Protokoll
Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.12.2022

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Es sind keine Fragen eingereicht worden.

Ö 2

Eingaben

Ö 2.1 - 21-3606

Konzept Bikelane Falkenstein/ Wittenbergen Eingabe vom 16.09.2022

Der:die Petent:in ist anwesend.

 

Herr Hahn erklärt, die von der Initiative aufgeführten Straßen rden bereits im Rahmen des Radverkehrskonzeptesr Altona geprüft. Es stehe bisher jedoch noch nicht fest, wann mit der Umsetzung begonnen werden könne. Mit der Besetzung der geplanten Stelle des:der Fußverkehrsbeauftragten werde dem Bezirksamt die hierfür tige personelle Verstärkung zur Verfügung stehen, um weitere Planungen im nächsten Jahr voranzubringen.

 

Herr Strasser greift auf, dass bisher weder der geplante Zeithorizont noch die benötigten finanziellen Mittel gesichert seien. Die Ausschussmitglieder stünden den Planungen jedoch sehr positiv gegenüber.

 

Herr Sülberg weist darauf hin, dass das Bezirksroutennetz die feineren Verbindungen des Radwegenetzes zu den Velorouten schaffe und die Erschließung des Bezirks gewährleisten solle. Dieses Konzept sei jedoch noch nicht fertiggestellt und auch noch nicht beschlossen worden.

 

Herr Rust berichtet, das Polizeikommissariat (PK) 26 habe eine Unfallauswertung für das in der Eingabe benannte Gebiet durchgeführt. Es habe einige wenige Unfälle mit leichtverletzten Personen gegeben und im Jahr 2019 sei es zu einem schweren Unfall mit einem:einer Radfahrenden gekommen. Ansonsten handle es sich hier um ein eher unauffälliges Verkehrsgeschehen. Aus Sicht der Polizei sei die Verkehrssicherheit gegeben, da es keinen Unfallschwerpunkt gebe.

 

Der:die Petent:in hebt hervor, dass ihm:ihr mindestens drei schwere Verkehrsunfälle bekannt seien.

 

Herr Haders erläutert, die Geschwindigkeit sei immer ein wesentlicher Faktor in Bezug auf die Verkehrssicherheit. Lediglich 30% der Unfälle passierten auf Straßen mit einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. In der Vergangenheit sei bereits mit dem Amt besprochen worden, kurzfristig kleinere bauliche Maßnahmen umzusetzen. Er erkundigt sich, was daraus geworden sei. Es gebe hier noch viel Potential, um die Geschwindigkeit zu reduzieren.

 

Herr Hahn verweist darauf, dass diese Themen mit der Besetzung der Stelle des:der Fußverkehrsbeauftragten wieder aufgegriffen werden könnten. Sie befänden sich weiterhin im Themenspeicher des Bezirksamtes.

 

Herr Teichert merkt an, eine Fahrradstraße sei im Unterschied zur Tempo 30-Zone rechtlich eine streckenbezogene Maßnahme und habe auch nicht deren Ziel der Verkehrsberuhigung bzw. Aufenthaltsverbesserung im Wohnquartier. Zudem sei die Einrichtung einer Tempo-30-Zone eine Entscheidung der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM).

 

Ö 2.2 - 21-3614

Verkehrsproblematik auf den Hauptverkehrsachsen in Iserbrook Eingabe vom 21.09.2022

Der:die Petent:in ist anwesend.

 

Herr Hahn erläutert, auch dieses Thema im Lütt-Iserbrook passe in die Zuständigkeit der neuen Stelle des:der Fußverkehrsbeauftragten. Das Amt teile die Einschätzungen der Petent:innen, verfüge jedoch momentan nicht über die personellen Kapazitäten, um kurzfristige Maßnahmen ergreifen zu können. Er wolle das Thema jedoch gerne als Ansatz mitnehmen und in den Themenspeicher des Bezirksamtes aufnehmen. Auch die Problematik vor der Grundschule sei im Verkehrsausschuss schon einige Male erörtert worden und daher bekannt. Er hoffe darauf, dass die Themen nach und nach abgearbeitet werden könnten.

