Frau Cemanbegrüßt folgende neue Ausschussmitglieder, die heute erstmalig am Ausschuss teilnähmen, und weist hierbei auf ihre Rechte und Pflichten nach BezVG, insbesondere die zur Verschwiegenheit, hin:
Die vormals ständige Vertretung Frau Schulz-Müller (SPD-Fraktion) wird Ausschussmitglied.
Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 30.01.2025 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung. Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 04.02.2025.
Eine Vertreterin von Frauen helfen Frauen e.V. hebt auch auf Nachfragen der Ausschussmitglieder Folgendes hervor:
Herr Dornquast(Sozialbehörde) betont auch auf Nachfragen der Ausschussmitglieder Folgendes:
Frau Dyroff führt aus, es werde sichtbar, wie viele Bereiche miteinander verwoben seien.
Herr Bolaños Gonzálezdrückt seine Wertschätzung für die Arbeit der Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser aus, bei der es sich um Arbeit an vorderster Front handele. Er appelliert an die Fraktionen, den höheren Bedarf an die Bürgerschaftsfraktionen und insbesondere den rot-grünen Senat weiterzuleiten. Das Thema müsse weiterverfolgt werden – seine Fraktion werde dies tun.
Herr Schmidt führt aus, es sei Aufgabe der Politik eine Priorisierung vorzunehmen. Ziffern 1 und 2 des Antrages der Fraktion DIE LINKE sehe er problematisch, da es nicht zusätzliche Plätze in Altona, sondern in der FHH geben müsse. Bei Ziffer 3 sei eine Antwort vorstellbar. Auch eine verbesserte psychologische Betreuung der Mütter und ihre Kinder müsse sichergestellt werden.
Frau Neumann schließt sich Herrn Schmidts Ausführungen an. Sie schlage vor, den Bezug auf Altona in den Ziffern 1 und 2 zu streichen. Zudem müssten personelle Mehrbedarfe von der Finanzbehörde gesichert werden, damit keine Umschichtung innerhalb der Sozialbehörde erfolge. Dementsprechend müsse der Haushaltsansatz gestärkt werden.
Frau von Stritzky stimmt Frau Neumanns Vorschlag zu. Zudem bitte sie um die Prüfung besonderer Bedarfe wie beispielsweise Einzelzimmern.
Frau Schmidt äußert, den Vorschlägen ihrer Vorredner:innen stimme sie zu. Bei der Prüfung eines geeigneten Standortes sollten auch Standorte in Altona berücksichtigt werden.
Herr Dornquast macht darauf aufmerksam, dass ein Bezirksbezug nicht notwendig sei. Altonaer Frauen seien genauso willkommen wie Frauen aus anderen Bezirken. Werde der Beschluss umgesetzt, verbessere sich auch die Situation für Frauen in Altona.
Herr Strasser führt aus, den vorgeschlagenen Änderungen stimme er zu. Eine Umsetzung innerhalb der FHH nutze sowohl den Menschen in Altona als auch in den anderen Bezirken.
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Die Sozialbehörde wird gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert,
a) Gewinnung eines Trägers,
b) Hilfe bei der Suche einer – auch hinsichtlich der Lage – geeigneten Immobilie
c) und Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Fördermittel für Personal und Betrieb;
Darüber hinaus werden die Sozialbehörde und die Finanzbehörde gem. § 27 Abs. 1 BezVG dazu aufgefordert, die Situation der bereits bestehenden Frauenhäuser in Hamburg hinsichtlich eines auskömmlichen Betreuungsschlüssels zu überprüfen und ermittelte zusätzliche personelle Bedarfe durch eine Erhöhung der finanziellen Förderung auszugleichen. Eine verbesserte psychologische Betreuung der Mütter und ihrer Kinder ist ebenfalls sicherzustellen. Dementsprechend ist der Haushaltsansatz für die Frauenhäuser durch die Finanzbehörde zu stärken. Im Rahmen der Überprüfung sind auch besondere Bedarfe wie benötigte Einzelzimmer zu ermitteln.
