Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 04.02.2026

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Es liegen Fragen zur Öffentlichen Fragestunde vor.

 

Es besteht Einvernehmen, dass die Fragen zu den TOPs 5 und 7 dort beraten werden.

Die Eingabe der Nachbarschaftsinitiative Bahrenfeld 68 (Anlage) mit Fragen zur Öffentlichen Fragestunde wird einvernehmlich in die nächste Sitzung am 18.02.2026 vertagt.


Anlagen
Eingabe Bahrenfeld 68 vom 01.02.2026 (65 KB)

Ö 2 - 22-1753

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zu Öffentlichen Plandiskussionen miteinladen! Eingabe vom 12.01.2026

Frau Hubert, Herr Schmuckall und Herr Hielscher machen deutlich, auch die Behörde für Inneres und Sport sowie das Bezirksamt sollten neben den in der Eingabe genannten Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) bei Fragestellungen rund um die Arenen eingeladen werden. Die Straßenverkehrsflächen, den Bebauungsplänen in der Regel zumindest benachbart gelegen, seien häufig Gegenstand von Fragen und Einwendungen von Bürger:innen. Insbesondere in der Science City Hamburg Bahrenfeld seien die Straßenverkehrsflächen und Verkehrsthemen permanent Gegenstand von Nachfragen.

 

Herr Trede ordnet ein, in der Eingabe sei sowohl von einer Öffentlichen Anhörung nach § 20 der Geschäftsordnung als auch von einer Öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) nach § 3 des Baugesetzbuches die Rede. Bei letzterer handele es sich um die Öffentliche Beteiligung im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens, in dem Art und Maß der baulichen Nutzung festgelegt werde. Hier seien die in der Eingabe genannten Fachbehörden fehl am Platze. Er stellt fest, die BVM hätte zum Beispiel in der ÖPD am 19.11.2025 keinen weiteren Beitrag leisten können.

 

Herr Strate erinnert, die in der Eingabe genannte ÖPD habe zum Inhalt einen Bebauungsplan im Senatsplangebiet gehabt. Hier sei die Bezirkspolitik im Rahmen des mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) vereinbarten kooperativen Verfahrens nur beratend zugegen. Gleichzeitig sei es vorstellbar, bei zukünftigen Veranstaltungen auf die Teilnahme der genannten Fachbehörden hinzuwirken.

 

Diverse weitere Ausschussmitglieder unterschiedlicher Fraktionen sprechen sich für die Einladung der Fachbehörden aus.

Auf Antrag von Frau Koppke empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksversammlung einstimmig, wie folgt zu beschließen:

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende sowie die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen werden nach § 27 BezVG aufgefordert, bei Öffentlichen Plandiskussionen und Öffentlichen Anhörungen zu Bebauungsplanentwürfen des Bezirksamts entlang von Magistralen sowie zu Bebauungsplanentwürfen in Senatsplangebieten Vertretungen zu entsenden.

 

Die Eingabe wird zur Kenntnis genommen.

Ö 3

Planung Schleswiger Straße (Referierende: Frau Ferber, Frau Layer (beide Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen), Frau Troschke, Herr Ringeisen (beide Behörde für Verkehr und Mobilitätswende) und Herr Gartzke (Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer). Zu diesem TOP sind die Mitglieder des Mobilitätsausschusses hinzugeladen)

Die Mitglieder des Mobilitätsausschusses sind zu diesem TOP hinzugeladen.

 

Frau Ferber (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, BSW), Frau Troschke (Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, LSBG) sowie Herr Ringeisen (Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, BVM) berichten zur Planung Schleswiger Straße mithilfe einer Präsentation (Anlage) und betonen auch auf Nachfrage der Ausschussmitglieder das Folgende:

 