 

Herr Rust berichtet, es seien Geschwindigkeitsmessungen mittels eines Temposys-Gerätes durchgeführt worden. Das unauffällige Ergebnis der Messung sei den Ausschussmitgliedern am 08.11.2021 per E-Mail zur Verfügung gestellt worden. Auf eine weitere Geschwindigkeitsmessung sei verzichtet worden, da es keine Beschwerdelage sowie eine unauffällige Unfalllage gegeben habe.

Er bietet an, neue Messungen durchführen zu lassen, um das Geschwindigkeitsniveau neu beurteilen zu können. Im Nachhinein könne gemeinsam mit dem Bezirksamt abgewogen werden, ob und welche Maßnahmen erforderlich wären. Dies sei bei einem Geschwindigkeitsniveau von über 39 km/h der Fall. Das Angebot weite er gerne auch auf den Bereich vor der Schule Iserbrook aus.

 

Die eigenständig durchgeführten Messungen der Initiative könnten von der Polizei nicht berücksichtigt werden, da diese nur die Messergebnisse der eigenen Geräte verwendennne.

 

Der:die Petent:in erläutert, es gebe viele Schüler:innen die von Ihren Eltern zur Schule gebracht und wieder abgeholt würden. Die Gehwege seien mit einer Breite von 1,50 m zu schmal und könnten z.B. mit einer Pflasterung des Hundewegs kurzfristig und unkompliziert verbreitert werden. Hilfreich wäre zudem die Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigetafeln. Dies habe sich in benachbarten Bundesländern bewährt.

 

Frau Vornhagen begrüßt das Angebot von Herrn Rust und schlägt vor, trotzdem zu prüfen, welche kurzfristigen Maßnahmen die Situation vor Ort bereits entschärfen könnten. Um die Einsehbarkeit zu verbessern, bittet sie darum, den Rückschnitt der Hecken bereits zu veranlassen.

Zudem schlägt sie vor, einen Vor-Ort-Termin mit Vertreter:innen der Fraktionen, des Bezirksamtes sowie des zuständigen Polizeikommissariats an der Schule Iserbrook durchzuführen.

 

Herr Hahn erklärt, auch hierfür stünden derzeit keinen personellen Kapazitäten zur Verfügung und er nehme den geplanten Vor-Ort-Termin ebenfalls in den Themenspeicher des Bezirksamtes auf. Der Termin könne angesetzt werden, sobald die Stelle des Fußverkehrsbeauftragten besetzt worden sei.

 

Des Weiteren weist er darauf hin, dass bauliche Maßnahmen im öffentlichen Raum generell nicht einfach ohne die vorherige Abstimmung mit allen beteiligten Stellen umsetzbar seien.

Ö 2.3 - 21-3612

Verkehrssituation in der Ebertallee Eingabe vom 13.10.2022

Der:die Petent:in ist anwesend.

 

Herr Strasser weist darauf hin, dass für die kommende Sitzung der Bezirksversammlung ein Antrag der FDP-Fraktion (Drs. 21-3570) zu diesem Thema vorliege und die Fraktion ebenfalls bereits eine Kleine Anfrage (Drs. 21-3450) hierzu eingereicht habe, zu der die Antworten in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.10.2022 vorgelegen hätten.

 

Die Fraktion DIE LINKE schlage vor, eine Öffentliche Anhörung zur Situation in der Ebertallee durchzuführen und hierzu auskunftsfähige Vertreter:innen der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) sowie der Autobahn GmbH des Bundes einzuladen. Einen entsprechenden Antrag (Anlage) zur Weiterleitung an den Hauptausschuss habe er bereits vorbereitet.

 

Herr Lühr berichtet, in der Ebertallee sei Anfang des Jahres 2022 eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt worden. Die Verkehrssituation sei jedoch unauffällig gewesen. Die Probleme im südlichen Abschnitt zwischen dem Osdorfer Weg und der rerstraße seien bereits häufiger im Verkehrsausschuss thematisiert worden und daher bekannt. Die Unfallstatistik sei hier relativ unauffällig.

