21-4512

Haubachhalle erhalten, modernisieren und für die nächsten Generationen erhalten Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.09.2023

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
05.12.2023
Ö 9.3
05.12.2023
30.11.2023
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.09.2023 anliegende Drucksache 21-4075.1B beschlossen.

 

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat hierzu mit Schreiben vom 10.11.2023 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1:

Die Drs. 22/12776, mit der die Einführung eines Mieter-Vermieter-Modells (MVM) für abgemietete Schul- und bislang von den Bezirksämtern betriebene Sporthallen erfolgen soll, befindet sich derzeit in der Befassung der Hamburgischen Bürgerschaft. Vorbehaltlich der Zustimmung der Bürgerschaft werden in einem ersten Schritt 12 Sporthallen zum 01.01.2024 in dieses MVM überführt.

Mit diesem Modell soll darüber hinaus eine Möglichkeit geschaffen werden, zukünftig gegebenenfalls weitere Sportimmobilien, die von einer Beendigung bestehender Betreiberstrukturen (insbesondere auf Grund der Abmietung von Schulsporthallen durch die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB)) betroffen sind, im Sinne der Active City Strategie für Sport und Bewegung zu erhalten. Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) wird nach Umsetzung des o.g. ersten Schrittes gemeinsam mit der Gebäudemanagement Hamburg (GMH) und den jeweils zuständigen Bezirksämtern die Prüfung und Mietmodellentwicklung für mögliche weitere Sporthallenstandorte vornehmen.

Die Sporthalle Haubachstraße 62 ist in Abstimmung mit dem Bezirksamt Altona bereits für diesen Prozess vorgesehen. Vor einer Entscheidung zur Überführung der Halle in das o.g. MVM sind jedoch eine detaillierte Untersuchung des baulichen Zustands der Halle, eine darauf aufbauende Sanierungsplanung und die hierauf beruhende Mietberechnung notwendig. Ebenso ist vor dem Hintergrund der aktuell intensiven schulischen Nutzung der Sporthalle Haubachstraße 62, die bei den bislang in das MVM überführten Hallen nicht gegeben ist, eine Prüfung der zukünftigen schulischen Nutzungsbedarfe notwendig. Die BSB ist somit in diesen Prozess einzubeziehen.

 

Zu 2:

Im Rahmen des unter 1. dargestellten MVM ist regelhaft eine Weiternutzung der Sporthallen durch die bisherigen Nutzenden vorgesehen. Die Nutzungszeitenvergabe erfolgt (auch weiterhin) durch die jeweils zuständigen Bezirksämter.

Aufgrund der Überlassung der Sporthalle Haubachstraße 62 per Sportrahmenvertrag (SRV) an den SV Polizei ist derzeit eine Vergabe von Nutzungszeiten durch das Bezirksamt Altona nicht erforderlich. Dies würde sich bei einer Überführung der Halle in das MVM ändern.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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