Protokoll
Sitzung des Sozialausschusses vom 01.04.2025

Ö 1

Begrüßung und Verpflichtung neuer Ausschussmitglieder und ständiger Vertretungen

Frau Cemanbegrüßt folgende neue Ausschussmitglieder, die heute erstmalig am Ausschuss teilnähmen, und weist hierbei auf ihre Rechte und Pflichten nach BezVG, insbesondere die zur Verschwiegenheit, hin:

 

  • Fraktion GRÜNE: Herr Helmers als Ausschussmitglied
  • SPD-Fraktion: Frau Altuntas als ständige Vertretung
  • Fraktion DIE LINKE: Frau Templin als Ausschussmitglied

 

Die vormals ständige Vertretung Frau Schulz-Müller (SPD-Fraktion) wird Ausschussmitglied.

Ö 2 - 22-0650

Öffentliche Fragestunde

Es sind keine Fragen eingereicht worden.

Ö 3 - 22-0650

Ein Frauenhaus für Altona Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE (Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 30.01.2025 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung. Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 04.02.2025 Referent:innen: Vertretungen der Sozialbehörde und von Frauen helfen Frauen Hamburg e.V.)

Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 30.01.2025 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung. Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 04.02.2025.

 

Eine Vertreterin von Frauen helfen Frauen e.V. hebt auch auf Nachfragen der Ausschussmitglieder Folgendes hervor:

 