 

Herr Hahn weist darauf hin, dass die Zuständigkeit bei der Fachbehörde liege und sich das Bezirksamt hierzu nicht äern könne. Da es sich vor allem um Folgen der Baustelle auf der Autobahn 7 (A7) handle, sollte im Falle einer Öffentlichen Anhörung auch die Autobahn GmbH des Bundes hinzugezogen werden.

 

Der:die Petent:in hebt hervor, dass die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion der Initiative der Anwohnenden bekannt sei, diese jedoch unabhängig von dieser Eingabe entstanden sei. Sie begrüße einen gemeinsamen Vor-Ort-Termin, um feststellen zu können, wo der Verkehrsdruck herrsche und was unternommen werden könne um die Situation vor Ort zu verbessern.

 

Herr Dr. Lembke weist darauf hin, dass die gesamte Ebertallee betroffen sei. Es habe bereits Berichte in den Medien gegeben, dass die Navigationssysteme für die Umleitungsverkehre der Lkws bei Verkehrsbeeinträchtigungen auf der A7 verantwortlich seien. Die Geschwindigkeit bei der Durchfahrt der Ebertallee sei jedoch nicht das Problem, da sich der Verkehr größtenteils staue und ein Vorankommen oft nur mit einer Geschwindigkeit unter 30 km/h möglich sei.

 

Frau Faust-Weik-Roßnagel berichtet, aufgrund der unechten Zweispurigkeit sei für Radfahrenden in dieser Situation weder auf der Straße noch auf den Gehwegen ausreichend Platz vorhanden, um die Ebertallee zu durchfahren. Zukünftig solle die Ebertallee ein Teil des Bezirksroutennetzes werden. Da hier viele soziale Einrichtungen ansässig seien, wolle die Fraktion GRÜNE sich ebenfalls für die Einrichtung von Tempo 30 aussprechen.

 

Frau Matko-Ebinal merkt an, dass die Einrichtung von Tempo 30 für die SPD-Fraktion keine optimale Lösung darstelle, da auch Metrobuslinien in der Ebertallee führen. Dies müsse bei der weiteren Planung unbedingt bedacht werden.

 

Herr Sülberg schlägt vor, zunächst die Behandlung des Antrags der FDP-Fraktion in der nächsten Sitzung der Bezirksversammlung im Januar 2023 abzuwarten. Ggf. werde dieser zur weiteren Beratung in den Verkehrsausschuss überwiesen und nne dann gemeinsam mit dem neuen Antrag der Fraktion DIE LINKE behandelt werden.

Herr Wiegand stimmt dem Vorschlag von Herrn Sülberg zu und meldet Beratungsbearf für die FDP-Fraktion an, bis der ältere Antrag seiner Fraktion in der Bezirksversammlung behandelt werden konnte.


Anlagen
zu TOP 2.3 Antrag Fraktion DIE LINKE (335 KB)

Ö 2.4 - 21-3605

Veloroute 1 Othmarscher Kirchenweg Eingabe vom 18.05.2022

Der:die Petent:in ist anwesend.

 

Herr Lühr berichtet, es sei bekannt, dass es häufiger zu Engpässen und ckstau durch den Hol- und Bringverkehr an der angrenzenden Schule komme. Die Polizei habe bereits versucht, eine Lösung zu finden, in dem eine Drop-off-Zone eingerichtet worden sei. Dies werde jedoch teilweise nicht angenommen.

 

Der:die Petent:in erklärt, wenn ein Lkw versuche, durch den Othmarscher Kirchenweg zu fahren, komme aufgrund der parkenden Fahrzeuge am Fahrbahnrand kaum noch ein anderes Fahrzeug vorbei. Dies gelte auch für Fahrzeuge der Polizei und des Rettungsdienstes. Da es sich um Grundschüler:innen handle, könne nicht erwartete werden, dass die Kinder die verkehrlichen Risiken richtig einschätzen könnten. Die Straße sei zudem viel zu schmal für eine Veloroute.