Überwiesen von der Vorsitzenden der Bezirksversammlung zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung.
Herr Oelrichs (Bezirksamt Wandsbek) betont auch auf Nachfragen der Ausschussmitglieder Folgendes:
Herr Strasser führt aus, beim Unterhaltsvorschuss handele es sich um eine soziale Leistung, von der überwiegend Frauen betroffen seien. Diese würden häufig auch vom Jobcenter oder anderen Institutionen dazu aufgefordert, den Vorschuss zu beantragen, da es zu einer entsprechenden Berücksichtigung bei der Leistungsberechnung komme. Dementsprechend zeige sich, dass eine enge Verzahnung der bezirklichen Sozialleistungen bestehe. Aktuell sei die Abteilung Unterhaltsvorschuss und Elterngeld im Sozialen Dienstleistungszentrum angesiedelt. Dieser Vernetzungsvorteil solle erhalten bleiben, weshalb er einer Zentralisierung kritisch gegenüberstehe. Schließlich handele es sich um Leistungen für die Menschen in den Stadtteilen. Gleichzeitig erkenne er jedoch auch die schwierige Personalsituation. Es sei nicht leicht, dauerhaft Personal zu gewinnen, zumal Mitarbeiter:innen häufig langfristig aufgrund von Krankheit ausfielen. Eine größere organisatorische Einheit könne die notwendige Stabilität geben. Mittelfristig werde somit zwar die Personalausstattung leicht verbessert, den Bezirken jedoch die Kompetenz entzogen. Er wünsche sich, dass die bezirkliche Personalausstattung verbessert werde.
Herr Schmidt äußert, er sei über die vormalige Änderung der Zuständigkeitsanordnung zum 01.04.2025 verwundert. Schließlich sei das Anhörungsrecht nach § 26 BezVG gesetzlich novelliert. Unterhaltsberechtigte müssten weiterhin vor Ort Beratungsmöglichkeiten erhalten. Prinzipiell sei es jedoch sinnvoll, Kompetenzen sowie Kapazitäten bei dieser komplexen Materie zu bündeln. Der Bezirkspolitik müsse allerdings die Möglichkeit gegebenwerden, hierüber in einem angemessenen Zeitraum zu beraten. Wenn die Stellungnahme tatsächlich auch Berücksichtigung finden solle, sei er dankbar für eine Verschiebung auf den 01.06.2025.
Herr Schneider schließt sich seinen Vorredner:innen an. Eine Zentralisierung sei für die Bürger:innen im Bezirk nachteilig.
Frau Neumann führt aus, inhaltlich folge sie Herrn Schmidt und teilweise Herrn Strasser. Es solle weiterhin eine Beratungsstelle in Altona geben. Sie macht darauf aufmerksam, dass das Verfahren nach § 26 BezVG keine Frist vorsehe. Wenn es bedeutende Punkte für eine Stellungnahme gebe, könnten diese an den Hauptausschuss weitergeleitet werden.
Herr Strasser fasst zusammen, es bestehe ein einheitlicher Tenor, dass die Inkraftsetzung der Zuständigkeitsanordnung verschoben werden solle. Aufgrund des Eingriffes in die bezirklichen Organisationsstrukturen hätte er erwartet, dass die Bezirksamtsleitung beim Senat vorstellig geworden wäre. Entsprechend sei er von der Amtsführung enttäuscht. Darüber hinaus stelle sich auch die Frage, wieso Frau Neumann in ihrer Funktion als Vorsitzende der Bezirksversammlung die Bezirksamtsleitung nicht hierauf hingewiesen habe. Der vorgesehene Plan sei zu straff – es werde mehr Zeit benötigt. Insgesamt handele es sich um eine unglückliche Situation.
Frau Neumann weist darauf hin, dass der von Herrn Strasser formulierte Antrag an den Senat (siehe Beschlussempfehlung) erst von der Bezirksversammlung am 24.04.2025 beschlossen werden könne. Dementsprechend verfehle der Beschluss seine Wirkung. Aufgrund dessen schlage sie eine Weiterleitung an den Hauptausschuss vor.