  • Die Forderung eines Frauenhauses in Altona würde dem Anonymitätsgedanken einer Kriseneinrichtung zuwiderlaufen. Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) hingegen benötige zusätzliche Frauenhausplätze. Gemäß dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) liege der Bedarf bei ungefähr 200 zusätzlichen Plätzen in der FHH.
  • Bundesweit werde ein Betreuungsschlüssel von 1:4 und in Anträgen der Hamburger Autonomen Frauenhäuser ein realistischerer Schlüssel von 1:6 gefordert. Gelebte Praxis in der FHH sei hingegen ein Schlüssel von 1:8. Besonders in Krankheits- oder Urlaubsfällen werde ersichtlich, dass es zu wenig Mitarbeiterinnen gebe. Aktuell werde in den Frauenhäusern ein Generationenwechsel vollzogen. Es sei für die jungen Mitarbeiterinnen schwierig, in einer Kriseneinrichtung zu bestehen.
  • Aufgrund der sehr hohen Auslastung komme es immer wieder zu Überbelegungen. Teilweise müssten die Frauen deshalb in ein anderes Bundesland vermittelt werden und verlören hierdurch ihr gewohntes Umfeld. Freiwerdende Zimmer könnten zudem nicht nahtlos weiter genutzt werden, sondern müssten nach einer längeren Belegung zunächst wiederhergerichtet werden.
  • Das 24/7 zentrale Notaufnahme der Hamburger Frauenhäuser (24/7) stelle 20 Plätze zur Verfügung, die jedoch häufig überbelegt seien.
  • Das Frauenhaus, in dem sie arbeite, habe 61 feste Plätze und zusätzlich acht Notplätze. Wenn Frauen psychisch sehr stark angeschlagen oder erkrankt seien, sei nur eine Einzelbelegung möglich, wodurch die übrigen Betten in dem Zimmer nicht genutzt werden könnten. Für die Bewältigung der Traumata infolge der stets gewaltsamen Vorgeschichten würden eigentlich eine intensivere Zusammenarbeit der Mitarbeiterinnen mit den Kindern und Frauen sowie kleinere Hauseinheiten benötigt. Dem stehe der hohe bürokratische Aufwand entgegen. So seien zunächst viele Behördengänge beispielsweise zur erneuten Einschulung oder Betreuungsplatzsuche notwendig, bevor Ruhe eintreten könne. Problematisch sei in diesem Zusammenhang auch, dass staatliche Leistungen häufig dem Mann zuerkannt seien. Es dauere mehrere Monate, bis beispielsweise der Antrag auf Auszahlung des Kindergeldes an die Mutter bearbeitet sei. Dazu seien Anträge häufig sehr ausführlich und in komplizierter Sprache gestaltet, sodass die Frauen bei der Antragsstellung Unterstützung benötigten.
  • Problematisch sei auch, dass geflüchtete Frauen gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz drei Jahre mit ihrem Ehepartner verbleibenssten, bis diese ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erhielten. Hierdurch müssten sie länger in einer gewalttätigen Beziehung als notwendig bleiben.
  • Eine Vermittlung finde häufig durch Jugendämter und die Polizei statt. Allerdings gebe es auch Selbstanzeigerinnen. Es werde nicht befürwortet, wenn Frauen durch das Jugendamt zum Aufsuchen einer Schutzeinrichtung gezwungen würden. Hierdurch bestehe die Gefahr, dass die Adresse des entsprechenden Frauenhauses freigegeben werde, da die Frauen häufig noch nicht zur Trennung vom gewalttätigen Mann bereit seien.
  • Teilweise werde die Sicherheit der Frauen und ihrer Kinder auch durch Behörden beeinträchtigt, indem beispielsweise die Adresse durch die Rückforderung des Unterhaltsvorschusses veröffentlicht werde oder der:die gegnerische Anwält:in Einsicht in die Akten erhalte. In solchen Fällen müsse eine neues Schutzhaus gegebenenfalls auch außerhalbder FHH gesucht werden. Auch der wichtige Fortbestand einer Schutzadresse nach dem Auszug aus dem Frauenhaus werde je nach Amt unterschiedlich gehandhabt.
  • ufig arbeiteten die Frauen in schlecht bezahlten Teilzeitjobs, die es nicht ermöglichten, eine eigene Wohnung zu mieten. Dabei sei bezahlbarer Wohnraum entscheidend für ein eigenständiges Leben. Aufgrund dessen sei beispielsweise ein Kontingent an Wohnraum für Frauen aus Schutzeinrichtungen zu befürworten, damit diese nach der Zeit im Frauenhaus nicht direkt auf weitere Unterstützungsleistungen angewiesen seien. Die meisten Vermietungen erfolgten nach sechsmonatigem Verbleib im Frauenhaus über von der Johann Daniel Lawaetz-Stiftung bereitgestellte Wohnungen. Ein Dringlichkeitsschein helfe bei der Vermittlung kaum. Bis sie eine eigene Wohnung gefunden hätten, verblieben die Frauen im Frauenhaus. Es sei eine große Belastung und gefühlte zusätzliche Bestrafung für die Frauen, über teilweise ein Jahr oder länger mit ihren Kindern in einem einzigen Zimmer zusammenzuleben.
  • Über die erhaltenen Spenden sei der Verein sehr dankbar, mit denen mittellose Frauen unterstützt würden. Dazu werde mit den Geldern versucht, den Frauen und ihren Kindern eine Welt zu zeigen, die schön sei und für die es sich zu kämpfen lohne. Aufgrund der vorherigen traumatisierenden Erlebnisse hätten die Kinder nie eine bessere Zeit als im Frauenhaus gehabt.
  • Kinder hätten eigene Ansprechpartnerinnen. Aufgrund häufig jahrelanger Gewalterfahrungen könnten sich die Mütter häufig nicht im erforderlichen Rahmen um ihre Kinder kümmern.
  • Eine Stelle für eine Psychologin werde bereits seit langer Zeit nicht mehr finanziert. Wenn zudem ein Platz für psychologische Versorgung im Regelsystem gefunden worden sei, werde häufig argumentiert, dass eine Behandlung aufgrund der unruhigen Rahmenbedingungen nicht sinnvoll sei.
  • Bei einer normalen Trennung der Eltern sei es aufgrund der dadurch ermöglichten Sicherheit zu befürworten, wenn die Kinder weiterhin Kontakt zu beiden Elternteilen hätten. Jedoch benötige kein Kind den Kontakt zu einem gewalttätigen Erzeuger.
  • Präventionsarbeit und damit auch eine gewaltfreie Erziehung seien wichtig. In Hinblick auf das Grundgesetz handele es sich um eine traurige Situation. Schließlich müsste eigentlich jeder Mensch ein Recht auf Unversehrtheit haben. Die Gesellschaft müsse Täter:innen ächten.
  • Aus rechtlichen Gründen müssten die Kinder und damit auch die Frauen ufig den Kontakt zu den Erzeugern aufrechterhalten. So seien Männer gestern Täter gewesen, heute Väter.
  • Hinter der Gewalttätigkeit eines Mannes stecke eine Krankheit. Jedoch fehle den Männern zumeist die Einsicht, um sich an das vorhandene Hilfesystem zu wenden. Da sie zudem häufig auch nicht angezeigt oder bei einer Anzeige das Strafmaß milde ausfallen würde, entwickelten sie auch kein Unrechtsbewusstsein für ihre Taten. Dabei handele es sich bei Gewalt an Frauen um ein weltweites Problem, das zu 80% von Männern ausgehe. Insofern seien Männer dazu aufgefordert, sich auch im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit gegen Gewalt auszusprechen. Flyer informierten, wie zu handeln sei, falls es einen Verdachtsfall in der Nachbarschaft gebe.
  • Seit der Schließung des ersten Frauenhauses habe es die positive Veränderung gegeben, dass Mütter auch Söhne über 14 Jahren in die Schutzeinrichtung mitnehmen dürften. Hiermit seien gute Erfahrungen gemacht worden, da die Söhne die Mütter häufig beschützten.
  • Bislang sei noch nicht bekannt genug, dass es auch geeignete Plätze für Menschen mit Handicap gebe.
  • Auch Transfrauen seien in der Vergangenheit in den Häusern aufgenommen worden. Es sei wichtig, dass niemand ausgeschlossen werde. An dem notwendigen Verständnis hierfür werde in einem solchen Fall mit den übrigen Frauen im Haus gearbeitet.