 

Herr Hahn merkt an, dass ihm keine aktuellen Projektplanungen für diesen Bereich bekannt seien. Er stimmt dem:der Petent:in zu, dass die Gegebenheiten im Othmarscher Kirchenweg nicht dem Standard einer Veloroute entsprächen und sichert zu, das Thema für eine erneute Betrachtung vorzumerken.

 

Frau Koch ergänzt, das Thema sei bereits in Gesprächen mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) vorgetragen worden und diese stehe dem Vorhaben offen gegenüber. Eine finale Abstimmung sei jedoch noch nicht erfolgt.

 

Herr Sülberg berichtet, es sei geplant, einen Kreisverkehr umzusetzen, um die unübersichtliche Vorfahrtssituation zu entschärfen. Zudem biete es sich an dieser Stelle an, die Einrichtung einer Fahrradstraße in Erwägung zu ziehen. Auch bzgl. der parkenden Fahrzeuge auf der Straße könne ggf. nachgebessert werden, um die Situation zu entschärfen.

 

Herr Lühr sichert zu, sich die Situation vor Ort noch einmal genauer anzusehen und zu prüfen, ob ggf. die Einrichtung eines absoluten Halteverbots möglich sei. Es sei jedoch zu befürchten, dass dies allein nicht ausreiche. Durch die Schulbaumaßnahme müsse gewährleistet sein, dass die Lkws an die Baustelle heranfahren könnten.

 

Herr Teichert erklärt, in einer Tempo-30-Zone sei die Entschleunigung durch parkende Fahrzeuge am Fahrbahnrand ausdrücklich gewünscht, um den Verkehr zu beruhigen. Zudem weist er darauf hin, dass ein Nebeneinanderfahren der Radfahrenden im Mischverkehr auf der Veloroute nur gestattet sei, falls keine Behinderung vorläge. Lediglich auf einer Fahrradstraße sei ein Nebeneinanderfahren grds. erlaubt.

 

Ö 2.5 - 21-3613

Folgen des Bewohner:innenparkens im Othmarscher Kirchenweg Eingabe vom 13.09.2022

Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung auf Bitte von Herrn Sülberg zur thematischen Behandlung gemeinsamen mit TOP 2.4 auf TOP 2.5 vorgezogen.

 

Herr Lühr berichtet, auf he der Hausnummern 1-9, zwischen der Bleickenallee und der Griegstraße, nne auf der gegenüberliegenden Straßenseite geparkt werden, solange es nicht durch eine Beschilderung verboten sei, die restliche Fahrbahnbreite von 3,05 m nicht unterschritten werde und andere Verkehrsteilnehmer:innen nicht behindert würden. Die gewünschte Anordnung für halbseitiges Gehwegparken nne nicht vorgenommen werden, da die Gehwege nicht über die Mindestbreite von 2,60 m verfügten.

 

Herr Sülberg erklärt, die Fraktion GRÜNE könne den Wunsch der Petent:innen nicht unterstützen. Die Situation in den Quartieren solle sich durch das Bewohner:innenparken entspannen, da weniger Fahrzeuge in das Gebiet einhren. Zudem gebe es aktuell ein laufendes Verfahren des Altonaer Kinderkrankenhauses (AKK). Er hoffe, dass dies zeitnah ein entsprechendes Mobilitätskonzept vorlege. Die bestehenden Probleme könnten nicht mit solchen Maßnahmen aufgefangen werden.

 

Der:die Petent:in weist darauf hin, dass vielen Anwohnenden nicht klar sei, wo genau geparkt werden dürfe. Er:sie wünsche sich Infoblätter oder Postwurfsendungen für die Anwohnenden, die darüber Aufschluss gäben, zumal knapp 50 % der Parkplätze durch das Bewohner:innenparken entfallen seien.

 

Herr Hahn teilt mit, aus planerischer Sicht sei der Gehweg baulich nicht für das halbseitige Gehwegparken vorgesehen, zumal der Gehweg hier nicht komplett befestigt sei.

