21-3601

Verkehrssituation am Osdorfer Born – Die Zeit bis zu dem schienenschienengebundenen Anschluss mit geeigneten Maßnahmen flankieren! hier: Einrichtung von Busspuren Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.09.2022

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 26.01.2023 Bezirksversammlung Ö 11.6

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 29.09.2022 anliegende Drucksache 21-3395.1B beschlossen.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 24.11.2022 wie folgt Stellung genommen:

 

  • Die Veränderungen der Verkehrsströme und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Schleichverkehren (z.B. in der Bornheide und in den Parallelstraßen der Luruper Hauptstraße) sind darzustellen.

 

Stellungnahme BVM:

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende hat im Oktober 2022 eine Machbarkeitsuntersuchung für die Überprüfung eines Hochleistungsbussystems auf der Magistrale 2 - Stresemannstraße - Bahrenfelder Chaussee - Luruper Chaussee - Luruper Hauptstraße – vergeben.

Teil der Untersuchung ist auch eine verkehrsmodelltechnische Betrachtung. Mit diesem Ansatz werden Verkehrsverlagerungen bestimmt und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von diesen Schleichverkehren in Parallelstraßen entwickelt.

 

  • Ein Zeitplan zur Umsetzung möglicher Busspuren sowie der Maßnahmen zur Vermeidung von Ausweichverkehren ist darzustellen.

 

Stellungnahme BVM:

Teil der Machbarkeitsuntersuchung für ein Hochleistungsbussystem ist auch ein Umsetzungskonzept für die zu entwickelnden Maßnahmen. Im Umsetzungskonzept werden sinnvolle Realisierungsabschnitte auf dem Straßenzug definiert und eine grobe zeitliche Abfolge der Bau- sowie Begleitmaßnahmen aufgezeigt.

 

 

 

  • Bei der Betrachtung der Optimierung des Busverkehrs sind auch deutliche Verbesserungen bei Rad- und Fußverkehrsanlagen einzuplanen, wie sie auch im Bündnis für den Rad- und Fußverkehr verabredet wurden.

 

Stellungnahme BVM:

Die Planung eines Hochleistungsbussystems zeichnet sich dadurch aus, dass der vorhandene Straßenraum ganzheitlich betrachtet wird. Ein Hochleistungsbussystem ist nur im Zusammenspiel mit Fuß- und Radverkehr erfolgreich und ist damit wesentlicher Bestandteil der Machbarkeitsuntersuchung. Dennoch werden, aufgrund der abschnittsweise geringen Straßenquerschnitte im Verlauf der Magistrale 2, auch Kompromisslösungen erforderlich sein.

 

  • Die bestehende Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 in einem Abschnitt der Stresemannstraße bleibt unverändert erhalten.

 

Stellungnahme BVM:

Die bestehende Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 wird durch die Machbarkeitsuntersuchung für ein Hochleistungsbussystem nicht in Frage gestellt.

 

  • Die Einrichtung von temporären Pop-Up Busspuren, z.B. im Bereich der Luruper Hauptstraße, zum zeitlich beschränkten Testlauf etwaiger Busspuren, ist zu prüfen.

 

Stellungnahme BVM:

Im Umsetzungskonzept der Machbarkeitsuntersuchung für ein Hochleistungsbussystem werden geeignete Abschnitte für die Durchführung von provisorischen Verbesserungen für den öffentlichen Verkehr (ÖV) und Radverkehr definiert und die Maßnahmen in entsprechenden Detailplänen zur Umsetzung und auch die dazu rechtlich erforderlichen Grundlagen aufgezeigt.

 

  • Die Untersuchungen für den schienengebundenen Anschluss über die S 32 werden unvermindert fortgesetzt und durch die Überlegungen zum Hochleistungsbussystem weder verzögert noch verhindert.

 

Stellungnahme BVM:

Die Untersuchungen zur S32 werden durch die Machbarkeitsstudie für ein Hochleistungsbussystem und auch deren Ergebnisse nicht behindert. Dies wird auch dadurch sichergestellt, dass die zuständigen Fachabteilungen dazu im engen Austausch stehen.

 

  • Die Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchung werden den Bürger:innen in den unterschiedlichen Abschnitten der Magistrale 2 in jeweils eigenen Beteiligungsverfahren vorgestellt.

 

Stellungnahme BVM:

Die Einbindung der Fachstakeholder sowie der Öffentlichkeit wird an geeigneter Stelle im Projektverlauf erfolgen.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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