 

Herr Dornquast(Sozialbehörde) betont auch auf Nachfragen der Ausschussmitglieder Folgendes:

 

  • Den meisten Ausführungen seiner Vorrednerin stimme er zu. So benötige die FHH ein weiteres Frauenhaus. Ein Frauenhaus für Altona widerspreche hingegen der Logik der zu gewährleistenden Anonymität. Bezirksversammlungen in anderen Bezirken hätten jedoch ähnliche Beschlüsse gefasst.
  • Der Betreuungsschlüssel der FHH sei realitätsbezogen. Entsprechend gebe es so viele Plätze und Mitarbeiterinnen wie auch bezahlt werden könnten. Zwar würden weniger Plätze die Arbeit leichter und auch wirksamer machen, jedoch sei die Reduzierung der Plätze kein erklärtes Ziel. Der aktuelle Schlüssel könne nur durch das hohe Engagement der Mitarbeiterinnen realisiert werden, wofür er seinen Dank ausspreche. Es handele sich stets um eine Gratwanderung zwischen Gewünschtem, Bezahlbarem und Zumutbarem.
  • Ob die Zahl der Plätze angemessen sei, werde die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes bis zum Jahr 2032 zeigen. Hierdurch werde ein Rechtsanspruch auf einen Platz novelliert. Eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung erfolge bis zum Jahr 2026. Die Opferhilfeinstitutionen sollten bis Juni 2025 über die Planungen informiert und in einem transparenten Verfahren beteiligt werden.
  • Eigentlich sollten Frauen nur drei Tage im 24/7 bleiben, dies entspreche jedoch häufig nicht der Realität. Nichtsdestotrotz werde keine Frau in Not weggeschickt, teilweise erfolge jedoch eine Versorgung außerhalb der FHH. Umgekehrt würden auch viele Frauen aus anderen Bundesländern aufgenommen.
  • Frauen blieben häufig länger in den Schutzeinrichtungen als es notwendig für ihre Stabilisierung sei. Dies liege auch an fehlendem Wohnraum. Jedes Wohnungsbauprojekt verbessere diese Situation.
  • Die Schließung des ersten Frauenhauses habe der Senat von Beust II zu verantworten. Ende 2024 sei ein Frauenhaus für Frauen mit psychischen Erkrankungen eröffnet worden. Aktuell werde an sechs dezentralen Plätzen für Männer und non-binäre Personen gearbeitet, für die es aktuell keinerlei Plätze gebe.
  • Er stimme zu, dass sich zur Lösung des Problems auf Männer fokussiert werden müsse. Für potenzielle Täter gebe es Beratungsstellen, die zwar gefördert, jedoch wenig genutzt würden. Im Jahr 2024 sei zudem die Kampagne „600 Minuten Nachspielzeit“ in Kooperationmit dem Hamburger Sport-Verein e.V. veröffentlicht worden.

 

Frau Dyroffhrt aus, es werde sichtbar, wie viele Bereiche miteinander verwoben seien.

 

Herr Bolaños Gonzálezdrückt seine Wertschätzung für die Arbeit der Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser aus, bei der es sich um Arbeit an vorderster Front handele. Er appelliert an die Fraktionen, den höheren Bedarf an die Bürgerschaftsfraktionen und insbesondere den rot-grünen Senat weiterzuleiten. Das Thema müsse weiterverfolgt werden seine Fraktion werde dies tun.

 

Herr Schmidthrt aus, es sei Aufgabe der Politik eine Priorisierung vorzunehmen. Ziffern 1 und 2 des Antrages der Fraktion DIE LINKE sehe er problematisch, da es nicht zusätzliche Plätze in Altona, sondern in der FHH geben müsse. Bei Ziffer 3 sei eine Antwort vorstellbar. Auch eine verbesserte psychologische Betreuung der Mütter und ihre Kinder müsse sichergestellt werden.

 

Frau Neumann schließt sich Herrn Schmidts Ausführungen an. Sie schlage vor, den Bezug auf Altona in den Ziffern 1 und 2 zu streichen. Zudem müssten personelle Mehrbedarfe von der Finanzbehörde gesichert werden, damit keine Umschichtung innerhalb der Sozialbehörde erfolge. Dementsprechend müsse der Haushaltsansatz gestärkt werden.

 

Frau von Stritzky stimmt Frau Neumanns Vorschlag zu. Zudem bitte sie um die Prüfung besonderer Bedarfe wie beispielsweise Einzelzimmern.

 

Frau Schmidt äert, den Vorschlägen ihrer Vorredner:innen stimme sie zu. Bei der Prüfung eines geeigneten Standortes sollten auch Standorte in Altona berücksichtigt werden.

 

Herr Dornquast macht darauf aufmerksam, dass ein Bezirksbezug nicht notwendig sei. Altonaer Frauen seien genauso willkommen wie Frauen aus anderen Bezirken. Werde der Beschluss umgesetzt, verbessere sich auch die Situation für Frauen in Altona.