Aktuell laufe in diesem Gebiet ein Planverfahren. Es sei jedoch grundsätzlich so, dass die notwendige Breite des Straßenquerschnitts fehle und somit zukünftig nur noch einseitiges Parken möglich sei. Laut des aktuellen Planungsstands sei das Parken nach dem Umbau auf der Nordseite vorgesehen.

Ö 2.6 - 21-3615

Veloroute 1 Kopfsteinpflaster in der Bleickenallee Eingabe vom 23.11.2022

Der:die Petent:in ist anwesend.

 

Frau Kochhrt aus, die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende sowie das Bezirksamt befänden sich noch immer in der Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt Hamburg. Es sei bisher noch keine geeignete Lösung für die zukünftige Führung des Radverkehrs gefunden worden.

 

Auf Nachfrage erklärt sie, ein Denkmalschutzgutachten liege dem Amt hierzu nicht vor. Die Behörde r Kultur und Medien (BKM) habe zudem den gesamten Straßenquerschnitt als Ensemble unter Denkmalschutz gestellt. Das betreffe auch das Kopfsteinpflaster. Somit würden alle Veränderungsoptionen kritisch geprüft. Sie bestätigt, dass auch geschnittenes Kopfsteinpflaster bereits thematisiert worden sei.

 

Herr Hahn erläutert, die Gespräche würden bereits auf Staatsrat-Ebene geführt, da es sich hierbei bisher um einen sehr schwierigen Abstimmungsprozess gehandelt habe und keine Einigung erzielt worden sei. Das Amt sei jedoch weiterhin bemüht, eine geeignete Lösung zu finden.

 

Herr Sülberg erklärt, er stimme den Petent:innen zu, dass das Kopfsteinpflaster für eine Veloroute eher ungeeignet sei. Er sei jedoch nicht der Meinung, dass geschliffenes Kopfsteinpflaster zu rutschig sei. Es sei wichtig, dass irgendwann eine Einigung erzielt werde.

 

Herr Strasser bittet darum, die Mitglieder des Ausschusses unverzüglich zu informieren, sobald eine geeignete Lösung von den beteiligten Fachbehörden gefunden worden sei.

 

Ö 2.7 - 21-3608

Fahrradweg Schenefelder Landstraße/ Grundschule Eingabe vom 06.11.2022

 

Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung von dieser heruntergenommen, da der:die Pentent:in die Teilnahme kurzfristig absagen musste.

Ö 2.8 - 21-3604

Unterschreitung des vorgeschriebenen Überholabstandes Eingabe vom 20.05.2022

Der:die Petent:in ist anwesend.

 

Herr Rust berichtet auf Nachfrage, dass die Polizei viel durch Plakatierungen sowie über Social Media und Internetforen auf den geltenden Überholabstand bei Radfahrenden hingewiesen habe.

In der Wedeler Landstraße seien einige Verstöße aufgrund eines Unterschreitens des Mindestabstands beim Überholen von Radfahrenden festgestellt worden, jedoch nicht so viele, wie in der Eingabe dargestellt worden seien. Die Kontrollen hrten i.d.R. Polizist:innen in Zivil und auch die Fahrradstaffel der Polizei durch.

 

Im Jahr 2020 habe es in der Wedeler Landstraße einen Unfall mit einem Radfahrenden und einem Pkw gegeben. Die Unfalllage sei jedoch grundsätzlich unauffällig, sodass hier kein konkreter Handlungsbedarf gesehen werde. Der Fahrradstaffel sei die Lage bekannt und es werde vermehrt kontrolliert. Wie groß der Anteil an Kontrollen bzgl. der Einhaltung des Überholabstandes im Vergleich zu anderen Aufgabenbereichen sei, könne er nicht sagen. Falls solche Auswertungen gewünscht seien, müssten die Ausschussmitglieder ein Auskunftsersuchen an die Behörde für Inneres und Sport richten. Die Fahrradstaffel sei zuständig für den Schutz und auch das Verhalten von Radfahrenden im Straßenverkehr.