  • Im Jahr 2023 seien die Behörden mit den Anwohner:innen im Dialog gewesen. Die Einrichtung einer Fahrradstraße sei die Vorzugsvariante. Einige Vorgartenflächen seien bereits von der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) angekauft worden, um breitere und regelkonforme Gehwege zu ermöglichen. Niemand werde gezwungen, an die FHH zu verkaufen, man sei aber optimistisch, dass der Ankauf gelänge. Es blieben nach Verkauf immer noch sieben Meter Restfläche für die bestehenden Vorgärten.
  • Auf Nachfrage von Frau Koppke ergänzen sie, die Einrichtung einer Einbahnstraße sei nicht vorgesehen, dies führe zu weiterer verkehrlicher Belastung. Über die Fahrradstraße flössen Linienbusverkehre.
  • Auf Nachfrage von Herrn Jebe und Herrn Mielke machen sie deutlich, das derzeitige Parken entlang des Bahndamms erfolge regelwidrig und werde auch nach Einrichtung der Fahrradstraße zukünftig entfallen. Die in Rede stehende Fläche von drei Metern befinde sich außerhalb des Senatsplangebietes. Die BSW könne keine Festsetzungen von Bäumen auf gelber Fläche zusagen. Schon heute sei nach geltendem Baurecht (Baustufenplan) der beschriebene Umbau innerhalb des Senatsplangebietes möglich. Die vorhandenen Bäume seien bereits im Rahmen der Hamburgischen Baumschutzverordnung (BaumschutzVO) gesichert.
  • Auf Hinweis von Frau Hubert führen sie aus, die vorgesehenen Gehwegbreiten entsprächen angesichts der unmittelbaren Nähe zum zukünftigen Regional- und Fernbahnhof Altona zum einen den Vorgaben des Hamburger Regelwerks für Planung und Entwurf von Stadtstraßen und bildeten zum anderen die Grundlage, um die Baumscheiben zu erhalten bzw. zu erweitern, was zum Erhalt der Bäume nötig erscheine. Die jetzige Fahrbahnbreite bleibe erhalten.

 

Herr Strate macht auf eine notwendige Kompromissfindung aufmerksam. Die BSW fordere die Einrichtung der gelben Fläche, der Stadtentwicklungsausschuss den Alleecharakter bzw. den Erhalt der ume.

 

Frau Benkert moniert, dass die BSW sich gegen die Festsetzung von Baumstandorten in gelber Fläche ausspricht.

 

Herr Batenhorst spricht sich gegen die Erweiterung der gelben Fläche auf Kosten der Vorgärten aus. Schon jetzt herrsche viel Fahrzeugverkehr in der Straße; werde dieser aus der Straße genommen, bedeute das mehr Stau mit negativen Folgen für die Umwelt.

 

Herr Hielscher insistiert, die Referent:innen vernachlässigten den Aspekt, dass nach der vorgestellten Planung den Anwohner:innen Teile der Vorgärten fehlen und diese Flächen versiegelt würden. Es sei denkbar, dass die Flächen enteignet werden müssten, sollte der Ankauf misslingen. Die Einrichtung von gelber Nebenfläche sei zwiespältig; es sei nicht gesagt, dass zukünftige Präsides der BVM dieselben politischen Zielsetzungen hätten wie heute. Die Flächen seien der Willkür der Planung des LSBG unterworfen. Er spreche sich für die Ausweisung des Grünstreifens mit festgesetzten Bäumen aus. glicherweise könnte das eine Kompromissgrundlage darstellen. Er warne, sich auf die Wirksamkeit der BaumschutzVO zu verlassen, denn sowie öffentliches Interesse vorliege, sei die Fällung dennoch denkbar. Er bitte das Amt, eine entsprechende Planung mit Bäumen vorzulegen.

 

Frau Frauenlob wirft ein, es seien Bebauungspläne aus dem Bezirk Harburg bekannt, in denen Baumstandorte auf gelber Fläche festgesetzt worden seien. Sie schlage vor, das Bezirksamt prüfe nach einem Beschluss nach § 19 BezVG auf Grundlage der Baumvitalität, welche Baumstandorte festgesetzt werden sollten, und schlage dies dem Stadtentwicklungsausschuss in einer der kommenden Sitzungen vor.

 

Herr Conrad ergänzt, die Position der BSW, Baumstandorte nicht in gelber Fläche festzusetzen, sei hinlänglich bekannt. Als Kompromiss sei denkbar, dass aufseiten des bezirklichen Bebauungsplanes zwar gelbe Fläche, aber mit Baumstandorten festgesetzt werde, um den Alleecharakter zu stärken. Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolge dann die Rückmeldung der Fachbehörden. Der Arbeitskreis I benötige zwar kein Einvernehmen, der Senat sei aber in der Lage, das Bebauungsplanverfahren anzuhalten.

 

Herr Mielke bezweifelt, ob ein Beschluss hierfür geboten sei.

 

Frau Vornhagen regt an, den von Frau Frauenlob und Herrn Conrad beschriebenen Vorschlag zu beschließen.

