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Fortsetzung der Beratung aus der Sitzung vom 15.10.2025.
Beratung und Beschluss siehe TOP 2.1.
Fortsetzung der Beratung aus der Sitzung vom 15.10.2025. Beratungsbedarf der Fraktion DIE LINKE.
Frau Baier erläutert anhand einer Präsentation (Anlage), dass sowohl der Gehweg auf der Westseite der Schleswiger Straße als auch der Geh-/ Radweg auf der Ostseite mit 1,5 bzw. 3 Metern Breite nicht den aktuell gültigen Regelmaßen der Hamburger Regelwerken für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) entsprächen. Aufgrund des geplanten Bahnhofsbaus erwarte der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) eine Zunahme des Fußverkehrs, was die Verbreiterung der Gehwege auf 4 - 5 Meter Breite auf mindestens einer Straßenseite notwendig mache.
Die Planungen dazu würden vom LSBG im Auftrag der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) durchgeführt, da die Schleswiger Straße einschließlich der Straßenbäume und des westlichen Gehwegs Teil des Vorbehaltsgebiets Mitte Altona seien und sich im Plangebiet des Senatsbebauungsplans Altona-Nord 27/ Bahrenfeld 72 befänden.
Ein erster Entwurf der Straßenplanung sei bereits 2023 der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Hier sei die Entfernung der Bäume auf der östlichen Straßenseite zugunsten eines breiteren Gehwegs vorgesehen gewesen. Um den Entfall der Bäume zu verhindern und einen Erhalt der Bäume auf beiden Straßenseiten zu ermöglichen und gleichzeitig einen ausreichend breiten Gehweg zu schaffen, solle im neuen Entwurf der Straßenplanung der Gehweg auf der westlichen Straßenseite auf private Flächen erweitert werden. Dies solle durch freiwillige Grundstücksankäufe erfolgen. Mit dem Ankauf der Grundstücksstreifen würde allen Wohngebäuden eine Vorgartenzone von ca. 7 Metern verbleiben.
Die Privatgrundstücke an der Schleswiger Straße und somit die Flächen für eine mögliche Erweiterung der gelben Straßenverkehrsfläche befänden sich im Plangebiet des Bebauungsplans Bahrenfeld 76.Die für die vorgesehene Erweiterung des Gehweges notwendigen Flächen seien zum Teil bereits an die Freie und Hansestadt Hamburg verkauft. Mitunter seien Eigentümer:innen auf den LSBG zugegangen.
Herr Eschenburg stellt fest, die Fraktion GRÜNE trete dem Antrag der Fraktionen von SPD und CDU bei. Er regt an, Punkt zwei des Antrags als Empfehlung nach § 27 BezVG an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) zu richten.
Herr Hielscher betont, die Straßenbäume sollten erhalten werden. Die Ausweisung der gelben Straßenverkehrsfläche sei dafür jedoch nicht ausreichend, da zukünftige politische Mehrheiten der Fällung der Bäume zwecks einer Erweiterung der Verkehrsfläche zustimmen könnten. Stattdessen sollten die Bäume einzeln festgesetzt oder eine Grünfläche ausgewiesen werden. Es gebe ältere Bebauungspläne mit festgesetzten Bäumen auf gelber Straßenverkehrsfläche.
Herr Strate betont, die Straßenbäume der Schleswiger Straße befänden sich nicht im Plangebiet des Bebauungsplans Bahrenfeld 76.
Herr Mielke und Frau Koppke führen aus, sie teilten das Ansinnen, die Straßenbäume und auch den Alleecharakter der Schleswiger Straße zu erhalten.
Frau Benkert ergänzt, auch in der Leunastraße und in der Schützenstraße befänden sich schützenswerte Bäume.
Frau Hubert regt an, in einem Beschluss an die Fachbehörden auch die Prüfung einer Einbahnstraße mit aufzunehmen.
Frau Baier berichtet, der LSBG lehne eine Einbahnstraße ab, da in der Schleswiger Straße Busverkehr in beide Richtungen vorgesehen sei.
Herr Strate wirft ein, dies müsse im Mobilitätsausschuss thematisiert werden.
Herr Henker gibt zu bedenken, ob die ReStra nur einen empfehlenden Charakter hätten. Gesetzlich festgeschrieben sei lediglich eine Gehwegbreite von 1,5 Metern.
Frau Frauenlob entgegnet, auch dieses Thema liege in der Zuständigkeit des Mobilitätsausschusses. Das Fachamt Management des Öffentlichen Raumes des Bezirksamtes wie auch die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende würden die Anwendung der ReStra vorschreiben.
Sie betont zudem, im Bebauungsplanverfahren müsse stets eine offene Abwägung der Alternativen erfolgen. Ein Beschluss zum Baumerhalt müsse das Bezirksamt zur Prüfung auffordern. Bezüglich einer möglichen Ausweisung einer Grünfläche an der Straße verweist sie auf den Bebauungsplan Othmarschen 37. Jedes Grundstück müsse an gelbe Straßenverkehrsfläche angebunden werden und entsprechend sei die Grünfläche an der Walderseestraße durch Überfahrten auf jedes einzelne Grundstück unterbrochen. Das Amt werde sowohl die Ausweisung einer Grünfläche als auch die Festsetzung von Einzelbäumen prüfen.
