Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Frau Stödter-Erbe berichtet, dass die Antragsteller:innen der Tennis-, Hockey- und Krocketabteilung (THK) im RSV von 1949 e. V., die einen Zuwendungsantrag für drei Padelplätze gestellt hätten, nun die Zustimmung für die Durchleitung der Stromkabel der geplanten Photovoltaikanlage benötigten [Anmerkung der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung: Vorhaben vorgestellt in der Sitzung vom 25.09.2023]. Hierfür hätten sie bereits bei der Bezirksamtsleitung um Unterstützung geworben. Flächen würden Vereinen durch einen Sportrahmenvertrag unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Eine gewerbliche Nutzung wie bei der Nutzung einer Photovoltaikanlage, mit der dem Grunde nach Geld verdient werden könne, sei prinzipiell nicht erlaubt. Entsprechend müsse der Rahmenvertrag angepasst werden. Es handele sich hierbei um ein hamburgweites Thema, weshalb die Idee einer entsprechenden Globalrichtlinie aktuell abgestimmt werde. Nichtsdestotrotz werde es sich stets um Einzelfallentscheidungen handeln. Aufgrund dessen habe sie den Antragsteller:innen mehrere Termine vorgeschlagen, um auch den Energiebedarf und avisierte Nutzungsmöglichkeiten zu besprechen. Ziel seien flexible Lösungen für die starren Rahmenverträge. Der Ausschuss werde von ihr über die Entwicklungen informiert.
Herr Wesselkamp fügt hinzu, dass Photovoltaikanlagen an das Stromnetz angeschlossen werden müssten. Sollte mehr Strom produziert als verbraucht werden, werde dieser Überschuss gegen eine Einspeisevergütung an das Stromnetz abgegeben.
Frau Faust-Weik-Roßnagel verweist auf die vorgestellte Präsentation aus der Sitzung vom 25.09.2023. Es könnten 50% des Strombedarfs der Tennis-, Hockey- und Krocketabteilung durch die Photovoltaikanlage gedeckt werden.
Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Müller-Constantin moniert, dass bei der 22. Sitzung des Beirats Bezirklicher Sportstättenbau keine Mitglieder aus Altona anwesend gewesen seien. Somit habe auch niemand über die Sitzung im Ausschuss berichten können.
Frau Blume fügt hinzu, dass es wichtig sei, über die aktuellen Entwicklungen im Beirat informiert zu sein. In der Novembersitzung würden schließlich auch die Bedarfe für das Jahr 2024 angemeldet. Eine Besprechung im Ausschuss vor der Novembersitzung des Beirats über die Förderungen von Sportstätten begrüße sie.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig bei einer Enthaltung aus der SPD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Herr Müller-Constantin (SPD-Fraktion) wird anstelle von Herrn Bernau (fraktionslos) als Mitglied in den Beirat Bezirklicher Sportstättenbau entsendet.
Herr Neumann (Bezirksjägergruppe Altona-Blankenese im Landesjagd- und Naturschutzverbund e.V.) stellt deren Naturschutz- und Naturpädagogik-Maßnahmen im Wildgehege Klövensteen und der Sülldorf-/ Rissener Feldmark mithilfe einer Präsentation (Anlage) vor. Auch auf Nachfrage hebt er folgendes hervor:
Herr Müller-Constantin erklärt, er befürworte das Projekt, lehne eine Pauschalisierung der Altonaer Politik und Verwaltung jedoch ab. Es sei wichtig, ins Gespräch zu kommen und dadurch Misstrauen abzubauen.
Frau Blume stimmt den Beobachtungen von Herrn Neumann zu und bedauert das entstandene Misstrauen.
Vertagt aus der Sitzung vom 07.11.2023.
Herr Schaefer erläutert, dass aufgrund von Krankheitsfällen die angekündigte Drucksache noch nicht vorliege.
Der TOP wird einvernehmlich in die nächste Sitzung am 02.01.2024 vertagt.
