Denkmalschutz für das Gebäude Bernadottestr. 277/ 279 Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.11.2025
Letzte Beratung: 29.01.2026 Bezirksversammlung Ö 13.42
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.11.2025 anliegende Drucksache 22-1591B beschlossen.
Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) hat mit Schreiben vom 19.01.2026 wie folgt Stellung genommen:
Das Doppelhaus Bernadottestraße 277/279 erfüllt nicht die Denkmalwertkriterien. Unabhängig vom Denkmalstatus erscheint eine Erhaltung des Gebäudes aber als historisches bauliches Zeugnis der Geschichte Hamburgs wünschenswert.
Das Doppelhaus Bernadottestraße 277/279 ist das östliche Gebäude in einer Reihe dreier Doppelhäuser gleichen Typs. Alle drei fußen auf dem identischen Entwurf des Architekten Dr. Adolf Schauer aus dem Jahr 1934 für den Bauherrn Wilhelm Böttcher. Die Häuser sind nach ihrer Erbauung nach und nach in Einzelbesitz übergegangen. Es handelt sich um zeittypische zweigeschossige Putzbauten mit Walmdach und halbrunden Gauben, ohne Besonderheiten etwa in denGrundrissen oder bei Einzellösungen. Gerade das Doppelhaus Nr. 277/279 erscheint heute aufgrund der nachträglich hinzugefügten kastenförmigen Gauben zur Nord-, Ost- und Westseite sowie dem späteren rückwärtigen Wintergartenausbau von Nr. 277 und seinem straßenseitigen Erkervorbau, dessen Dach als Vordach über den Haupteingang geführt ist, deutlich verändert. Es fehlt dem Bau an historischer Bedeutung, an Alleinstellungsmerkmalen und Authentizität, um einen Denkmalwert zu begründen.
Insgesamt sind die Häuser Nr. 277 bis 287 zu heterogen im Erhaltungszustand, um als Ensemble unter Schutz gestellt zu werden. Der Erkervorbau vor Nr. 281 verunklärt das Erscheinungsbild des benachbarten Doppelhauses in ähnlicher Weise wie derjenige von Nr. 277. Für solche Anbauten muss nicht nur die jeweilige Außenwand aufgebrochen werden, sie bewirken auch eine asymmetrische Erscheinung des jeweils symmetrisch angelegten Doppelhauses und stören in der Gesamtschau die einheitliche Reihung. Darüber hinaus sind Haustüren und Fensterder Häuser weitgehend und ganz unterschiedlich erneuert.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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