Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 06.05.2026

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Es liegen Fragen zur Öffentlichen Fragestunde vor (siehe Anlagen 1 und 2). Die nicht beratenen Fragen aus der Sitzung vom 18.02.2026 (siehe Anlage 2) werden vor Eintritt in die Tagesordnung zur Beratung aufgenommen.

 

Frau Boehlich stellt bezüglich der Formulierung „[…] dass meine Fragen an den Stadtentwicklungsausschuss vom 18.02.2026 von der Mehrheit der Parteien noch immer nicht beantwortet worden sind, auch wenn dies für die folgende Sitzung angekündigt wurde und so auch im Protokoll nachzulesen ist (siehe Anlage 2) richtig, in der Niederschrift der Sitzung vom 18.02.2026 (siehe dort TOP 2) sei Folgendes vermerkt: „Frau Boehlich kündigt auf Nachfrage einer anwesenden Bürgerin an, der Ausschuss werde sich in einer künftigen Sitzung unter Hinzuziehung des Rechtsamtes mit dem Urteil zum Bebauungsplan Bahrenfeld 68 befassen.“

 

Frau Frauenlobhrt bezüglich der eingereichten Fragen aus, ein Vorbescheidsantrag für das Innenhofgrundstück Leverkusenstraße/ Ruhrstraße sei am 02.04.2026 beim Bezirksamt eingegangen. Die Frist zur Zustimmung der Gemeinde nach § 246e Baugesetzbuch (BauGB) laufe noch nicht, da die bisher eingereichten Unterlagen noch nicht prüffähig seien. Nach Eingang der vollständigen Unterlagen betrage die Frist drei Monate. Diese könne im Zuge einer Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend der Rückmeldefrist um bis zu vier Wochen verlängert werden. Über die Beteiligung der Öffentlichkeit entscheide der Stadtentwicklungsausschuss; diese sei optional und das Format einer Öffentlichen Anhörung nicht verpflichtend. Voraussetzung sei die Zustimmung des:der Antragsteller:in. Die Zustimmung der Gemeinde erfolge in einem eigenen Verfahren, neben dem eigentlichen Bauantragsverfahren. Hier werde entschieden, ob die Gemeinde für das Bauvorhaben der Anwendung von § 246e BauGB zustimme oder ggf. neues Planrecht zu schaffen sei.

 

Herr Conrad ergänzt, der Ausschuss habe in der letzten Sitzung am 15.04.2026 (siehe TOP 8, nicht-öffentlich) entschieden, dass die Anwohner:innen über ein Anschreiben beteiligt werden sollten.

 

Frau Koppkehrt aus, sowohl die Information als auch die Beteiligung der Öffentlichkeit sei hier relevant und geboten. Aufgrund des Gerichtsurteils zum Bebauungsplan Bahrenfeld 68 bestehe hier ein hohes Interesse der Öffentlichkeit. Bisher liege keine Auskunft des Rechtsamtes bezüglich der Zustimmung des:der Antragsteller:in zu einer Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Auf diese warte der Ausschuss seit Monaten.

 

Herr Eschenburg zitiert ausfolgendem Satz der Handreichung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zum § 246e BauGB (siehe Drs. 22-1965): „Gemäß Gesetzesbegründung wird empfohlen, bei Anwendung des § 36a BauGB Möglichkeiten der Öffentlichkeitsbeteiligung zu nutzen, insbesondere um eine vorsorgliche Versagung bei unsicherer Datenlage zu vermeiden oder um entgegenstehende nachbarliche Belange zu ermitteln, um diese ggf. durch Nebenbestimmungen oder vertragliche Verpflichtungen des Vorhabenträgers auszuschließen (vgl. § 36a Absatz 2 BauGB). Insofern sei eine Öffentlichkeitsbeteiligung in einem Verfahren nach § 246e BauGB nicht gleichzusetzen mit einer Öffentlichen Plandiskussion nach § 3 Abs. 1 BauGB. Bezüglich der nicht-öffentlichen Behandlung von Bauangelegenheiten müsse eine Auskunft des Amtesr Bauordnung und Hochbau der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen erfolgen. Es sei bedauerlich, dass es bisher keine hamburgweit einheitliche Regelung gebe.

 

Herr Mielke erkundigt sich, wann mit der Einreichung der fehlenden Dokumente zu rechnen sei und an welcher Stelle die zu klärenden Fragen bearbeitet würden.