Mit Zustimmung der Vorsitzenden der Bezirksversammlung überwiesen aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 01.11.2023. Vertagt aus der Sitzung vom 07.11.2023.
Frau Stödter-Erbe führt aus, dass trotz Aufforderung der Antragsteller:innen in der Sitzung vom 07.11.2023 keine neuen Kostenvoranschläge eingereicht worden seien.
Frau Böversen ergänzt, dass bei einem Besuch der Antragsteller:innen von Mitgliedern der CDU-Fraktion bereits neu angeschaffte Geräte aufgefallen seien.
Frau Blume moniert, dass es sich hierbei auch um andere Geräte als jene, die im Zuwendungsantrag aufgeführt seien, handeln könne. Sie spreche sich, wie Frau Vornhagen, für eine Vertagung in die Sitzung am 02.01.2024 aus.
Der TOP wird einvernehmlich in die nächste Sitzung am 02.01.2024 vertagt.
Auf Kritik von Herrn Müller-Constantin zu der hohen Zahl zu fällender Bäume erwidert Herr Schaefer, dass es sich bei der Neugestaltung um zukunftsgerichtetes und qualitätsvolles Bauen handele. Ein Fuß- und Radweg von 5,50 Metern entspreche den Anforderungen. Damit einher ginge die Fällung von 16 Bäumen, die unter die Baumschutzverordnung fielen. Es würden auch einige jüngere Bäume gefällt. Überall, wo es möglich sei, seien zudem Neupflanzungen vorgesehen. Durch die Neupflanzung von 21 Bäumen, Wildgehölzpflanzungen sowie Blumenwiesen werde zudem mehr Artenvielfalt geschaffen. Bei der Neugestaltung sei das Amt Bauherr:in. Somit könne es nicht zu Baumfällungen und einem anschließenden, von Frau Blume befürchteten, Baustopp kommen. Er verweise zudem auf den Plan der angrenzenden Wegeverbindung (Anlage). Für die westliche anschließende Wegeverbindung an der Gasstraße stünden die Mittel bereit, und die Planung werde derzeit konkretisiert. Zudem werde eine Fläche an der Lyserstraße/ Bauerstraße nach langatmigen Versuchen als öffentliche Grünfläche angekauft, da die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft hierfür die Mittel zur Verfügung gestellt habe.
Frau Werdung führt aus, dass ihr, wie Frau Vornhagen, ein Fußweg von 5,50 Metern viel vorkomme. Die geplanten Sträucher und Kletterpflanzen würden zudem keinen Ersatz für die zu fällenden Bäume darstellen. So seien diese, im Gegensatz zu den Bäumen, sehr pflegeintensiv. Hierdurch bestehe die Gefahr, dass sie nach zwei bis drei Jahren eingingen.
Frau Faust-Weik-Roßnagel weist darauf hin, dass sich Schüler:innen eine bessere Radverbindung wünschten. Es könnten unter Umständen an den Fahrradabstellanlagen Bäume gerettet werden. Sie folge dem Vorschlag von Frau Vornhagen, um eine Stellungnahme des Verkehrsausschusses zu bitten.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport bittet einvernehmlich um eine Stellungnahme des Verkehrsausschusses zu der Planung.