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, wie folgt zu beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 aufgefordert, an der östlichen Grenze des Bebauungsplans Bahrenfeld 76, im Bereich der Schleswiger Straße, eine Erweiterung der Straßenverkehrsfläche von drei Metern festzusetzen. In dieser Straßenerweiterungsfläche und allen weiteren Straßen, die sich im Geltungsbereich befinden, werden die vorhandenen, vitalen Bäume festgesetzt. Darüber hinaus prüft das Bezirksamt die Festsetzung weiterer Baumstandorte, um den Alleecharakter der Straßen möglichst zu vervollständigen.

 

Die bisherige Aufforderung, die Fche als Urbanes Gebiet auszuweisen, wie im Beschluss 22-1460.2 vom 27.11.2025 unter Punkt 3. des Beschlusstextes beschrieben, wird damit korrigiert.


Anlagen
Präsentation Planung Schleswiger Straße (12591 KB)

Ö 4 - 22-1826

Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 61 Niederschrift der Öffentlichen Plandiskussion vom 19.11.2025

Fortsetzung der Beratung aus der Sitzung vom 17.12.2025. Die Drucksache 22-1826 liegt als Tischvorlage vor.

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 5 - 22-1789

Bebauungsplan-Entwurf Altona-Altstadt 61 (Warnholtzstraße) Zustimmung zum Fortgang des Verfahrens Beschlussempfehlung des Amtes (Referierende: Frau und Herr Schenk (Schenk Fleischhaker Architekten Partnerschaft mbB) )

Es liegen Fragen aus der Öffentlichen Fragestunde (Anlage) zum TOP vor.

 

[Nachtrag zu Protokoll:

Die Beantwortung der Fragen aus der Öffentlichen Fragestunde durch den Vorhabenträger ist in gleicher Anlage beigefügt.]

 

Frau Schenk (Schenk Fleischhaker Architekten Partnerschaft mbB) erläutert den städtebaulichen Entwurf (Anlage der Drucksache 22-1789) und berichtet auch auf Nachfragen der Ausschussmitglieder sowie mit Blick auf die Fragen aus der Öffentlichen Fragestunde das Folgende:

 

  • Das zum Erliegen gekommene Bebauungsplanverfahren solle mit einem neuen Entwurfsansatzwieder aufgenommen werden. Während bisher von einer horizontalen Nutzungstrennung zwischen Gewerbe und Wohnen ausgegangen worden sei, werde nun eine vertikale Nutzungsmischung angestrebt. Gewerbe solle sich vor allen Dingen in den gut bedienbaren Erdgeschossflächen entlang der Warnholtzstraße, aber auch im Innenhof wiederfinden.
  • Die Gehwege würden auf 2,75 Meter Breite erweitert. Längsparken werde unterbunden. Eine Fassadenbegrünung sei möglich, hierfür sei 0,5 Meter Pflanzstreifen zwischen Fassade und Gehweg vorgesehen. Die Nutzungsmischung umfasse nun 34% Gewerbe- und 66 % Wohnnutzung. Die Ausgestaltung der Fassade sei noch unbestimmt.
  • Die Mauer im Innenhof werde erst abgetragen und im Anschluss ggf. wieder hergestellt. Die Bäume sollten möglichst erhalten bleiben. Einige müssten gerodet werden, würden aber nachgepflanzt. Da auf eine Tiefgarage verzichtet werde, seien nun bessere Bedingungen für Wurzelwerk vorhanden.
  • Das produzierende Gewerbe werde mit baulichen Maßnahmen zum benachbarten Wohnen gesichert. Die niedrigere Innenhofbebauung verhindere die Verschattung des benachbarten Bauwagengeländes. Die Höhe der Bebauung entlang der Warnholtzstraße verändere sich lediglich aufgrund des höheren Gewerbegeschosses. Zur Realisierung der angestrebten vertikalen Nutzungsmischung sei das vorgesehene Staffelgeschoss vonnöten.Sofern Schadstoffe vorgefunden werden sollten, würden diese gemäß den gesetzlichen Bestimmungen entsorgt.
  • Es werde versucht, die Baumaßnahme ohne Inanspruchnahme der Bauwagenfläche durchzuführen. Ob dies gelänge, sei noch nicht absehbar. Selbstverständlich werde die Nachbarschaft in die Bauvorbereitungund -durchführung einbezogen.