Herr Strasser stimmt dem Vorschlag zu. Die Vorgehensweise des Senats sei unzureichend. Außerhalb des üblichen Verfahrens gemäß § 19 BezVG solle zudem ein Stimmungsbild an die Bezirksamtsleitung weitergetragen werden.
Der Ausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig, gem. § 15 Abs. 3 BezVG anstelle der Bezirksversammlung folgende Stellungnahme abzugeben:
Eine Anlaufstelle der Abteilung Unterhaltsvorschuss und Elterngeld im bisherigen Umfeld des Sozialen Dienstleistungszentrums in der Alten Königstraße ist zu erhalten.
Darüber hinaus wird dem Senat gem. 27 Abs. 1 BezVG empfohlen, die Zuständigkeitsanordnung für die Durchführung der Aufgaben aus dem Unterhaltsvorschuss erst mit Wirkung zum 01.06.2025 statt zum 01.05.2025 zu ändern. Hierdurch soll der Bezirksversammlung die Möglichkeit gegeben werden, innerhalb eines angemessenen Zeitraums Stellung zum Vorhaben nehmen zu können.
Gleiche Begründung gilt für die durch die Vorsitzende der Bezirksversammlung an die Bezirksamtsleitung weiterzutragende vom Ausschuss einstimmig beschlossene Bitte, auf den Senat dahingehend einzuwirken, die Änderung der Zuständigkeitsanordnung auf den 01.06.2025 zu verschieben.
Frau Michalkberichtet mithilfe einer Präsentation (Anlage). So handele es sich bei der bezirklichen Strategie für ein Zusammenleben in Vielfalt in Altona um einen Schulterschluss von Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft. Abgebildet werde das zivilgesellschaftliche Netzwerk in der Altonaer Vielfaltswoche. Eines der Instrumente der bezirklichen Strategie sei dieAltonaer Deklaration, die jedoch nicht als Realität, sondern vielmehr als Anspruch zu verstehen sei. Unterstützt worden seien die Aktivitäten und der Aufbau von Strukturen durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Aufgrund der hohen Nachfrage habe das Bezirksamt keine erneute Förderung erhalten. Um ausgewählte Aktivitäten auch zukünftig zu unterstützen, sei eine Umwidmung der vorhandenen Mittel notwendig. Auch die während der COVID-19-Pandemie erstellte Website der Altonaer Deklaration (Altonaer Deklaration – Hamburg-Altona) solle erhalten bleiben.
Frau Hampe fügt hinzu, es sei ernüchternd gewesen, dass das Bezirksamt keine erneute Förderzusage erhalten habe. Nun müsse das Amt eigenständig agieren und sei hierzu auch bereit. Hierfür würden jedoch alle drei von Frau Michalk angesprochenen Säulen benötigt. Darüber hinaus hätten Stiftungen die Unterstützung von zivilgesellschaftlichem Engagement in den Bereichen Demokratie und Vielfalt aufgegriffen.
Frau Schulz-Müller dankt dem Amt für seine Arbeit. Den besagten Schulterschluss befürworte sie. Andere Bezirke hätten sich an die Unterstützung von Demokratie und Vielfalt angeschlossen, doch der Kern habe in Altona begonnen und sei dort auch gewachsen. Sie habe sich an dem Vorhaben von Beginn an beteiligt und hoffe, dass die Vielfaltswoche im Jahr 2025 genauso gut gelinge wie in den Vorjahren.
Anlagen
Präsentation Bezirkliche Strategie für ein Zusammenleben in Vielfalt (152 KB)
Der TOP mit der Drucksache 22-0723 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen. Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 04.03.2025. Beratungsbedarf der AFD-Fraktion.
Siehe TOP 5.
Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes einstimmig bei Enthaltung der AFD-Fraktion zu.
Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 04.03.2025. Beratungsbedarf der Fraktion GRÜNE.