Herr Schaefer erläutert, dass ursprünglich nur eine Sanierung des Bestandswegs geplant gewesen sei. Aufgrund von Hangrutschen und der Verschiebung des Untergrunds sei dieser Plan jedoch verworfen worden und neue Konzepte, beispielsweise für einen Skywalk, entwickelt worden. Hiergegen sei von den Anwohner:innen jedoch geklagt worden. Es sei befürchtet worden, dass die Elbsicht durch den neuen Höhenweg verbaut werde. In erster Instanz habe das Amt den Rechtsstreit gewonnen. Die darauf eingelegte Berufung der Anwohner:innen sei nach einem Jahr zurückgezogen worden. Aufgrund der Klagen sei nun jedoch die Idee eines Skywalks modifiziert worden. Die neue Planung des Höhenwegs sehe diesen näher am Hang vor und unterscheide sich in der Lage kaum vom ursprünglichen Weg. Der Einschnitt in das Landschaftsbild sei nun weniger markant. Die Mittel für das Projekt stünden bereit, es hätten sich jedoch die Zuständigkeiten geändert. Entsprechend sei mit dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) und der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende ein Übergabetermin für Januar geplant. Er hoffe auf eine anschließende zeitnahe Umsetzung. Auf Nachfrage von Frau Werdung, ob der Ausschuss bei geänderter Zuständigkeit noch Informationen über die Baumfällungen erhalte, führt er aus, dass die Vorplanungen in ihrem jetzigen Stand nicht mehr viel Spielraum für Veränderung ließen. Ergänzende Baumfällungen seien deshalb nicht zu erwarten. Zudem stimme der LSBG geplante Baumfällungen in der Regel mit dem Bezirksamt ab.
Der TOP mit der aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 30.11.2023 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung überwiesenen Drucksache 21-4531.1 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Frau Garde führt aus, dass ihr der Wunsch nach Beleuchtung von Eltern zugetragen worden sei. Die Beleuchtung sei heutzutage kostengünstig zu beschaffen. Die Spielplätze sollten nicht die ganze Nacht, sondern lediglich zwischen 16 und 19 Uhr beleuchtet sein.
Herr Wesselkamp befürworte den Antrag, weist jedoch auch darauf hin, dass der Natur- und Artenschutz berücksichtigt werden müsse. Spielplätze seien auch Lebensräume für Tiere. Der im Antrag vorgesehenen Empfehlung an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) gemäß § 27 BezVG wolle er nicht folgen. Das Bezirksamt sollte zudem darum gebeten werden, bei der Auswahl von Spielplätzen Naturschutzaspekte zu berücksichtigen.
Herr Müller-Constantin verweist auf mögliche Synergieeffekte der BUKEA. Die Fachbehörde habe eventuell bereits die erbetene Prüfung in anderen Bezirken durchgeführt.
Frau Blume stimmt Herrn Müller-Constantin zu. Eine Streichung der Empfehlung führe zu zusätzlicher Arbeit für das Bezirksamt.
Herr Schaefer merkt an, dass die Beleuchtung keine Aufgabe des Bezirks sei. Hierfür seien die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH und die Behörde für Mobilität und Verkehrswende zuständig. Über mögliche Kosten könne er deshalb keine Auskunft geben. Da Spielplätze grundsätzlich zu Grünanlagen gehörten, würden diese auch prinzipiell nicht beleuchtet. Im Bezirk Altona seien alle Spielplätze unbeleuchtet. Ausnahmen könnten auf Antrag zugelassen werden. Hierbei sei jedoch stets eine naturschutzrechtliche Prüfung vonnöten. Es gebe jedoch einen Trend, immer mehr Beleuchtung abzustellen, um die Umwelt zu schützen und um Energie zu sparen.
Herr Wesselkamp schlägt ein zweischrittiges Verfahren vor. Zunächst solle das Amt geeignete Spielplätze identifizieren, bei denen das Anbringen von Beleuchtung schadlos sei. Im zweiten Schritt sollten Ausnahmegenehmigungen für deren Beleuchtung eingeholt werden.
Herr Müller-Constantin verweist auf die Beleuchtung im Schanzenpark. Hier sei die Beleuchtung mit der Wegesicherung und der Möglichkeit der Hundeausführung begründet worden.