 

Herr Strasserhrt aus, den vorgeschlagenen Änderungen stimme er zu. Eine Umsetzung innerhalb der FHH nutze sowohl den Menschen in Altona als auch in den anderen Bezirken.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Die Sozialbehörde wird gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert,

 

  1. jede erforderliche Unterstützung dafür zu leisten, dass in der Freien und Hansestadt Hamburg über die bereits in der Stadt bestehenden Standorte hinaus ein weiteres Frauenhaus eingerichtet wird;
  2.  insbesondere bei den folgenden Schritten zu unterstützen:

a)      Gewinnung eines Trägers,

b)     Hilfe bei der Suche einer auch hinsichtlich der Lage geeigneten Immobilie

c)      und Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Fördermittel für Personal und Betrieb;

 

Darüber hinaus werden die Sozialbehörde und die Finanzbehörde gem. § 27 Abs. 1 BezVG dazu aufgefordert, die Situation der bereits bestehenden Frauenhäuser in Hamburg hinsichtlich eines auskömmlichen Betreuungsschlüssels zu überprüfen und ermittelte zusätzliche personelle Bedarfe durch eine Erhöhung der finanziellen Förderung auszugleichen. Eine verbesserte psychologische Betreuung der Mütter und ihrer Kinder ist ebenfalls sicherzustellen. Dementsprechend ist der Haushaltsansatz für die Frauenhäuser durch die Finanzbehörde zu stärken. Im Rahmen der Überprüfung sind auch besondere Bedarfe wie benötigte Einzelzimmer zu ermitteln.

 

 

Ö 4 - 22-0827

Anhörung der Bezirksversammlung nach § 26 Bezirksverwaltungsgesetz Geplante Bildung eines bezirklichen Zentralamts Unterhaltsvorschuss (Überwiesen von der Vorsitzenden der Bezirksversammlung zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung Referent:in: Herr Oelrichs (Bezirksamt Wandsbek))

Überwiesen von der Vorsitzenden der Bezirksversammlung zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung.

 

Herr Oelrichs (Bezirksamt Wandsbek) betont auch auf Nachfragen der Ausschussmitglieder Folgendes:

 

  • Der Staat trete an die Stelle der Unterhaltspflichtigen und sei im Anschluss dazu verpflichtet, diese zur Zahlung des Vorschusses heranzuziehen. Häufig könnten oder wollten die Unterhaltspflichtigen zumeist Männer jedoch nicht zahlen. So gelinge die Auszahlung des Vorschusses gut, die Heranziehung jedoch nicht. Teilweise lägen die Quoten in den verschiedenen Bezirken bei unter 10%. In Altona werde eine Quote von 11,76% erreicht, in Wandsbek seien es über 15%. Für die gesamte Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) werde eine Quote von 15% angestrebt, sodass auch weiterhin nur die Fälle mit einer realistischen Erfolgsquote verfolgt werden sollten.
  • In den Stadtstaaten Freie Hansestadt Bremen und Berlin liege die Heranziehungsquote bei 30 bis 40%. Die besseren Quoten könnten auf den Einsatz von zusätzlichem Personal zurückgeführt werden. Dies führe jedoch auch dazu, dass der Bereich in Berlin defizitär agiere und in Bremen lediglich die Kosten getragen würden. Eine Vergleichbarkeit mit weiteren Städten sei aufgrund der anderen Struktur in Flächenländern nur schlecht möglich.
  • Der Rechnungshof der FHH habe bereits vor mehreren Jahren angemahnt, dass die Heranziehungsquote erhöht werden müsse. In den 1990er Jahren seien Kanzleien und Inkassobüros zur Heranziehung der Unterhaltspflichtigen beauftragt worden. Damals sei die Quote jedoch noch schlechter gewesen als es aktuell der Fall sei.
  • Da es sich um einen frühen Zeitpunkt für die erste Anhörung handele, könnten bislang nur grobe Pläne vorgestellt werden. Als federführende Behörde werde das Bezirksamt Wandsbek auch über die weitere Umsetzung informieren.
  • Eine Evaluation im Februar 2025 habe ergeben, dass das Modell zur Heranziehung von Unterhaltspflichtigen für die Bezirke Hamburg-Mitte und Bergedorf durch die Finanzbehörde, Landesbetrieb Kasse.Hamburg (K.HH) nicht weitergeführt werden solle. Stattdessen sollten die Aufgaben beim Bezirksamt Wandsbekkonzentriert werden.
  • Das geplante Zentralamt könne Belastungsspitzen besser begegnen und Fälle gerechter verteilen. Eine solche Struktur sei seit der Bezirksverwaltungsreform vorgesehen. Der Hamburg Service sei hierfür ein gutes Beispiel.
  • Aufgrund der kurzfristigen und überraschenden Änderung sei eine Übergangsfrist wünschenswert gewesen. Jedoch sei auf die Finanzbehörde bereits dahingehend eingewirkt worden, dass diese die Zuständigkeitsanordnung nicht schon zum 01.04.2025 ändere. Eine weitere Verschiebung der Frist zur Änderung der Zuständigkeitsanordnung liege im Aufgabenbereich der Senatskanzlei und der Finanzbehörde.
  • Das bisherige partiell bei der K.HH liegende Durchführungsrecht sei ein weitaus intensiverer Eingriff in die bezirkliche Hoheit als die jetzigen Pläne. So handele es sich weiterhin um eine bezirkliche Zuständigkeit. Das Bestreben, die Aufgabe an die Fachbehörde zu übertragen, sei erfolgreich abgewehrt worden. Vorrangig werde sich darauf konzentriert, bestehende Zuständigkeiten der K.HH auf den Federführer Wandsbek zu übertragen.
  • Von der Finanzbehörde werde sich die Finanzierung weiterer Mitarbeiter:innen gewünscht. Berechnungen zeigten, dass sich die zusätzlichen Mitarbeiter:innen durch die hierdurch zu erwartende Erhöhung der Heranziehungsquote selbst finanzierenrden. Insofern könne den Forderungen besser nachgekommen werden.
  • Trotz der Änderung der Zuständigkeitsanordnung werde eine Beratung in der Fläche auch in Altona weiterhin ermöglicht. Schließlich sei den Beteiligten bewusst, dass die örtliche Erreichbarkeit mit gleichbleibenden Ansprechpartner:innen für die betroffenen Bürger:innen wichtig sei.
  • Da ein Amtshilfeersuchen für jede Mitarbeiter:in zu kompliziert gewesen sei, sei sich für eine Abordnung entschieden worden. Zunächst änderten sich hierdurch weder die Räumlichkeiten noch Vorgesetztenstrukturen. Jedoch sei die Zusammenlegung an einem zentralen Standort das erklärte Ziel.

