personalbemessung vorzunehmen?
d) Welche zuständige Stelle der Verwaltung führt nach welchem Verfahren eine
Personalbemessung durch?
(Bitte Stichtage und Ergebnisse von durchgeführten Personalbemessungen in jedem
Einzelfall benennen)
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1-4:
SieheAnlage.
Zu 5:
Die Personalbedarfserhebung orientiert sich an den Vorgaben der Stadt Hamburg zur Personalbemessung sowie dem Organisationshandbuch Bund. Bei einer Personalbemessung spielen neben der Arbeitsmenge, also den Fallzahlen, den zu betreuenden Meldungen und Anzeigen noch weitere Kriterien eine Rolle. Dazu gehören die Bearbeitungszeiten von Arbeitsschritten/Prozessen/Fällen, Verteilzeiten (Besprechungen), Urlaubsvertretungen, Dienstgängen, Fortbildungen. Für das Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt wurde in den Jahren 2023-2025 keine Personalbemessung durchgeführt.
Zu 5.a:
Entfällt, da keine Personalbemessung durchgeführt wurde.
Zu 5. b, c und d:
Personalbemessungen werden grundsätzlich in dem für die Fachaufgabe federführenden Bezirksamt durch das dortige Fachamt Ressourcensteuerung in Zusammenarbeit mit dem betroffen Fachamt und der zuständigen Fachbehörde durchgeführt. Dies erfolgt in Abhängigkeit der verfügbaren Ressourcen und unter Abstimmung mit den betroffenen Fachämtern in den Bezirksämtern.
Zu 6.a und b:
Die Planungen und Anmeldungen für den Doppelhaushalt 2027/28 sind noch nicht abgeschlossen. Daher können noch keine Aussagen hinsichtlich möglicher zusätzlich angemeldeter Personalbedarfe getroffen werden.
:
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Antwort zu den Fragen 1 - 4
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