 

Der:die Petent:in weist darauf hin, dass die Radfahrenden aus Angst auf die Gehwege auswichen. Im Transparenzportal Hamburg habe er bisher keine Angaben darüber gefunden, dass die Fahrradstaffel in diesen Fällen tätig sei.

 

Herr Stünitz stellt fest, es handle sich hierbei um ein allgemeines Problem in Hamburg. Ihm sei außerdem aufgefallen, dass viele Kontrollen der Radfahrenden für das Überfahren roter Ampeln erfolgten.

 

Herr Haders bedankt sich für die Daten der Messungen des:der Petent:in und erläutert, dass auch die Fahrradstaffel Abstandsmessungen durchführe, die Geräte hierfür jedoch geeicht sein müssten. Das Interesse an den Geräten auf dem Markt sei jedoch vorhanden.

Er kritisiert, dass lediglich vier Busse mit Plakaten beklebt worden seien, um auf das Thema Überholabstand bei Radfahrenden hinzuweisen. Dies sei eine sehr kleine Kampagne gewesen.

Da es in der Wedeler Landstraße nur zwei Fahrstreifen gebe, sei ein Überholen nur ohne gleichzeitigen Gegenverkehr möglich. So sollte es eigentlich ausreichend Platz geben, um den vorgeschriebenen Überholabstand einhalten zu können. Es fehle häufig noch die nötige Sensibilität bei den Autofahrenden.

 

Er weist darauf hin, dass es bereits ein Auskunftsersuchen gegeben habe, die Daten laut Rückmeldung der zuständigen Behörde jedoch nicht statistisch erfasst würden. Die Fraktion GRÜNE wolle daher einen Antrag vorbereiten, um einen Impuls für dieses Thema zu geben.

Ö 2.9 - 21-3609

Herstellung der Luruper Hauptstraße in einen verkehrsicheren Zustand durch eine neue Deckschicht Eingabe vom 18.04.2022

Der:die Petent:in ist anwesend.

 

Herr Hahn erklärt, die Zuständigkeit für größere Unterhaltungsmaßnahmen der Luruper Hauptstraße, wie z.B. eine Erneuerung der gesamten Fahrbahndecke, liege bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) bzw. dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG), da es sich um eine Hauptverkehrsstraße handle. Der LSBG habe für das Jahr 2025 den Umbau der Luruper Hauptstraße geplant.

 

Auf Nachfragen erläutert er, die Haltbarkeit einer Straße sei u.a. auch vom jeweiligen Unterbau abhängig. Dies sei im Einzelfall immer durch das Entnehmen von Bohrkehrproben zu klären und dann ggf. zu entscheiden, ob bauliche Maßnahmen durchgeführt werden müssten. Zudem seien regelmäßig Wegewarte des Bezirksamtes vor Ort und prüften jede Straße. In diesem Zuge würden kleinere Unterhaltungsmaßnahmen, wie z.B. das Schließen von Schlaglöchern, durch das Bezirksamt umgesetzt.

 

Der:die Petent:inhrt aus, der LSBG habe ihm:ihr mitgeteilt, dass dieser grundsätzlich für die Umbaumaßnahmen der Hauptverkehrsstraße und das Bezirksamt für die Erhaltung zuständig sei. Kurzfristige Flickarbeiten hielten in der Regel jedoch nur wenige Tage. Insbesondere im Winter verschlechtere sich die Situation der Straße.

Zudem habe die Autobahn GmbH des Bundes auf eine Strecke über die Luruper Hauptstraße als Ausweichroute für die Zeit der Bauarbeiten am A7-Deckel und den damit verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen verwiesen. Der dadurch ansteigende Schwerlastverkehr verursache zusätzliche Schäden an der Deckschicht.

 

Herr Sülberg erkundigt sich, ob es eine Übersicht gebe, in der aufgelistet sei, welche Straßen zu welchem Zeitpunkt saniert rden. Er weist darauf hin, dass sanierungsbedürftige Straßen auch zu einem Lärmproblem für die Anwohnendenhrten.