Auf Nachfrage von Frau Feder erläutert Herr Schaefer, dass man möglicherweise im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens Bauherr:innen, die zur Montage von Spielgeräten verpflichtet seien, auch zu einer Beleuchtung dieser Geräte verpflichten könnte. Er schlägt vor, einige Spielplätze in Verdichtungsgebieten zu identifizieren. Lege daraufhin eine Genehmigung zur Beleuchtung durch die BUKEA vor, seien auch Mittel der Fachbehörde nutzbar und erforderlich. Auf Nachfrage führt er aus, dass – im Gegensatz zu der Identifizierung geeigneter Flächen – die Prüfung der Umweltverträglichkeit aufwändig sei. Hierfür sei es unter Umständen auch notwendig, Gutachter:innen zu beauftragen. Die Erstellung eines Konzeptes zum Artenschutz sei Aufgabe der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH. Er hoffe auf eine schnellere Umsetzung als bei den Planungen im Volkspark.
Frau Garde führt aus, dass sie Spielplätze inmitten von Hochhäusern, auf denen Sand aufgeschüttet sei, nicht als Grünanlagen im eigentlichen Sinne ansehe. Zudem sei nicht nur die Frequentierung der Spielplätze bei der Auswahl durch das Amt wichtig, sondern auch, dass die Entfernung nicht allzu hoch sei. Sollte der Weg für Kinder zu einem beleuchteten Spielplatz zu weit sein, würden diese den Spielplatz nicht nutzen.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, folgenden auf Vorschlag von Herrn Wesselkamp geänderten Beschluss zu fassen:
Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert:
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE zu.
Frau Feder berichtet, dass Herr Bichel die vorab von der Fraktion DIE LINKE eingereichten Fragen (Anlage) zu Protokoll geben wolle.
[Nachtrag des Amtes:
Das Grundstück Waidmannstraße 26 befindet sich im Verwaltungsvermögen der Freien und Hansestadt Hamburg (Liegenschaftsverwaltung Landesbetrieb Immobilien und Grundvermögen). Vor diesem Hintergrund ist die Abteilung Natur- und landschaftsschutzrechtliche Genehmigungen des Zentrums für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Naturschutz die zuständige Dienststelle für den Vollzug der Hamburgischen Baumschutzverordnung. Und entsprechend erfolgte die Kenntnisgabe der Fällungen in der Drucksache „Fällungen auf privatem Grund“. Das im Rahmen der Beteiligung am bauaufsichtlichen Verfahren (§ 61 Hamburgische Bauordnung) „Beseitigung der ehemaligen Betriebsgebäude, Rückbau Oberflächen“ erfolgte naturschutzrechtliche Prüfverfahren nach der Baumschutzverordnung führte zu dem Ergebnis, dass die beantragten baubedingten Fällungen im Zusammenhang mit dem genehmigten Bauvorhaben zuzulassen sind.
Die im Rahmen der naturschutzrechtlichen Genehmigung erfolgte Bestimmung der Ersatzpflanzungen begründet sich nach dem dahingehend üblichen Verwaltungsverfahren. Die Anzahl der bestimmten Ersatzpflanzungen beziehungsweise die Höhe der im Falle einzelner nicht umsetzbarer Ersatzpflanzungen entsprechend zu leistenden Ersatzzahlung wurde als insgesamt angemessen und zumutbar erachtet.
Die im Rahmen des bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens gegebenenfalls beachtlichen Aspekte der „Landschaftsachsen“ beziehungsweise zu den planungsrechtlichen Grundlagen stellen für das Bezirksamt keine grundlegend abwägungsrelevanten Prüfinhalte hinsichtlich der nach der Baumschutzverordnung beantragten Fällungen dar. Hierzu erfolgt in der Regel eine verfahrensgemäße Beteiligung der zuständigen Dienststellen durch die verfahrensführende Dienststelle. Insofern sind Fragestellungen gegebenenfalls an die in diesem Einzelfall verfahrensführende Dienststelle der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen/ Amt für Bauordnung und Hochbau zu richten.
Herr Krukenberg erinnert an seine Nachfrage aus der Sitzung vom 05.09.2023, ob die Entfernung der Gehölze aus dem Moorhof genehmigt worden sei.