 

Herr Strasserhrt aus, beim Unterhaltsvorschuss handele es sich um eine soziale Leistung, von der überwiegend Frauen betroffen seien. Diese würden häufig auch vom Jobcenter oder anderen Institutionen dazu aufgefordert, den Vorschuss zu beantragen, da es zu einer entsprechenden Berücksichtigung bei der Leistungsberechnung komme. Dementsprechend zeige sich, dass eine enge Verzahnung der bezirklichen Sozialleistungen bestehe. Aktuell sei die Abteilung Unterhaltsvorschuss und Elterngeld im Sozialen Dienstleistungszentrum angesiedelt. Dieser Vernetzungsvorteil solle erhalten bleiben, weshalb er einer Zentralisierung kritisch gegenüberstehe. Schließlich handele es sich um Leistungen für die Menschen in den Stadtteilen. Gleichzeitig erkenne er jedoch auch die schwierige Personalsituation. Es sei nicht leicht, dauerhaft Personal zu gewinnen, zumal Mitarbeiter:innen häufig langfristig aufgrund von Krankheit ausfielen. Eine größere organisatorische Einheit könne die notwendige Stabilität geben. Mittelfristig werde somit zwar die Personalausstattung leicht verbessert, den Bezirken jedoch die Kompetenz entzogen. Er wünsche sich, dass die bezirkliche Personalausstattung verbessert werde.

 

Herr Schmidt äert, er sei über die vormalige Änderung der Zuständigkeitsanordnung zum 01.04.2025 verwundert. Schließlich sei das Anhörungsrecht nach § 26 BezVG gesetzlich novelliert. Unterhaltsberechtigte müssten weiterhin vor Ort Beratungsmöglichkeiten erhalten. Prinzipiell sei es jedoch sinnvoll, Kompetenzen sowie Kapazitäten bei dieser komplexen Materie zu bündeln. Der Bezirkspolitik müsse allerdings die Möglichkeit gegebenwerden, hierüber in einem angemessenen Zeitraum zu beraten. Wenn die Stellungnahme tatsächlich auch Berücksichtigung finden solle, sei er dankbar für eine Verschiebung auf den 01.06.2025.

 

Herr Schneider schließt sich seinen Vorredner:innen an. Eine Zentralisierung sei für die Bürger:innen im Bezirk nachteilig.

 

Frau Neumannhrt aus, inhaltlich folge sie Herrn Schmidt und teilweise Herrn Strasser. Es solle weiterhin eine Beratungsstelle in Altona geben. Sie macht darauf aufmerksam, dass das Verfahren nach § 26 BezVG keine Frist vorsehe. Wenn es bedeutende Punkte für eine Stellungnahme gebe, könnten diese an den Hauptausschuss weitergeleitet werden.

 

Herr Strasser fasst zusammen, es bestehe ein einheitlicher Tenor, dass die Inkraftsetzung der Zuständigkeitsanordnung verschoben werden solle. Aufgrund des Eingriffes in die bezirklichen Organisationsstrukturen hätte er erwartet, dass die Bezirksamtsleitung beim Senat vorstellig geworden wäre. Entsprechend sei er von der Amtsführung enttäuscht. Darüber hinaus stelle sich auch die Frage, wieso Frau Neumann in ihrer Funktion als Vorsitzende der Bezirksversammlung die Bezirksamtsleitung nicht hierauf hingewiesen habe. Der vorgesehene Plan sei zu straff es werde mehr Zeit benötigt. Insgesamt handele es sich um eine unglückliche Situation.

 

Frau Neumann weist darauf hin, dass der von Herrn Strasser formulierte Antrag an den Senat (siehe Beschlussempfehlung) erst von der Bezirksversammlung am 24.04.2025 beschlossen werden nne. Dementsprechend verfehle der Beschluss seine Wirkung. Aufgrund dessen schlage sie eine Weiterleitung an den Hauptausschuss vor.