 

Frau Frauenlob wirft ein, das Rechtsamt sei mit offenen Fragen befasst. Das Amt habe zur Nachreichung fehlender Unterlagen eine Frist bis zum 12.05.2026 gesetzt und einen Zeitplan erstellt, um zu vermeiden, dassdie Bescheidung des Antrags in die Sommerpause der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse falle.

 

Frau Benkerthrt aus, sowohl die Abwägungsfehler im Bebauungsplanverfahren Bahrenfeld 68 als auch die vorgesehene Würdigung nachbarlicher Interessen in einem Verfahren nach § 246e BauGB seien im Ausschuss bekannt. Die Verantwortung für die Fehler im Bebauungsplanverfahren müssten die Fraktionen übernehmen, die sich für den Bebauungsplan entschieden hätten. Zu mangelnder Information des Gerichts habe sie keine Kenntnisse. Das Gerichtsurteil sei ein seltenes Beispiel dafür, dass ein Gericht sich mit einer baulichen Verdichtung befasst und dieser Einhalt geboten habe. Dies sei zu begrüßen.

 

Frau Boehlich stellt fest, dem Vorhabenträger werde geraten, einer Öffentlichkeitsbeteiligung zuzustimmen.


Anlagen
Öffentliche Fragestunde 06.05.2026 TOP 3 (I) (1002 KB)
Öffentliche Fragestunde 06.05.2026 TOP 3 (II) (1148 KB)

Ö 2

Bebauungsplan Osdorf 50 Vorstellung der Wettbewerbsergebnisse (Referierende: Vertretungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, LRW Architektur und Stadtplanung PartG mbB sowie der MERA GmbH)

Beratung und Beschluss siehe TOP 2.1.

 

Ö 2.1 - 22-2121

Bebauungsplan Osdorf 50 Beschluss über die Durchführung einer Öffentlichen Plandiskussion Beschlussempfehlung des Amtes

Eine Vertretung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)hrt ein, das Wettbewerbsverfahren sei am 22.04.2026 entschieden worden. Bei einer öffentlichen Veranstaltung seien Hinweise der Öffentlichkeit eingegangen. Mit den Bestandsmieter:innen seien bereits viele Fragen beraten worden. Ein intensiver Dialog mit den Mieter:innen, der Nachbarschaft und den Fraktionen sei besonders wichtig. Die Bestandsmieter:innen erhielten alle eine Garantie, nach Fertigstellung des ersten Abschnitts in eine Neubauwohnung einziehen zu können. Sie bräuchten sich nicht um eine Wohnung bewerben und erhielten ein entsprechendes Angebot. Die Kaltmiete solle bei 12 Euro liegen. Der Mietenspiegel der Umgebung liege bei etwa 17 Euro für große und etwa 20 Euro für kleine Wohnungen. Der Wohnungsmarkt werde mit dem Vorhaben entlastet. Zudem sei der Neubau einer Kindertagesstätte vorgesehen, es gebe dazu bereits Interessenten. Die BImA habe der Freien und Hansestadt Hamburg zugesagt, eine hohe bauliche Qualität zu realisieren.

 

Eine Vertretung der LRW Architektur und Stadtplanung PartG mbB sowie eine Vertretung der MERA GmbH stellen die Wettbewerbsergebnisse mithilfe einer Präsentation (siehe Anlage) vor.

 

Herr Piotrowski erkundigt sich zum Zustand der Bestandsgebäude. Diese seien ursprünglich als temporäre öffentliche Unterbringung gedacht gewesen. Die Durchwegung vom Blomkamp zum Rugenbarg sei zu begrüßen.

 

Eine Vertretung der BImAhrt aus, die zum Erhalt vorgesehenen Gebäude befänden sich in einem guten baulichen Zustand. Die Bundeswehr organisiere die Nutzung dieser Gebäude eigenständig und bringe dort Teilnehmer:innen von Kursen unter. Die meisten Mieter:innen blieben bis zu zwei Jahre dort.

 

Auch Frau Koppke begrüßt die Durchwegung zwischen Blomkamp und Rugenbarg. Sie erkundigt sich, für wen das Wohnungsangebot gedacht sei und verweist auf den Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.04.2024 (siehe Drs. 21-5137).

 

Eine Vertretung der BImA erläutert, Auftrag der BImA sei es, Wohnraum für Bundesbedienstete zu schaffen. Die Mieter:innen dieser Wohnungen seien ansonsten auch für einen Wohnberechtigungsschein berechtigt. Das Vorhaben der BImA sei vergleichbar mit herkömmlichem, zu 100% gefördertem Wohnungsbau.