Frau Hampe erläutert, KoALA - Kooperation Arbeiten, Lernen und Ausbildung e.V. (KoALA) erhalte bereits seit langem einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 15.000 Euro. In den letzten Jahren sei dieser auf 20.000 Euro erhöht worden. Während der COVID-19-Pandemie sei dieWirtschaftlichkeit jedoch gesunken. Für das Jahr 2025 sei ein Defizit zu erwarten, dessen Finanzierung mit Restmitteln aus dem Quartiersfonds (QF) I in einer der kommenden Sitzungen beraten werden solle. Aufgrund der Unwirtschaftlichkeit habe der Verein bereits die Kündigung der Räumlichkeiten mit Schließung Ende 2025 ausgesprochen, jedoch durch die Beratungen im Ausschuss erneut Hoffnung geschöpft. Zwar sei die Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 35.000 Euro ein großer Schritt, allerdings sehe der Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 eine benötigte Summe in Höhe von 40.000 Euro für die Fortführung des Betriebs vor. Insofern müsse sich die ehrliche Frage nach der Finanzierbarkeit gestellt werden, anstatt eine halbe nicht auskömmliche Lösung zu realisieren. Eine Finanzierung aus dem Quartiersfonds (QF) I sei zwar ein Novum, ermögliche jedoch entgegen der Aussage von Frau Neumann auch eine stabile und langfristige Finanzierung, die KoALA die benötigte Sicherheit gewähren könne. Wie die Förderrichtlinie es vorsehe, würden sowohl die Abteilung Integrierte Sozialplanung als auch die Abteilung Integrierte Stadtteilentwicklung fachlich den hohen Bedarf sehenund den Einsatz von Mitteln aus dem QF I empfehlen. Am Ende handele es sich um eine politische Entscheidung.
Herr Schmidt führt aus, eine Bindung des QF I – vor allem bei einer perspektivischen Steigerung der Kosten – über mehrere Jahre sehe er kritisch. Das Café sei eine wichtige Institution, jedoch befürchte er, dass der Erhalt nicht über bezirkliche Mittel finanziert werden könne. Durch die beantragte Eigenbindung nehme sich die Politik die Möglichkeit, an anderen Stellen im Bezirk gestalterisch tätig zu werden. Zudem sehe der QF I lediglich eine Anschubfinanzierung, jedoch keine Verstetigung vor. Dem vorliegenden Antrag könne er deshalb nicht zustimmen. Er schlage hingegen eine Empfehlung gem. § 27 BezVG zur Finanzierung des Cafés an die zuständige Fachbehörde vor. Gegebenenfalls könne auch eine Mischfinanzierung aus bezirklichen Mitteln und jenen der Fachbehörde erfolgen.
Frau von Stritzky stimmt zu, dass es sich beim OSBORN53 um eine wichtige Institution handele. Nichtsdestotrotz könne der QF I keine Lösung für eine dauerhafte Finanzierungssicherheit bieten. Andere Möglichkeiten sollten berücksichtigt werden. Dementsprechend könne dem vorliegenden Antrag trotz der verständlichen und akuten Notsituation nicht gefolgt werden. Darüber hinaus sehe sie die fehlende Umsetzung des gastronomischen Angebots durch das das Bürgerhaus betreibende Diakonische Werk Hamburg-West/ Südholstein, wie im damaligen Konzept vorgesehen, aus vergaberechtlicher Sicht kritisch.
Frau Neumann äußert, sie stimme ihren beiden Vorredner:innen zu. Die Finanzierung durch den QF I sei zum einen nicht sicher, zum anderen ständen zwischen den Jahren 2026 und 2031 Bezirkswahlen an. Die kommende Bezirksversammlung solle nicht an Beschlüsse aus der vergangenen Wahlperiode gebunden werden. Deshalb schlage sie ebenfalls eine Empfehlung gemäß § 27 BezVG vor – zunächst solle auf Landesebene der Senat adressiert werden, die Fehlbedarfsfinanzierung für die Jahre 2026 bis 2031 sicherzustellen.