 

Herr Strasser stimmt dem Vorschlag zu. Die Vorgehensweise des Senats sei unzureichend. Außerhalb des üblichen Verfahrens gemäß § 19 BezVG solle zudem ein Stimmungsbild an die Bezirksamtsleitung weitergetragen werden.

Der Ausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig, gem. § 15 Abs. 3 BezVG anstelle der Bezirksversammlung folgende Stellungnahme abzugeben:

 

Eine Anlaufstelle der Abteilung Unterhaltsvorschuss und Elterngeld im bisherigen Umfeld des Sozialen Dienstleistungszentrums in der Alten Königstraße ist zu erhalten.

 

Darüber hinaus wird dem Senat gem. 27 Abs. 1 BezVG empfohlen, die Zuständigkeitsanordnung für die Durchführung der Aufgaben aus dem Unterhaltsvorschuss erst mit Wirkung zum 01.06.2025 statt zum 01.05.2025 zu ändern. Hierdurch soll der Bezirksversammlung die Möglichkeit gegeben werden, innerhalb eines angemessenen Zeitraums Stellung zum Vorhaben nehmen zu können.

 

 

 

Gleiche Begründung gilt für die durch die Vorsitzende der Bezirksversammlung an die Bezirksamtsleitung weiterzutragende vom Ausschuss einstimmig beschlossene Bitte, auf den Senat dahingehend einzuwirken, die Änderung der Zuständigkeitsanordnung auf den 01.06.2025 zu verschieben.

 

 

 

 

Ö 5 - 22-0723

Altonaer Vielfaltswoche 2025 und fünf Jahre Altonaer Deklaration Sachstandsbericht des Amtes

Frau Michalkberichtet mithilfe einer Präsentation (Anlage). So handele es sich bei der bezirklichen Strategie für ein Zusammenleben in Vielfalt in Altona um einen Schulterschluss von Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft. Abgebildet werde das zivilgesellschaftliche Netzwerk in der Altonaer Vielfaltswoche. Eines der Instrumente der bezirklichen Strategie sei dieAltonaer Deklaration, die jedoch nicht als Realität, sondern vielmehr als Anspruch zu verstehen sei. Unterstützt worden seien die Aktivitäten und der Aufbau von Strukturen durch das Bundesprogramm Demokratie leben!. Aufgrund der hohen Nachfrage habe das Bezirksamt keine erneute Förderung erhalten. Um ausgewählte Aktivitäten auch zukünftig zu unterstützen, sei eine Umwidmung der vorhandenen Mittel notwendig. Auch die während der COVID-19-Pandemie erstellte Website der Altonaer Deklaration (Altonaer Deklaration Hamburg-Altona) solle erhalten bleiben.

 

Frau Hampegt hinzu, es sei ernüchternd gewesen, dass das Bezirksamt keine erneute Förderzusage erhalten habe. Nun müsse das Amt eigenständig agieren und sei hierzu auch bereit. Hierfür würden jedoch alle drei von Frau Michalk angesprochenen Säulen benötigt. Darüber hinaus hätten Stiftungen die Unterstützung von zivilgesellschaftlichem Engagement in den Bereichen Demokratie und Vielfalt aufgegriffen.

 

Frau Schulz-Müller dankt dem Amt für seine Arbeit. Den besagten Schulterschluss befürworte sie. Andere Bezirke hätten sich an die Unterstützung von Demokratie und Vielfalt angeschlossen, doch der Kern habe in Altona begonnen und sei dort auch gewachsen. Sie habe sich an dem Vorhaben von Beginn an beteiligt und hoffe, dass die Vielfaltswoche im Jahr 2025 genauso gut gelinge wie in den Vorjahren.

 

 


Anlagen
Präsentation Bezirkliche Strategie für ein Zusammenleben in Vielfalt (152 KB)

Ö 6 - 22-0723

Politikmittel: Umwidmung und Erhöhung für die Bezirkliche Strategie für ein Zusammenleben in Vielfalt (ehemals Kofinanzierung Demokratie leben!) Beschlussempfehlung des Amtes (Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 04.03.2025. Beratungsbedarf der AFD-Fraktion)

Der TOP mit der Drucksache 22-0723 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen. Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 04.03.2025. Beratungsbedarf der AFD-Fraktion.

 

Siehe TOP 5.

Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes einstimmig bei Enthaltung der AFD-Fraktion zu.

Ö 7 - 22-0790

Zukünftige Finanzierung des Cafés OSBORN53 Antrag der Fraktion DIE LINKE (Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 04.03.2025. Beratungsbedarf der Fraktion GRÜNE)

Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 04.03.2025. Beratungsbedarf der Fraktion GRÜNE.