 

Herr Henker verweist auf den starken Schneefall im Winter 2025/ 26 und bittet die BImA, die offenen Treppenhäuser zu überdenken. Die Zugänglichkeit der Häuser dürfe nicht durch einen Wintereinbruch eingeschränkt werden.

 

Eine Vertretung der BImA berichtet, die Wettbewerbsergebnisse würden überarbeitet. Die Treppenhäuser würden ggf. verglast, im Zuge der Überarbeitung sei auch ein Wegfall der außenliegenden Treppenhäuser denkbar. Der Hamburg-Standard werde angewendet. In einzelnen Bereichen sei ein viertes Geschoss möglich, um zusätzlich Abstellräume für kleine Wohnungen zu schaffen. Anregungen der Bestandsmieter:innen würden aufgenommen. Auf Nachfrage von Frau Vornhagen wird ergänzt, der Wohnungsmix bewege sich auf einem Spektrum von Zweizimmerwohnungen mit maximal 50 Quadratmetern bis zu familienfreundlichen Sechszimmerwohnungen. Der Schwerpunkt liege bei Dreizimmerwohnungen.

 

Herr Conrad sagt zu, eine Aufschlüsselung des Wohnungsmixes zu Protokoll zu geben.

 

[Nachtrag zu Protokoll: Siehe Anlage.]

 

Herr Hielscher regt an, die Tiefgarageneinfahrten am Blomkamp und am Rugenbarg in die Planzeichnung (siehe TOP 2.1, Drs. 22-2121) aufzunehmen. Die Stellplatzsituation in Osdorf sei schwierig. Der Fahrzeugschlüssel von nur 0,6 sei für diese Gegend äerst eng bemessen. Zudem stellt er fest, die südwestlich vorgesehene sechsgeschossige Bebauung sei neben der zweigeschossigen Bestandsbebauung auf dem Nachbargrundstück beispiellos in Osdorf. Er schlägt vor, die Geschossigkeit hier zu reduzieren und die entfallende Baumasse im nordwestlichen Plangebiet zu kompensieren. Hier seien für ein Gebäude nur drei Vollgeschosse festgesetzt.

 

Eine Vertretung der BImAhrt aus, der Stellplatzschlüssel sei mit 0,6 angemessen. Bis zur Fertigstellung der Quartiersgaragen sei der Fahrzeuggebrauch ggf. rückläufig. Der Oberbaudirektor sei Teil der Jury gewesen. Diese habe ein eindeutiges Votum abgegeben. Auf Nachfrage von Frau Litschel wird ergänzt, gemäß der Hamburgischen Bauordnung werde jede dritte Wohnung barrierefrei geplant. Mieter:innen könnten nach Ende ihrer Tätigkeit für den Bund in den Wohnungen bleiben.

 

Herr Werner schließt sich dem Vorschlag von Herrn Hielscher an und formuliert einen Antrag.

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt gegen die Stimme der Volt-Fraktion mehrheitlich Folgendes:

 

Die Öffentliche Plandiskussion PD) zum Bebauungsplan Osdorf 50 findet am 03.06.2026 statt. Das Amt wird gebeten, bis zum Termin der ÖPD gemeinsam mit der BImA zu prüfen, ob von der Festsetzung von sechs Vollgeschossen im südlichen Bereich unter der Maßgabe abgewichen werden kann, dass die entfallende Bruttogrundfläche an anderer Stelle im Plangebiet kompensiert wird.


Anlagen
Nachtrag Wohnungsmix Osdorf 50 (684 KB)
Präsentation Osdorf 50 (26761 KB)

Ö 3 - 22-2095

Öffentliche Informationsveranstaltung und Beteiligungsverfahren für Bauvorhaben Leverkusenstraße Dinglicher Antrag der Fraktionen von DIE LINKE und Volt (NEUFASSUNG) (Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 23.04.2026 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung)

Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 23.04.2026 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung.

 

Frau Koppkehrt aus, die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit an Bauvorhaben sei wichtig. Beim Bauvorhaben in der Leverkusenstraße sei aufgrund des gerichtlich gekippten Bebauungsplans ein großes Interesse der Öffentlichkeit zu erwarten. Ihre Fraktion fordere eine öffentliche Veranstaltung im Rahmen einer Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses.