Herr Strasser verweist auf die Beratungen der letzten Sitzung am 04.03.2025 (TOP 3). Zudem sei es schwierig, wenn das Bürgerhaus Bornheide gemäß Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.03.2025 (Drucksache 22-0782B) unterstützt werden solle und dann mit den vorhandenen Mitteln keine Priorisierung erfolge. Es sei nicht sinnvoll, 10 Mio. Euro, wie von Herrn Schmidt angesprochen, in eine klimagerechte Grünfassade zuinvestieren, wenn das Gebäude dann nicht genutzt werde. Von der ausgesprochenen Kündigung erfahre er zudem in der heutigen Sitzung zum ersten Mal. Eine Lösung zur Überbrückung, die zumindest kurzfristig Planungssicherheit biete, sei notwendig. Im fortwährenden Prozess könne erörtert werden, wie die Lücke zukünftig geschlossen werde. Aufgrund dessen solle sich zur Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 40.000 Euro aus dem QF I bereiterklärt werden. Darüber hinaus sollten Sozialbehörde und Senat gemäß § 27 BezVG dazu aufgefordert werden, eine dauerhafte und auskömmliche Finanzierung sicherzustellen. Mitte Juni sei dann eine vermutlich negative Rückmeldung der Fachbehörden auf den Beschluss der Bezirksversammlung zu erwarten. Dann laufe jedoch die Zeit, um eine Lösung zu finden, davon.
Frau von Stritzky schlägt vor, die Beschlussempfehlung aufgrund der dargestellten Dringlichkeit an den Hauptausschuss gemäß § 15 Abs. 3 BezVG weiterzuleiten.
Frau Neumann gibt zu bedenken, ob es nicht strategisch sinnvoller sei, zunächst die Beschlussrückmeldung auf die Empfehlung gemäß § 27 BezVG abzuwarten. Zwar sei dies nicht im Sinne von KoALA, jedoch bevorzuge sie diesen Weg. Einer Erhöhung der Mittel auf 40.000 Euro könne sie nicht zustimmen.
Herr Schmidt moniert, seit Jahren werde das Thema vor sich hergeschoben. Zwar solle sich weiter für das Café eingesetzt werden, jedoch solle zunächst die Empfehlung nach § 27 BezVG beschlossen werden. Der Verein benötige bis Mitte 2025 eine Perspektive, sodass Zeit vorhanden sei, um die Beschlussrückmeldung abzuwarten. Dies sei besser, als das OSBORN53 bis zum Jahr 2026 mitzutragen. Der hohe Etat des Bürgerhauses zeige, dass der Osdorfer Born nicht grundsätzlich vernachlässigt werde.
Herr Strasser äußert, der von Frau Ceman vorgeschlagenen Sitzungsverlängerung stimme er nicht zu.
Der Ausschuss empfiehlt dem Haushaltsausschuss einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen von GRÜNE, SPD, CDU, FDP und AFD, für das Jahr 2026 Mittel für den Betrieb des Cafés OSBORN53 in Höhe von 40.000 Euro aus dem Quartiersfonds I zur Verfügung zu stellen, soweit ein entsprechender Zuwendungsantrag von KoALA - Kooperation Arbeiten, Lernen und Ausbildung e.V. vorliegt.
Darüber hinaus empfiehlt der Ausschuss dem Hauptausschuss einstimmig, gem. § 15 Abs. 3 BezVG anstelle der Bezirksversammlung folgenden Beschluss zu fassen:
Die Sozialbehörde und der Senat werden gem. § 27 Abs. 1 BezVG dazu aufgefordert, eine dauerhafte und auskömmliche Finanzierung des Cafés OSBORN53 zu ermöglichen.
Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 27.02.2025 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung. Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 04.03.2025. Es liegt eine Neufassung des Antrags als Tischvorlage (Anlage) vor, die vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen wird.
Der TOP wird einvernehmlich in die kommende Sitzung am 06.05.2025 vertagt.
Der TOP wird einvernehmlich in die kommende Sitzung am 06.05.2025 vertagt.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Frau Neumann bittet darum,eine Vertretung von F&W Fördern & Wohnen AöR für einen Sachstandsbericht zur Unterkunft einzuladen.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
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