22-0798

Verbesserung der Anbindung des Klientels der StraSo an SGB II Leistungen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.01.2025

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 01.04.2025 Sozialausschuss Ö 9.3

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 30.01.2025 anliegende Drucksache 22-0593B beschlossen.

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat unter Beteiligung des Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) mit Schreiben vom 12.03.2025 wie folgt Stellung genommen:

Um den Bedürfnissen der Hamburger Bürgerinnen und Bürger nach einer zügigeren und benutzerfreundlicheren Bearbeitung ihrer Anliegen gerecht zu werden, stellt das Jobcenter zunehmend digitale Dienstleistungen bereit. Dies ist allerdings kein ausschließlicher Weg, Leistungsanträge im Jobcenter zu stellen: Jobcenter bietet den Kundinnen und Kunden an allen seinen Standorten eine umfassende Beratung zur digitalen sowie herkömmlichen Antragstellung in Papierform an.

Zu 1:

r Bürgergeldbeziehenden in Hamburg, die digitale Angebote nutzen möchten, bieten die zwei Standorte des café digital in der Hamburger City am Glockengießerwall 20 und in der Harburger Rathausstraße 33 eine erste Anlaufstelle, um digitale Kompetenzen zu erweitern. Hier vermittelt Fachpersonal in Gruppen- oder Einzelterminen die Nutzung von jobcenter.digital, der Jobcenter App (JC App) sowie grundlegende Softwarekenntnisse und gibt Informationen über Hardware. Das café digital steht auch anderen Gruppen offen, wie z.B. Straßensozialarbeitenden oder Mitarbeitenden von Trägern, die Bürgergeldbeziehendeberaten. Diese können im Rahmen von Veranstaltungen nach vorheriger Anmeldung oder zu festgelegten Zeiten an wöchentlichen Terminen teilnehmen. Darüber hinaus haben erwerbsfähige Leistungsberechtigte neben den vermittelten Lerninhalten dort auch die Möglichkeit, ein Notebook oder einen PC-Arbeitsplatz während der Öffnungszeiten für persönliche Zwecke zu nutzen.

Um noch mehr Bürgergeldbeziehenden von den Angeboten des café digital profitieren zu lassen, befindet sich das Jobcenter aktuell im Beschaffungsprozess für ein drittes café digital in Farmsen-Berne oder Wandsbek, mit der Besonderheit eines mobilen Messestandes zur Präsentation des café digital-Angebotes an zehn Jobcenterstandorten im rotierenden Verfahren mit fünf Präsenztagen in der Zeit von 09:00bis 13:00 Uhr monatlich. Im Rahmen dieses Angebots sind auch wiederkehrende Präsenzangebote im Bezirk Altona geplant, die den Bürgerinnen und Bürgern einen Einstieg in die digitale Welt, wie auch Unterstützung bei aktuellen Fragestellungen rund um die Digitalisierung bieten. Ab dem 10.02.2025 können sich interessierte Träger auf die Maßnahme-Ausschreibung bis zum 13.03.2025 bewerben. Die Eröffnung des café digital plus mobil ist für den 01.07.2025 vorgesehen.

Die Einrichtung eines stationären café digital Angebots in Eidelstedt war im vergangenen Jahr nach einer erfolglosen Ausschreibung gescheitert.

Zurzeit ist bislang nicht angedacht, die café digital-Einrichtungen auf alle Bezirke auszuweiten, da der Bedarf hier noch nicht festgestellt wurde. Wie oben beschrieben, stehen den Bürgerinnen und Bürgern das niedrigschwellige Beratungsangebot zur digitalen Antragstellung sowohl in der Jobcenter-Filiale des jeweiligen Standortes als auch in den vorhandenen Standorten des café digital sowie bald im café digital plus mobil zur Verfügung.

Zu 2:

Diesen Vorschlag sehen die Sozialbehörde und das Jobcenter als sehr sinnvoll und zielführend für eine vertrauensvolle und reibungslose Zusammenarbeit an. Daher besteht seit Längerem die Vereinbarung darüber, dass sich die Standortleitungen auf bezirklicher Ebene mit den entsprechenden Stakeholdern des Sozialhilfesystems regelmäßig austauschen. Seitens der Zentrale von Jobcenter findet ein Austausch mit der Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. statt.

Im Bezirk Altona finden bereits Austauschrunden zwischen den Jobcenter-Standorten, den Grundsicherungsdienststellen der Bezirke und den Beratungsstellen statt. Das Jobcenter t.a.h würde es begrüßen, wenn auch die Straßensozialarbeit bei denchsten Einladungen zum Austausch eingebunden würde. So könnten Absprachen getroffen und mögliche Fragen besprochen sowie eine persönliche Ebene der Zusammenarbeit vertieft werden.

Darüber hinaus besteht bereits ein Austausch zwischen der LAG Straßensozialarbeit und der Sozialbehörde, als aufsichtsführende Behörde über das Jobcenter team.arbeit.hamburg, in der übergeordnete Themen der Zusammenarbeit besprochen werden.

Zu 3:

Das Jobcenter ist in seinem Handeln an die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit sowie der Freien und Hansestadt Hamburg gebunden. Eine Priorisierung oder Bevorzugung von bestimmten Personengruppen sieht das Sozialleistungssystem bzw. das Sozialgesetzbuch nicht vor, sodass alle Bürgergeldbeziehenden gleichbehandelt werden. Dabei werden die von der Bundesagentur für Arbeit vorgegebenen Mindeststandards hinsichtlich der Bearbeitungszeiten durch Jobcenter dauerhaft erfüllt.

r dringende Anliegen ist weiterhin sowohl der unterminierte Zugang als auch der terminierte Zugang in alle Jobcenter-Standorte während der Öffnungszeiten gewährleistet. Dringende Anliegen, wie zum Beispiel Mittellosigkeit, Versorgerabsperrung o. ä. sind nach dem aktuellen Steuerungskonzept als Notfallvorsprachen zu werten und ad-hoc zu bearbeiten. Auch können Antge niedrigschwellig vor Ort gestellt werden; einer Begleitung bedarf es nicht. Insbesondere für diesen Personenkreis steht in den Jobcenter-Standorten die Sozialberatung der hamburger Arbeit zusätzlich zur Verfügung.

Bezüglich der Antragsunterlagen sind die gemeinsamen Einrichtungen verpflichtet, die bundesweit geltenden Vordrucke für das Bürgergeld zu nutzen. Die Unterlagen werden auf Bundesebene in verschiedenen Arbeitsgruppen bereits auf Verständlichkeit geprüft und überarbeitet. Einige Dokumentesind auch bereits überarbeitet. Unter anderem wurde die Broschüre "Einfach erklärt Infos zum Bürgergeld“

(Link: www.arbeitsagentur.de/datei/grundsicherung-einfach-erklaer_ba032300.pdf) angepasst.

Des Weiteren wurden neue Antragsunterlagen auf Bundesebene erarbeitet. Die Antragsformulare SGB II werden für die kommende Auflage 04/2025 in Aufbau und Struktur grundlegend geändert. Dies und die neue Fragetechnik sollen zusammen mit einer einfacheren Sprache dazu führen, dass die Antragsformulare besser verstanden und beantwortet werden. Die Neuauflage soll ergänzend einen Beitrag zur Steigerung der Kundenzufriedenheit leisten.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
01.04.2025
Ö 9.3
27.03.2025
Ö 11.15
Lokalisation Beta
Harburger Rathausstraße Farmsen - Berne Hamburg

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