 

Frau Hubert bezweifelt, dass Gewerbe im Innenhof ohne größere Zuwegung attraktiv sei und dass ein halber Meter Pflanzstreifen ausreiche. Sie spreche sich für helle Fassaden aus, diese überhitzten nicht.

 

Herr Strate bittet, auf die konkrete Festlegung von Details und deren Nachfragen zum jetzigen Zeitpunkt zu verzichten; es gehe heute nur um die Fortsetzung des Verfahrens. Er sei allerdings skeptisch, ob der Verfahrensplan realistisch sei. Die Gehwegüberfahrten bedürften Befreiungen, hierfür sei die Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde nötig. Die Geschosshöhe der Gewerbefläche sei mit oder ohne Geschossdecke exakt darzustellen. Es gebe keine Antworten auf die Frage, wie genau die Wohnungen gegen die Immissionen und Erschütterungen des produzierenden Gewerbes geschützt werden sollten. Es sei zu befürchten, dass am Ende kein produzierendes Gewerbe einziehen könne. Ein Ankermieter sei noch nicht erkennbar.

 

Frau Koppkestellt klar, mit den Geschossigkeiten, der Riegelbebauung im Innenhof sowie der Nutzungsverschiebung seien Grundzüge der Planung verändert worden. Eine Zustimmung zu diesen bedürfe detaillierterer Auskünfte. Zum jetzigen Zeitpunktsei eine Zustimmung der Fraktion DIE LINKE angesichts der Gebäudehöhen und der Nutzungsmischung nicht gegeben.

 

Herr Conradhrt aus, tatsächlich sei die nun verfolgte Nutzungsmischung eine deutliche Änderung, die aber von Vorhabenträger, Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation und Bezirksamt getragen werde. Bevor der Vorhabenträger sich um die Klärung aller weiteren und in der Sitzung nachvollziehbarerweise nachgefragten Detaillierungen sowie den weiteren Gutachten bemühe, sei es wichtig, ihm eine grundsätzliche Zustimmung zu signalisieren. Details würden entweder im Bebauungsplan oder im städtebaulichen Vertrag definiert. Einige der angesprochenen Details versuche das Amt, in kommenden Beratungen bereits zu konkretisieren.

 

Herr Trede ergänzt, es handele sich um eine Grundsatzentscheidung, ob der vorgeschlagenen Nutzungsmischung gefolgt werde. Die Abweichung zur ursprünglichen Mischung zu gleichen Anteilen sei ärgerlich. Der Umwandlung von Gewerbe- in Wohnnutzung werde dennoch Einhalt geboten. Weitere Details könnten heute vom Stadtentwicklungsausschuss nicht geregelt werden.

 

Herr Jebe stimmt dem zu und erinnert, dass das gesamte Vorhaben auf der Kippe gestanden habe. Der gefundene Kompromiss diene immer noch dem Handwerk. Wohnen und Arbeiten zusammen zu denken, sei grundsätzlich wünschenswert.

 

Herr Mielkeentgegnet, die erheblichen Abweichungen ließen Zweifel aufkommen, ob die Ansiedlung von produzierendem Gewerbe im Erdgeschoss bei darüber befindlichem Wohnen realistisch sei. Es handele sich um Betriebe mit Emissionen, nicht um Büros. mtliche 34% an Gewerbenutzungen seien mit produzierendem Gewerbe zu füllen. Es sei fraglich, ob das umsetzbar sei. Die detaillierten Nachfragen der Anwohner:innen seien nachvollziehbar.

Herr Mielke meldet für die SPD-Fraktion Beratungsbedarf an.


Anlagen
Fragen zur Öffentlichen Fragestunde TOP 5 mit Antworten des Vorhabenträgers (901 KB)

Ö 6 - 22-1737

Animal Aided Design in die Bauleitplanung integrieren Antrag der Fraktion von GRÜNE und Volt (Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 29.01.2026 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung)

Der TOP mit der Drucksache 22-1737 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen. Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 29.01.2026 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung.

Der Stadtentwicklungsausschuss vertagt den TOP mit der Drucksache 22-1737 einvernehmlich in die nächste Sitzung am 18.02.2026.

Ö 7

Holstenquartier - Erhalt des Wohnraums in der Haubachstraße (Angemeldet von der Fraktion DIE LINKE)

Der TOP wird auf Wunsch der Fraktion DIE LINKE neu in die Tagesordnung aufgenommen. Es liegen Fragen aus der Öffentlichen Fragestunde (Anlage) zum TOP vor.