 

Frau Hampe erläutert, KoALA - Kooperation Arbeiten, Lernen und Ausbildung e.V. (KoALA) erhalte bereits seit langem einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 15.000 Euro. In den letzten Jahren sei dieser auf 20.000 Euro erhöht worden. Während der COVID-19-Pandemie sei dieWirtschaftlichkeit jedoch gesunken. Für das Jahr 2025 sei ein Defizit zu erwarten, dessen Finanzierung mit Restmitteln aus dem Quartiersfonds (QF) I in einer der kommenden Sitzungen beraten werden solle. Aufgrund der Unwirtschaftlichkeit habe der Verein bereits die Kündigung der Räumlichkeiten mit Schließung Ende 2025 ausgesprochen, jedoch durch die Beratungen im Ausschuss erneut Hoffnung geschöpft. Zwar sei die Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 35.000 Euro ein großer Schritt, allerdings sehe der Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 eine benötigte Summe in Höhe von 40.000 Euro für die Fortführung des Betriebs vor. Insofern müsse sich die ehrliche Frage nach der Finanzierbarkeit gestellt werden, anstatt eine halbe nicht auskömmliche Lösung zu realisieren. Eine Finanzierung aus dem Quartiersfonds (QF) I sei zwar ein Novum, ermögliche jedoch entgegen der Aussage von Frau Neumann auch eine stabile und langfristige Finanzierung, die KoALA die benötigte Sicherheit gewähren könne. Wie die Förderrichtlinie es vorsehe, würden sowohl die Abteilung Integrierte Sozialplanung als auch die Abteilung Integrierte Stadtteilentwicklung fachlich den hohen Bedarf sehenund den Einsatz von Mitteln aus dem QF I empfehlen. Am Ende handele es sich um eine politische Entscheidung.

 

Herr Schmidthrt aus, eine Bindung des QF I vor allem bei einer perspektivischen Steigerung der Kosten über mehrere Jahre sehe er kritisch. Das Café sei eine wichtige Institution, jedoch befürchte er, dass der Erhalt nicht über bezirkliche Mittel finanziert werden könne. Durch die beantragte Eigenbindung nehme sich die Politik die Möglichkeit, an anderen Stellen im Bezirk gestalterisch tätig zu werden. Zudem sehe der QF I lediglich eine Anschubfinanzierung, jedoch keine Verstetigung vor. Dem vorliegenden Antrag könne er deshalb nicht zustimmen. Er schlage hingegen eine Empfehlung gem. § 27 BezVG zur Finanzierung des Cafés an die zuständige Fachbehörde vor. Gegebenenfalls könne auch eine Mischfinanzierung aus bezirklichen Mitteln und jenen der Fachberde erfolgen.

 

Frau von Stritzky stimmt zu, dass es sich beim OSBORN53 um eine wichtige Institution handele. Nichtsdestotrotz könne der QF I keine Lösung für eine dauerhafte Finanzierungssicherheit bieten. Andere Möglichkeiten sollten berücksichtigt werden. Dementsprechend könne dem vorliegenden Antrag trotz der verständlichen und akuten Notsituation nicht gefolgt werden. Darüber hinaus sehe sie die fehlende Umsetzung des gastronomischen Angebots durch das das Bürgerhaus betreibende Diakonische Werk Hamburg-West/ Südholstein, wie im damaligen Konzept vorgesehen, aus vergaberechtlicher Sicht kritisch.

 

Frau Neumann äert, sie stimme ihren beiden Vorredner:innen zu. Die Finanzierung durch den QF I sei zum einen nicht sicher, zum anderen ständen zwischen den Jahren 2026 und 2031 Bezirkswahlen an. Die kommende Bezirksversammlung solle nicht an Beschlüsse aus der vergangenen Wahlperiode gebunden werden. Deshalb schlage sie ebenfalls eine Empfehlung gemäß § 27 BezVG vor zunächst solle auf Landesebene der Senat adressiert werden, die Fehlbedarfsfinanzierung für die Jahre 2026 bis 2031 sicherzustellen.

 

Herr Strasser verweist auf die Beratungen der letzten Sitzung am 04.03.2025 (TOP 3). Zudem sei es schwierig, wenn das Bürgerhaus Bornheide gemäß Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.03.2025 (Drucksache 22-0782B) unterstützt werden solle und dann mit den vorhandenen Mitteln keine Priorisierung erfolge. Es sei nicht sinnvoll, 10 Mio. Euro, wie von Herrn Schmidt angesprochen, in eine klimagerechte Grünfassade zuinvestieren, wenn das Gebäude dann nicht genutzt werde. Von der ausgesprochenen Kündigung erfahre er zudem in der heutigen Sitzung zum ersten Mal. Eine Lösung zur Überbrückung, die zumindest kurzfristig Planungssicherheit biete, sei notwendig. Im fortwährenden Prozess könne erörtert werden, wie die Lücke zukünftig geschlossen werde. Aufgrund dessen solle sich zur Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 40.000 Euro aus dem QF I bereiterklärt werden. Darüber hinaus sollten Sozialbehörde und Senat gemäß § 27 BezVG dazu aufgefordert werden, eine dauerhafte und auskömmliche Finanzierung sicherzustellen. Mitte Juni sei dann eine vermutlich negative Rückmeldung der Fachbehörden auf den Beschluss der Bezirksversammlung zu erwarten. Dann laufe jedoch die Zeit, um einesung zu finden, davon.

 

Frau von Stritzky schlägt vor, die Beschlussempfehlung aufgrund der dargestellten Dringlichkeit an den Hauptausschuss gemäß § 15 Abs. 3 BezVG weiterzuleiten.

