21-3571

Veloroute 1 Teilmaßnahme A 12 Reventlowstraße – Stellungnahme zur angepassten Planung Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 11.08.2022

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 05.12.2022 Verkehrsausschuss Ö 3.3

Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 11.08.2022 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-3289B beschlossen.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 14.11.2022 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1:

Wo Kopenhagener Radwege direkt an Gehwege angrenzen sind Bordsteinansichten von mindestens 5 cm vorgesehen.

 

Zu 2:

„Kopenhagener Radwege“ stellen straßenverkehrsrechtlich betrachtet eine besondere Form des baulichen Radwegs dar. Die Anordnung eine Radwegbenutzungspflicht (VZ 237) ergibt sich bei „Kopenhagener Radwegen“ daher aus den allgemeinen Vorschriften für die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht. Diese wird nur angeordnet, wo besondere Gefahren für Radfahrende gesehen werden. In der Reventlowstraße werden diese nicht erkannt, sodass hier keine Benutzungspflicht vorgesehen ist.

Im Bereich der Jungmannstraße steht kein Platz für eine bauliche Aufleitung auf die Fahrbahn zur Verfügung. Radfahrende haben jedoch im Knotenpunktbereich die Möglichkeit, auf die Fahrbahn zu wechseln.

 

Zu 3:

Die Protektionselemente wurden um ca. 2 m eingekürzt. Eine weitere Verkürzung ist nicht zielführend, da dies das subjektive Sicherheitsempfinden der Radfahrenden auf der Reventlowstraße negativ beeinflussen könnte.

 

Zu 4:

Alle Schutzstreifen im Plangebiet sind in einer Breite von 1,9 m vorgesehen. Im Bereich des Knotenpunkts Reventlowstraße/Klein Flottbeker Weg/Agathe-Lasch-Weg wurden die Schutzstreifen auf 1,9 m verbreitert und eingekürzt. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Breite der Schutzstreifen positiv auf den Überholabstand auswirkt.

Ein Ersatz des Schutzstreifens durch Bodenmarkeirungen in Form von „Sharrows“ ist nicht anordnungsfähig. Der Einsatz von „Sharrows“ in Hamburg wird zunächst auf der Elbchaussee in Form eines Verkehrsversuches erprobt.

 

Zu 5:

Die Bushaltestelle wurde nach Abstimmung mit den Verkehrsbetrieben, dem LSBG sowie der Straßenverkehrsbehörde verschoben und ist jetzt südlich des künftigen Minikreisverkehrs am Knotenpunkt Reventlowstraße/Emkendorfstraße vorgesehen.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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