Herr Conrad regt an, anstelle der Straßenverkehrsflächenerweiterung die Ausweisung Urbanes Gebiet bis an die Plangebietsgrenze heranzuziehen und einen Beschluss nach § 27 BezVG zum Erhalt der Straßenbäume in der Schleswiger Straße an die BSW zu richten.
Herr Hielscher wirft ein, es müsse in der Freien und Hansestadt Hamburg in Sachen Planrecht Neuland betreten werden. Ggf. müsse der Konflikt mit der BSW gesucht werden. Er verliest eine Änderung von Punkt 2 des Antrags bezüglich der Adressierung an die BSW (s.u.) und ergänzt, der Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE (siehe TOP 2.1.1) werde in einem separaten Punkt übernommen.
Herr Trede problematisiert, dass eine Ausweisung Urbanes Gebiet anstelle der Straßenverkehrsflächenerweiterung in der Schleswiger Straße zu einer Bebauung bis an die Grundstücksgrenzen führen könnte, wenn entsprechende Befreiungen vom Bebauungsplan erteilt würden.
Herr Conrad betont, die im Bebauungsplanentwurf vorgesehene rote Baulinie dürfe nicht überschritten werden. Eine entsprechende Befreiung vom Bebauungsplan könne nicht erteilt werden, da die Baulinie einen Grundzug der Planung darstelle. Für eine zukünftige Erweiterung des Gehweges könne ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden.
Herr Strate stellt fest, die BSW erarbeite gegenwärtig einen Leitfaden zum neuen § 246e des Baugesetzbuches.
Herr Eschenburg verweist auf den Bebauungsplan Duvenstedt 12. Hier seien Baumfestsetzungen vorhanden.
Herr Trede entgegnet, im Bebauungsplan Duvenstedt 12 seien lediglich Flächen zur Anpflanzung von Bäumen vorgesehen und keine Einzelbaumfestsetzungen auf der gelben Straßenverkehrsfläche.
Herr Hielscher beantragt, dem Vorschlag von Herrn Conrad zur Erweiterung des Urbanen Gebietes zuzustimmen.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, wie folgt zu beschließen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert,
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wird gemäß § 27 BezVG gebeten, zu prüfen, inwiefern an der westlichen Grenze des Bebauungsplans Bahrenfeld 72 innerhalb der Verkehrsfläche auf beiden Seiten der Schleswiger Straße eine schmale Grünfläche ausgewiesen werden kann, die den bestehenden Straßenbaumbestand sichert und festschreibt.
Die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation wird gemäß § 27 BezVG gebeten, der Umwidmung der bestehenden Industriefläche des Flurstücks 2152 in ein Urbanes Gebiet zuzustimmen.
Anlagen
Präsentation Straßenerweiterung Schleswiger Straße (3786 KB)
Der TOP mit der Drucksache 22-1460.1 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Beratung und Beschluss siehe TOP 2.1.
Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung einstimmig zu.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Frau Frauenlob verweist auf die Bitte der Politik, die Position des Amtes zur Umwandlung von altem Planrechtin modernes (siehe TOP 6 der Sitzung vom 17.09.2025) darzustellen.
Grundsätzlich blieben alte Baustufenpläne erhalten und würden nur durch Bebauungspläne ersetzt, wenn eine Planerfordernis bestehe, wie z.B. eine städtebauliche Nachverdichtung. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen halte die Umwandlung aller Baustufenpläne nicht für sinnvoll.
Herr Hielscher entgegnet, die Hamburgische Bürgerschaft habe einen entsprechenden Beschluss gefasst (siehe Bürgerschaftsdrucksache 22/6446).
Frau Frauenlob ergänzt, ein Bericht hierzu werde in Kürze der Bürgerschaft vorgestellt.
Herr Hielscher merkt an, in der Kösterbergstraße bestehe eine Planerfordernis. Er bitte das Amt, zu prüfen, ob im Bezirk vergleichbare Stellen vorhanden seien.
Frau Frauenlob sagt zu, dies zu prüfen. Das Amt habe alle Flächen mit Planerfordernis erfasst und in einer Übersicht der Bezirksamtsleitung vorgestellt. Diese könne in einer Sprecher:innensitzung vorgestellt werden.
Auf Nachfrage von Frau Benkert berichtet sie, das Bebauungsplanverfahren Bahrenfeld 66 sei von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) evoziert worden.
Frau Göller-Meier ergänzt, die BSW setze das Verfahren fort und führe Abstimmungsgespräche.
Herr Conradberichtet mit Verweis auf die Nachfrage von Frau Vornhagen aus der Sitzung vom 15.10.2025 (TOP 5) zum Thema Gebietsentwicklung an den Friedhöfen am Diebsteich, das Amt nehme sich dem Thema an und werde ggf. zu einer Sprecher:innensitzung einladen.