Wohnraumpotentiale aktivieren Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.05.2025
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 22.05.2025 anliegende Drucksache 22-1006B beschlossen.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat mit Schreiben vom 03.07.2025 wie folgt Stellung genommen:
Der o.g. Beschluss der Bezirksversammlung Altona fordert die zuständige Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) auf, ein Förderprogramm für Eigentümer von Einfamilienhäuser nach dem Vorbild des in Baden-Württemberg laufenden Prämien-Förderprogramms „Aus alt mach zwei“ in Hamburg aufzulegen. Die Eigentümer eines Einfamilienhauses sollen mit der geförderten Beratung durch einen Architekten eine erste Einschätzung erhalten, wie ungenutzter Wohnraum aktiviert werden kann. Hintergrund ist, dass es häufig den Wunsch nach einem Umzug oder Wohnungstausch in kleinere Einheiten gäbe und das Förderprogramm zu einer Angebotsausweitung durch Aufteilung von großen Einfamilienhäusern beitragen kann.
Die BSW nimmt zu dem Beschluss wie folgt Stellung:
Das genannte Förderprogramm in Baden-Württemberg richtet sich an einen in Hamburg eher kleinen Kreis der Wohnungseigentümerinnen und Eigentümer von Einfamilienhäusern, die überlegen, ob und wie man den Baukörper mit wenig Aufwand baulich in mehrere Wohneinheiten aufteilen kann. Diese können durch eine ergebnisoffene Beratung möglicherweise angeregt werden, die vertiefende Planung und Umsetzung anzugehen.
Hierbei sind neben ordnungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere in den Bebauungsplänen und Bauvorschriften, auch die individuellen Wünsche und Gegebenheiten (z.B. Nutzung von Garten, Statik, Lage und Art des Baukörpers) zu beachten. Auch hier kann eine Beratung einen Beitragleisten, sofern es die Bereitschaft gibt, das in der Regel individuelle Eigentum mit anderen fortan zu teilen, den anschließenden neuen Wohnraum angemessen zu nutzen und den planerischen und baulichen Aufwand dafür in Kauf zu nehmen. Hierbei spielen bei Vermietung oder Verkauf dann u.a. auch steuer- und/oder mietrechtliche Aspekte eine Rolle.
Auch jetzt schon können sowohl Eigentümerinnen und Eigentümer als auch Käuferinnen und Käufer einer zusätzlich geschaffenen Wohneinheit in Hamburg verschiedene Förderprogramme in Anspruch nehmen. Bei der IFB stehen zum Beispiel Förderprogramme sowohl für den Bau als auch für Erwerb und Modernisierung von Wohneigentum zur Verfügung. Auch gibt es mit dem KfW-Förderprogramm Nr. 159 bereits eine geeignete Förderung für dieWohnflächenteilung in einem bestehenden Wohngebäude. Über die Hamburgische Architektenkammer können geeignete Architektinnen und Architekten dafür gefunden werden.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 22.09.2025 wie folgt Stellung genommen:
Der Beschluss lässt nicht erkennen, mit welcher Begründung und in welchem Umfang genau „großzügige“ Befreiungen von Festsetzungen zur Wohnungszahlbeschränkung in Bebauungsplänen erteilt werden sollen. Zur Klärung im Einzelfall wird das Bezirksamt daher entsprechende Anträge wie bisher dem Bauausschuss vorlegen.
Das Bezirksamt selbst setzt keine Wohnungszahlbeschränkungsklauseln in neuen Bebauungsplänen fest. Denn die Entscheidung über Festsetzungen in Bebauungsplänen obliegt dem Plangeber. Dies ist nicht das Bezirksamt, sondern die Bezirksversammlung. Diese trifft ihre Entscheidung über die Notwendigkeit einer Festsetzung auf der Grundlage der Abwägung aller Belange und Interessen im Bebauungsplanverfahren. Der Stadtentwicklungsausschuss wird regelhaft über den Planstand und die Inhalte informiert und fasst hierzu Beschlüsse.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Drs. 22-1006B
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.