 

Herr Lühr berichtet, das zuständige Polizeikommissariat sehe hier aufgrund der Schlaglöcher keine Verkehrssicherheitsproblematik. Ein Durchfahrtsverbot für den Schwerlastverkehr sei hier nicht umsetzbar. Die Hauptverkehrsstraßen seien für den Schwerlastverkehr zugelassen und zudem nutzbar für die Umleitungsverkehre bei Unfällen oder Baustelleneinrichtungen auf der Autobahn.

 

Ö 2.10 - 21-3610

Stolperfalle Lille Torv Eingabe vom 12.10.2022

Der:die Petent:in ist anwesend und stellt seine:ihre Eingabe vor.

 

Herr Hahn berichtet, die Zuständigkeit r die verkehrlichen Maßnahmen in der Mitte Altona liege beim Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG). An der benannten Stelle sei noch keine endgültige Herstellung erfolgt und die Baustelle liege in der Zuständigkeit von Schulbau Hamburg. Es sei jedoch spätestens Ende der Woche mit der endgültigen Fertigstellung zu rechnen und davon auszugehen, dass sich der Abschnitt nahtlos an den bereits fertiggestellten Teil anschließe.

Der Weg zu den öffentlichen Nahversorgern befinde sich auf einer privaten Fläche. Diese liege außerhalt der Zuständigkeit der Freien und Hansestadt Hamburg.

 

Frau Vornhagen berichtet, der LSBG habe ein Schreiben an die Anwohnenden versandt und den geplanten Fertigstellungstermin angekündigt. Sie bittet die Amtsvertretungen, sich zu erkundigen, welche Möglichkeiten es für den Übergang zu den Nahversogern trotz der Lage auf der privaten Fläche gebe. Es komme hier auch immer wieder zu Konflikten zwischen dem Fuß- und Radverkehr. Vielleicht finde sich eine Möglichkeit die taktilen Elemente fortzuführen.

 

Der Ausschuss verständigt sich einvernehmlich darauf, zunächst die Fertigstellung der Maßnahme abzuwarten.

 

Herr Strasser weist darauf hin, dass der:die Petent:in erneut an die Ausschussmitglieder wendennne, sollte sich die Situation nach Fertigstellung der Maßnahme nicht verbessert haben.

Ö 2.11 - 21-3611

Sicherer Schulweg Grotefendweg Eingabe vom 14.09.2022

Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung einvernehmlich von dieser heruntergenommen.

Ö 2.12 - 21-3636

Umsetzung der geplanten Maßnahmen an der Grundschule Wesperloh Eingabe vom 23.11.2022

 

Der TOP mit der Drucksache 21-3636 wird vor Eintritt in die Tagesordnung aus zeitlichen Gründen einvernehmlich von dieser heruntergenommen.

 

Ö 3

Mitteilungen

Ö 3.1 - 21-3446

Abweichungen von der StVO und VWV-StVO IV. – Vision ZERO Hamburg Auskunftsersuchen von Gesche Boehlich, Stephanie Faust-Weik-Roßnagel, Heidi Fitschen, Benjamin Harders, Rolf Stünitz und Dana Vornhagen (alle Fraktion GRÜNE)

 

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 3.2 - 21-3449

Verkehrsdruck im Bereich des Straßenverlaufs Ebertallee / Reventlowstraße / Walderseestraße im Stadtteil Othmarschen Auskunftsersuchen von Katarina Blume, Wolf Achim Wiegand, und Rose Pauly (alle FDP-Fraktion)

 

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 3.3 - 21-3571

Veloroute 1 Teilmaßnahme A 12 Reventlowstraße – Stellungnahme zur angepassten Planung Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 11.08.2022

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 3.4 - 21-3581

Mitte Altona II: Erhalt des Bahnviadukts prüfen, Ideen mit den Altonaer:innen erarbeiten Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.09.2022

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 3.5 - 21-3601

Verkehrssituation am Osdorfer Born – Die Zeit bis zu dem schienenschienengebundenen Anschluss mit geeigneten Maßnahmen flankieren! hier: Einrichtung von Busspuren Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.09.2022

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 4

Verschiedenes

Es gibt keine Wortmeldungen.