Bebauungsplan Osdorf 50 Beschluss über die Durchführung einer Öffentlichen Plandiskussion Beschlussempfehlung des Amtes
Letzte Beratung: 06.05.2026 Stadtentwicklungsausschuss Ö 2.1
Mit dem Bebauungsplan Osdorf 50 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohnquartiers auf gegenwärtig von der Bundeswehr genutzten Flächen der Generalleutnant-Graf-von-Baudissin-Kaserne geschaffen werden.
Mit dem Abschluss des städtebaulich-freiraumplanerischen Workshopverfahrens „Neues Wohnen am Rugenbarg“ wurde die Grundkonzeption für das neue Wohnquartier festgelegt. Auf dieser Grundlage soll das Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden.
Für den Bebauungsplan-Entwurf Osdorf 50 soll eine Öffentliche Plandiskussion (ÖPD) gemäß §3 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) durchgeführt werden. Es wird vorgeschlagen, die ÖPD in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 03. Juni 2026 stattfinden zu lassen.
Das Bezirksamt empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, Folgendes zu beschließen:
Die Durchführung der Öffentlichen Plandiskussion zum Bebauungsplan-Entwurf Osdorf 50 wird beschlossen.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird um Zustimmung gebeten.
Planbild-Entwurf Osdorf 50
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