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Bebauungsplan-Entwurf Altona-Altstadt 61 (Warnholtzstraße) Zustimmung zum Fortgang des Verfahrens Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 04.02.2026 Stadtentwicklungsausschuss Ö 5

Sachverhalt

Das Bebauungsplanverfahren Altona-Altstadt 61 r den Baublock zwischen Warnholtzstraße, Chemnitzstraße, Hospitalstraße und Esmarchstraße wurde im Jahr 2021 insbesondere zu dem Zwecke eingeleitet, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Wohn- und Gewerbeneubau entlang der Warnholtzstraße zu schaffen. Im gleichen Zuge sollte durch die Aufstellung des Bebauungsplans der Rest des Baublocks in Anlehnung an den Bestand zugunsten einer Wohn- und gemischten Nutzung fortgeschrieben werden.

Ein Aufstellungsbeschluss wurde im Jahr 2022 gefasst. Eine frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung ist erfolgt. Nach der Durchführung der öffentlichen Plandiskussion kam das Bebauungsplanverfahren aufgrund veränderter Rahmenbedingungen zum Erliegen. Die Umsetzung des im nordwestlichen Teil des Plangebietes beabsichtigten Wohn- und Gewerbeneubaus im Nutzungsverhältnis von etwa 50-50 wurde seitens der Planungsbegünstigten als nicht mehr tragfähig eingestuft.

Das Bezirksamt hat nun gemeinsam mit der Planungsbegünstigten und im Einvernehmen mit der Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation eine weiterentwickelte Planung als Kompromisslösung für den konkreten Vorhabenteil abgestimmt. Der vorliegende städtebauliche Entwurf enthält eine Nutzungsverteilung von etwa 66 Prozent Wohnen (davon 35 Prozent öffentlich gefördert) und 34 Prozent Gewerbe. Statt der vorigen räumlichen Nutzungstrennung setzt der neue Entwurf auf eine vertikale Nutzungsmischung mit einer Belebung der Erdgeschosszone durch produzierendes Gewerbe, teilweise Büronutzung im 1. bis 3. Obergeschoss sowie im Übrigen Wohnen.

Die städtebauliche Kubatur hat sich insbesondere im Hinblick auf den Riegel im Innenhof verändert. Eine weitere Varianz zeigt sich in den Geschossigkeiten von einem bis sechs Geschossen. Verkehrsplanerische Belange zur Gestaltung des Straßenraums der Warnholtzstraße sind im Weiteren feinzujustieren, sind im Grundsatz jedoch mit der Planung vereinbar. Eine Fassadenbegrünung ist vorgesehen.

Mit Zustimmung des Stadtentwicklungsausschusses zum vorliegenden städtebaulichen Entwurf wird das Bebauungsplanverfahren wieder aufgenommen und als nächster Verfahrensschritt die förmliche Behörden- und Trägerbeteiligung angestrebt.

Petitum/Beschluss

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Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, einem Fortgang des Bebauungsplanverfahrens Altona-Altstadt 61 auf Grundlage des vorgelegten städtebaulichen Entwurfs zuzustimmen.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
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Anhänge

Städtebaulicher Entwurf vom 16.01.2026

Lokalisation Beta
Altona-Altstadt Warnholtzstraße Chemnitzstraße Hospitalstraße Esmarchstraße

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