22-0650

Ein Frauenhaus für Altona Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 30.01.2025 Bezirksversammlung Ö 9.8

Sachverhalt

Nach aktuellem Stand stehen in ganz Hamburg 244 Schutzplätze in sechs Frauenhäusern zur Verfügung. Das ist zu wenig, um allen in Hamburg von häuslicher Gewalt bedrohten Frauen schnell in akuten häuslichen Bedrohungssituationen den Schutz für Leib und Leben zu ermöglichen. Auch nach der Istanbulkonvention gibt es in Hamburg viel zu wenig Schutzplätze.

 

Die Sozialbehörde sagt dazu, dass die Instanbulkonvention am Bedarf orientiert sei und ganz genau dieser nicht klar ausgedrückt sei. Das Problem, dass Hamburg 200 Schutzplätze fehlten, basiere auf unverbindlichen Empfehlungen einer Task-Force des Europarates, so die Behörde. Diese Einschätzung auf 200 zusätzlich notwendige Schutzplätze wird von der Sozialbehörde nicht geteilt.

 

Es gäbe einige neue Plätze im 6. Hamburger Frauenhaus und auch einige Schutzwohnungen seien in Betrieb genommen worden. Zudem sei noch ein Projekt umgesetzt worden, welches sich speziell an Frauen richtet, die von Gewalt betroffen UND psychisch erkrankt seien. Aber andere Zahlen und Bedarfe sprechen da eine ganz andere Sprache und dies bedauerlich schon seit Jahren:

 

Im Durchschnitt finden 900 Frauen (im Alter ab 14 Jahren) pro Jahr mit ihren Kindern einen Platz in einem Frauenhaus. Auf einen gesicherten Schutzplatz kommen 2,4 Frauen, die abgewiesen werden müssen. Die Aufnahme von Frauen und Kindern mit Behinderung scheitert vielerorts an mangelnder Barrierefreiheit. Eine Sozialarbeiterin hat durchschnittlich 8 Frauen zu betreuen. Die Frauenhäuser sind überfüllt, die Mitarbeiterinnen arbeiten über ihrer Belastungsgrenze.

 

Die Frauenhäuser in Hamburg arbeiten ständig an ihrer Auslastungsgrenze. Es werden immer noch bedrohte Frauen zu Frauenhäusern in den angrenzenden Bundesländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen vermittelt. In Hamburg fehlen laut Istanbulkonvention noch 200 Schutzplätze. Damit die notwendigen zusätzlichen Schutzplätze geschaffen werden können, wäre es daher sinnvoll, an einem geeigneten Standort in Altona ein weiteres Frauenhaus zu etablieren.

 

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.09.2023 die Drucksache 21-4370B auf unseren Antrag hin beschlossen. Die Antwort der Sozialbehörde mit Schreiben vom 20.11.2023 (Drucksache 21-4537) halten wir für unzureichend und es weiterhin für nötig, uns für einen Ausbau des Angebots einzusetzen.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Altona beschließen:

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration wird gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert,

 

  1. jede erforderliche Unterstützung dafür zu leisten, dass im Bezirk Altona über die bereits in der Stadt bestehenden Standorte hinaus ein weiteres Frauenhaus eingerichtet wird;

 

  1. insbesondere bei den folgenden Schritten zu unterstützen:

 

a)      Gewinnung eines Trägers,

b)     Hilfe bei der Suche einer – auch hinsichtlich der Lage – geeigneten Immobilie im Bezirk Altona

c)      und Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Fördermittel für Personal und Betrieb;

 

  1. die Situation der bereits bestehenden Frauenhäuser in Hamburg hinsichtlich eines auskömmlichen Betreuungsschlüssels zu überprüfen und ermittelte zusätzliche personelle Bedarfe durch eine Erhöhung der finanziellen Förderung auszugleichen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
30.01.2025
Ö 9.8
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.