 

Frau Neumann gibt zu bedenken, ob es nicht strategisch sinnvoller sei, zunächst die Beschlussrückmeldung auf die Empfehlung gemäß § 27 BezVG abzuwarten. Zwar sei dies nicht im Sinne von KoALA, jedoch bevorzuge sie diesen Weg. Einer Erhöhung der Mittel auf 40.000 Euro könne sie nicht zustimmen.

 

Herr Schmidt moniert, seit Jahren werde das Thema vor sich hergeschoben. Zwar solle sich weiter für das Café eingesetzt werden, jedoch solle zunächst die Empfehlung nach § 27 BezVG beschlossen werden. Der Verein benötige bis Mitte 2025 eine Perspektive, sodass Zeit vorhanden sei, um die Beschlussrückmeldung abzuwarten. Dies sei besser, als das OSBORN53 bis zum Jahr 2026 mitzutragen. Der hohe Etat des Bürgerhauses zeige, dass der Osdorfer Born nicht grundsätzlich vernachlässigt werde.

 

Herr Strasser äert, der von Frau Ceman vorgeschlagenen Sitzungsverlängerung stimme er nicht zu.

 

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Haushaltsausschuss einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen von GRÜNE, SPD, CDU, FDP und AFD, für das Jahr 2026 Mittelr den Betrieb des Cafés OSBORN53 in Höhe von 40.000 Euro aus dem Quartiersfonds I zur Verfügung zu stellen, soweit ein entsprechender Zuwendungsantrag von KoALA - Kooperation Arbeiten, Lernen und Ausbildung e.V. vorliegt.

 

Darüber hinaus empfiehlt der Ausschuss dem Hauptausschuss einstimmig, gem. § 15 Abs. 3 BezVG anstelle der Bezirksversammlung folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Sozialbehörde und der Senat werden gem. § 27 Abs. 1 BezVG dazu aufgefordert, eine dauerhafte und auskömmliche Finanzierung des Cafés OSBORN53 zu ermöglichen.

Ö 8 - 22-0728.1

Seenotrettung - Altona übernimmt Patenschaft Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE 2. NEUFASSUNG aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 27.02.2025 (Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 27.02.2025 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung. Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 04.03.2025)

Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 27.02.2025 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung. Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 04.03.2025. Es liegt eine Neufassung des Antrags als Tischvorlage (Anlage) vor, die vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen wird.

Der TOP wird einvernehmlich in die kommende Sitzung am 06.05.2025 vertagt.


Anlagen
TV NF Antrag DIE LINKE Seenotrettung (109 KB)

Ö 9

Veranstaltung zum Weltgeflüchtetentag am 20.06.2025 Sachstandsbericht der AG-Mitglieder

Der TOP wird einvernehmlich in die kommende Sitzung am 06.05.2025 vertagt.

Ö 10

Mitteilungen

Ö 10.1 - 22-0794

Finanzielle Rahmenbedingungen der bezirklichen Seniorenarbeit verbessern Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 14.11.2025

 

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 10.2 - 22-0796

Herrichtung und Inbetriebnahme eines Notstandortes für die Unterbringung Asyl- und/ oder Schutzsuchender in der Tasköprüstraße 10 im Bezirk Altona, Stadtteil Bahrenfeld Stellungnahme der Bezirksversammlung Altona gemäß § 28 Bezirksverwaltungsgesetz Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 13.11.2024

Frau Neumann bittet darum,eine Vertretung von F&W Fördern & Wohnen AöRr einen Sachstandsbericht zur Unterkunft einzuladen.

 

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 10.3 - 22-0798

Verbesserung der Anbindung des Klientels der StraSo an SGB II Leistungen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.01.2025

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 10.4 - 22-0710

Sicherstellung einer bedarfsgerechten Kinderbetreuung in Altona Auskunftsersuchen von Uwe Batenhorst, Robert Risch und Tobias Steinhaus (alle AFD-Fraktion)

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 11

Verschiedenes

Es gibt keine Wortbeiträge.

 

Ö 11.1 - 22-0794

Finanzielle Rahmenbedingungen der bezirklichen Seniorenarbeit verbessern Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 14.11.2025

Ö 11.2 - 22-0796

Herrichtung und Inbetriebnahme eines Notstandortes für die Unterbringung Asyl- und/ oder Schutzsuchender in der Tasköprüstraße 10 im Bezirk Altona, Stadtteil Bahrenfeld Stellungnahme der Bezirksversammlung Altona gemäß § 28 Bezirksverwaltungsgesetz Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 13.11.2024

Ö 11.3 - 22-0798

Verbesserung der Anbindung des Klientels der StraSo an SGB II Leistungen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.01.2025

Ö 11.4 - 22-0710

Sicherstellung einer bedarfsgerechten Kinderbetreuung in Altona Auskunftsersuchen von Uwe Batenhorst, Robert Risch und Tobias Steinhaus (alle AFD-Fraktion)

Ö 12

Verschiedenes

N 12

Situation Geflüchteter Menschen in Altona