Vorstellung des Bauvorhabens im Blockinnenbereich Leverkusenstraße nach Einreichung eines Bauantrags/ einer Bauvoranfrage vorbehaltlich der Zustimmung des Vorhabenträgers im öffentlichen Sitzungsteil des Stadtentwicklungsausschusses Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses
Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung vom 23.04.2026 den Antrag mit der Drucksache 22-2095 (siehe Anlage) zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung in den Stadtentwicklungsausschuss überwiesen.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 06.05.2026 mit dem Thema befasst und empfiehlt der Bezirksversammlung mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von GRÜNE, CDU, FDP und AFD, folgenden Beschluss zu fassen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, für das Bauvorhaben im Blockinnenbereich Leverkusenstraße nach Einreichung eines Bauantrags/ einer Bauvoranfrage vorbehaltlich der Zustimmung des Vorhabenträgers eine Vorstellung des Bauvorhabens im öffentlichen Sitzungsteil des Stadtentwicklungsausschusses durchzuführen.
[Nachrichtlich: Die alternativ abgestimmte ursprüngliche Drucksache 22-2095 hat keine Mehrheit gefunden (Zustimmung: Fraktionen von SPD, DIE LINKE und Volt).]
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
Drucksache 22-2095
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