Herr Schaefer sichert einen Nachtrag zu.
[Nachtrag des Amtes:
Zur Belegenheit Babenwischenweg läuft derzeit ein Baugenehmigungsverfahren nach § 62 Hamburgische Bauordnung. Das Bezirksamt ist durch die Bauprüfabteilung am bauaufsichtlichen Verfahren beteiligt worden, wonach das Vorhaben „Neubau eines Pensionspferdebetriebes“ nach der geltenden Landschaftsschutzverordnung zu prüfen ist. Kenntnisse hinsichtlich entfernter Gehölze liegen nach dem derzeitigen Stand des Prüfverfahrens nicht vor, können sich allerdings im Zuge der Nachforderung von Unterlagen noch darstellen.]
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Für die Drucksache 21-4548 liegt eine Neufassung vor.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Frau Feder berichtet, dass die Fraktion DIE LINKE eine Kleine Anfrage zu dem Thema der Entsiegelungsoffensive für die Sitzung am 02.01.2024 angemeldet habe. Das Amt würde dieses Thema jedoch im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz behandeln wollen. Aufgrund dessen werde in der Sitzung des Hauptausschusses am 14.12.2023 über die Zuständigkeit entschieden.
Auf Nachfrage von Frau Werdung erläutert Herr Schaefer, dass die Kleine Anfrage trotzdem kurzfristig beantwortet werde.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Auf Nachfrage von Herrn Boettger führt Herr Schaefer aus, dass die Strohballen zum Schutz der Rodler:innen im Goßlers Park in Blankenese bereits aufgestellt worden seien.
Zudem gebe es keinen neuen Sachstand zu dem geplanten Bau des Cafés im Jenischpark. Es sei Aufgabe des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen, einen Vertrag aufzusetzen und zu schließen. Zu den Öffnungszeiten der öffentlichen Toilette könne er keine Auskunft geben.
Frau Blume moniert, dass die Toilette nicht immer geöffnet sei.
Auf Nachfrage von Frau Werdung sichert Herr Schaefer die Prüfung zu, ob der in der Sondersitzung mit den Naturschutzverbänden am 27.09.2023 versprochene Termin zu der Beweidung im Schnakenmoor bereits stattgefunden habe.
[Nachtrag des Amtes:
In der AG Schnaakenmoor am 29.11.2023 wurde unter Beteiligung des Dezernats Wirtschaft, Bauen und Umwelt das Thema Beweidung im Schnaakenmoor intensiv mit den Teilnehmer:innen beraten.]
Herr Boettger fragt, ob die Sportinseln und Wege im Böverstpark gemäß der Beschlussdrucksache 21-4061B beleuchtet würden.
[Nachtrag zu Protokoll:
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft hat hierzu mit Schreiben vom 11.07.2023 Stellung genommen (Mitteilungsdrucksache 21-4108.1.]
Herr Schaefer berichtet von der Cyclocross-WM im Volkspark, die vom 01.12.2023 bis zum 03.12.2023 stattgefunden habe. Der:die Veranstalter:in sei bemüht gewesen, die Auflagen einzuhalten. Aufgrund des angefrorenen Bodens sei es zu geringeren Schäden als erwartet gekommen. Die Sondernutzungserlaubnis gelte für zwei Jahre.
Herr Wesselkamp ergänzt Frau Feders Bericht über die vorab stattgefundene Sprecher:innensitzung darum, dass sich die Vertreter:innen des Hamburger Polo-Clubs e.V. bereits viele Gedanken zur Würdigung des Vereinsgeländes im Hinblick auf Max Emden gemacht hätten. So hätten diese beispielsweise bereits mit den Erb:innen gesprochen und an einem Film mitgewirkt. Nach einem Austausch mit den Sprecher:innen des Ausschusses für Kultur und Bildung sollten die Vertreter:innen erneut zu einer Sprecher:innensitzung eingeladen werden.