 

Frau Hubert erläutert, sie sehe als Verantwortung der Politik, das kommende Verfahren positiv zu gestalten. Ihre Fraktion stehe gegen eine Bebauung im Umfang des vorigen Bebauungsplans. Es solle im Innenhof möglichst wenig Fläche gepflastert werden, öffentliche Aufenthaltsbereiche geschaffen und ein autofreies Konzept ohne Tiefgarage vorgesehen werden. Die Bebauung solle drei Vollgeschosse zzgl. Staffelgeschoss nicht überschreiten. Es wäre wünschenswert, dass die Verwaltung einen entsprechenden Vorschlag zur Öffentlichkeitsbeteiligung vorlege.

 

Herr Mielkeverweist auf die Beratungen in den letzten Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses (15.04.2026, TOP 8, nicht öffentlich) und der Bezirksversammlung (23.04.2026, TOP 8.1). Seine Fraktion sehe eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesem Vorhaben als angebracht an. Es stelle sich die Frage, was das Amt bisher mit dem Vorhabenträger beraten habe.

 

Herr Conrad berichtet, es liege noch keine Zustimmung des Vorhabenträgers zur öffentlichen Behandlung des Vorhabens vor. Die Gespräche seien aufgenommen. Da noch Unterlagen fehlten bestehe aktuell kein Zeitdruck.

 

Frau Boehlich formuliert einen Alternativantrag (Beschluss siehe unten). Auf Nachfrage von Frau Hubert lehnt sie ab, die Durchführung einer Sondersitzung in den Alternativantrag aufzunehmen.

 

Herr Mielke regt an, die Abstimmung bis nach dem nicht-öffentlichen Bericht des Amtes unter TOP 7 aufzuschieben. Über eine Öffentlichkeitsbeteiligung bestehe zwischen allen Fraktionen Einigkeit.

 

Frau Frauenlob wirft auf Nachfrage von Frau Koppke ein, es handele sich um einen Vorbescheidsantrag mit nur drei gestellten Fragen. Dies sei noch keine ausreichende Grundlage für eine Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

Herr Eschenburg weist darauf hin, dass der Hauptausschuss über eine Sondersitzung entscheide. Dieser tage auch in den Sommerferien.

 

Bei alternativer Abstimmung empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksversammlung mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von GRÜNE, CDU, FDP und AFD, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, für das Bauvorhaben im Blockinnenbereich Leverkusenstraße nach Einreichung eines Bauantrags/ einer Bauvoranfrage vorbehaltlich der Zustimmung des Vorhabenträgers eine Vorstellung des Bauvorhabens im öffentlichen Sitzungsteil des Stadtentwicklungsausschusses durchzuführen.

 

Der Antrag mit der Drucksache 22-2095 findet mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und Volt keine Mehrheit.

Ö 4

Abstimmung über eine Sondersitzung am 08.07.2026 zur Durchführung einer gemeinsamen Informationsveranstaltung mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zum Bebauungsplan Altona-Nord 29 (Angemeldet vom Vorsitzenden Mitglied)

Angemeldet vom Vorsitzenden Mitglied.

 

Frau Boehlich berichtet, die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen plane gemäß dem kooperativen Verfahren mit den Bezirken die gemeinsame Durchführung einer Informationsveranstaltung zum Senatsbebauungsplan Altona-Nord 29. Damit ausreichend Zeit für die Veranstaltung bleibe, schlage sie eine Sondersitzung vor.

 

Herr Eschenburg wirft ein, der 08.07.2026 sei der letzte Tag vor den Sommerferien und für die Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung nicht geeignet.

 

Frau Benkert stimmt dem zu und ergänzt, die terminliche Überschneidung mit dem RISE-Ausschuss sei ungünstig.

 

Frau Boehlich stellt fest, Überschneidungen mit anderen Ausschusssitzungen seien kaum zu vermeiden.

 

Frau Koppke spricht sich für die Durchführung der Veranstaltung im Rahmen der regulären Sitzung am 01.07.2026 aus.

Der TOP wird in die nächste Sitzung am 20.05.2026 vertagt.

Ö 5

Mitteilungen

Es liegen keine Mitteilungsdrucksachen vor.

Ö 6

Verschiedenes

Es gibt keine Wortmeldungen.

N 7

Bauvorhaben Leverkusenstraße (Fortsetzung der Beratung vom 15.04.2026)

N 8

Mitteilungen

N 8.1

Paketboxen und Packstationen in Wohngebieten ermöglichen - praxisgerechte Lösung statt rechtlicher Sackgasse Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 16.10.2025

N 9

Verschiedenes