 

Auf Nachfrage von Herrn Trede führt Herr Koschützke ein, bisher sei die Haubachstraße 91 als Urbanes Gebiet (MU) ausgewiesen. Im Rahmen dieser Ausweisung sei Wohnen grundsätzlich zulässig. Allerdings habe eine schalltechnische Untersuchung aus dem Jahr 2020 deutliche Immissionswertüberschreitungen ergeben. Das aktuell wieder aufgenommene Bebauungsplanverfahren befinde sich z.Zt. in der Überarbeitung. Das Verfahren habe vier Jahre geruht. Es müssten nun eine Vielzahl von Gutachten aktualisiert bzw. neu erstellt werden. Ein neues Lärmgutachten liege noch nicht vor. Ob die in dem nördlich an die Haubachstraße angrenzenden Baufeld geplante Tiefgarage die rückwärtigen Gebäude im Bestand gefährden könnte, sei auf Grundlage der bisher nur bestehenden Planungsskizzen nicht absehbar. Der Wohnungsbestand sei über die Soziale Erhaltungsverordnung Altona Nord umfänglich gesichert. Er betont, diese schütze das Bestandswohnen. Komme es hingegen nach Bestandsabriss zu einem Neubau, könnte ein negatives Lärmgutachten die Errichtung eines neuen Wohnhauses ausschließen.

 

Herr Conrad ergänzt, das Ergebnis des neuen Lärmgutachtens sei abzuwarten. Ein in den eingereichten Fragen zur öffentlichen Fragestunde angesprochenes Interesse des Bezirksamtes am hinteren Grundstück bestehe im Übrigen nicht.

 

Frau Hubert unterstützt die weitere Wohnnutzung, auch in einem Neubau, auch wenn sich ein Gutachten dagegen ausspreche. Die Tiefgarage sei ggf. auf ein Ausmaß zu beschränken, das eine Bestandsgefährdung ausschließe.

 

Frau Koppke stimmt dem zu. Auch an anderen Orten im Bezirk mit vergleichbaren Lärmwerten werde Wohnen neu geplant.

 

Herr Werner fasst zusammen, der Schutz der derzeitigen Bestandsmieter:innen sei im Rahmen der Sozialen Erhaltungsverordnung schlagkräftig. Dennoch sei die Zukunft unklar. Es müsse den Mieter:innen zugesagt werden, dass es im Zuge der zukünftigen Baumaßnahmen an den Bestandsgebäuden zu keinerlei irreparablen Schäden komme.

 

Herr Trede ergänzt, der Stadtentwicklungsausschuss tue alles, um den Bestand zu sichern. Nach Zugrundelegung der Lärmwerte sei auch Wohnen am Neuen Pferdemarkt nicht möglich gewesen. Es seien noch viele bauliche Voraussetzungen zu klären, zum Beispiel auch der tatsächliche Verlauf der Katakomben.

 

Ein anwesender rger erklärt, die bisher vorgetragenen Sorgen seien im Zuge der Beratung nicht ausgeräumt worden. Das zukünftige Wohnrecht sei im Zweifel nicht gegeben. Das im Hinterhof befindliche Werkstattgebäude beherberge einen Handwerksbetrieb in vierter Generation. Er stelle in dem Raum, dass das Bezirksamt eine Grundstücksabtretung für Dritte initiiere.

 

Frau Boehlichbetont, das Bezirksamt habe keinerlei Abtretungen initiiert.

 


Anlagen
Fragen zur Öffentlichen Fragestunde TOP 7 (47 KB)

Ö 8

Mitteilungen

Ö 8.1 - 22-1773

Wohnungsbau in Altona Kleine Anfrage von Dana Vornhagen, Lars Andersen, Benjamin Eschenburg und Rolf Stünitz (alle Fraktion GRÜNE)

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 9

Verschiedenes

Es gibt keine Wortmeldungen.

 

N 10

Vorstellung der Neuerungen der letzten BauGB-Novelle, insbesondere das Vorgehen zum Bauturbo nach § 246e BauGB sowie zu der Zustimmung für die Gemeinde gemäß § 36a BauGB (Referierende: Vertretung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Zu diesem TOP sind die Mitglieder des Bauausschusses hinzugeladen)

N 11

Mitteilungen

N 12

Verschiedenes