Ein Frauenhaus für Altona Beschlussempfehlung des Sozialausschusses
Letzte Beratung: 24.04.2025 Bezirksversammlung Ö 11.1
Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung vom 30.01.2025 den als Anlage beigefügten Antrag mit der Drucksache 22-0650 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung in den Sozialausschuss (SozA) überwiesen.
Der SozA hat sich zuletzt in seiner Sitzung vom 01.04.2025 mit dem Thema befasst und empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, den Antrag mit wie folgt geändertem Beschlussteil zu beschließen:
Die Sozialbehörde wird gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert,
a) Gewinnung eines Trägers,
b) Hilfe bei der Suche einer – auch hinsichtlich der Lage – geeigneten Immobilie
c) und Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Fördermittel für Personal und Betrieb;
Darüber hinaus werden die Sozialbehörde und die Finanzbehörde gem. § 27 Abs. 1 BezVG dazu aufgefordert, die Situation der bereits bestehenden Frauenhäuser in Hamburg hinsichtlich eines auskömmlichen Betreuungsschlüssels zu überprüfen und ermittelte zusätzliche personelle Bedarfe durch eine Erhöhung der finanziellen Förderung auszugleichen. Eine verbesserte psychologische Betreuung der Mütter und ihrer Kinder ist ebenfalls sicherzustellen. Dementsprechend ist der Haushaltsansatz für die Frauenhäuser durch die Finanzbehörde zu stärken. Im Rahmen der Überprüfung sind auch besondere Bedarfe wie benötigte Einzelzimmer zu ermitteln.
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.