22-2095

Öffentliche Informationsveranstaltung und Beteiligungsverfahren für Bauvorhaben Leverkusenstraße Dinglicher Antrag der Fraktionen von DIE LINKE und Volt (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 23.04.2026 Bezirksversammlung Ö 8.9

Sachverhalt

Durch Neuerungen im Baugesetz (§§ 246e und § 31 Abs. 3 BauGB) ist die Information und Beteiligung von Öffentlichkeit und Anwohnenden bei diesbezüglichen Bauvorhaben erschwert. Gleichzeitig bleibt für Bauvorhaben, die von diesen Paragraphen betroffen sind, wenig Zeit, wenn ein Bauantrag bzw. eine Bauvoranfrage gestellt wird.

Die „Handreichung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zur Anwendung des Wohnungsbau-Turbos nach § 246e BauGB“ empfiehlt die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit ausdrücklich. Das heißt: Es entscheidet der politische Wille, ob oder in welchen Fällen diese beteiligt und informiert wird.

Zwar haben die meisten Fraktionen der Bezirksversammlung Altona es bisher generell abgelehnt, bei Anträgen nach „Bauturbo“ die betroffene Öffentlichkeit zu informieren oder zu beteiligen es ist aber nach wie vor sowohl möglich als auch sinnvoll, dies jeweils zu prüfen und zu entscheiden.

Da bei einer baulichen Weiterentwicklung bei Bauvorhaben nach „Bauturbo“ wie in der Leverkusenstraße sowie deren Innenhofbereichen voraussichtlich wenig Zeit bleiben wird, ist es angebracht, bereits jetzt über das Ob und Wie einer Beteiligung und Information der betroffenen Öffentlichkeit zu entscheiden.

Vor diesem Hintergrund wird beantragt:

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, für Bauvorhaben in der Leverkusenstraße sowie deren Blockinnenbereichen schnellstmöglich nach Einreichung eines Bauantrags / einer Bauvoranfrage

  1. eine öffentliche Informations- und Präsentationsveranstaltung zum Bauvorhaben im öffentlichen Sitzungsteil des Stadtentwicklungsausschusses durchzuführen;
  1. ein Beteiligungsverfahren, z.B. online, mit 3 Wochen Rückmeldefrist durchzuführen und im Stadtentwicklungsausschuss auszuwerten.

Erforderlichenfalls wird dafür eine Sondersitzung des Stadtentwicklungsausschusses auch in der Sommerpause anberaumt, falls dies unvermeidlich ist, um die Entscheidungsfrist von 3 Monaten zuzüglich der Stellungnahmedauer einzuhalten und so das Eintreten von Fiktion oder die gemeindliche Ablehnung auszuschließen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
23.04.2026
Ö 8.9
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Leverkusenstraße

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