Zuwendungsantrag Imperial Club Hamburg e.V. Sanierung der Abflussgrundleitung Beschlussempfehlung des Amtes
Letzte Beratung: 04.02.2020 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 9.2
Antragsstellende |
Imperial Club Hamburg e.V. |
Projekt |
Sanierung der Abflussgrundleitungen |
Antragseingang |
16.09.2019 |
Gesamtkosten |
44.145,41 Euro |
Beantragte Zuwendung |
(investiv) 26.400 Euro |
Eigenmittelanteil |
4.400 Euro |
Beantragte Mittel beim HSB |
13.345,41 Euro |
Projektbeginn |
2020 |
Mittel für baufachliche Prüfung |
(konsumtiv) 1.274,49 Euro |
Bindungsdauer |
10 Jahre |
Abschreibungen für Anlagen |
2.640 Euro |
Der Verein beantragt eine Zuwendung in Höhe von 26.400 Euro für die Sanierungsmaßnahme der Rohrleitungen zur Erlangung eines gesetzlich geforderten Dichtheitsnachweises. Der Imperial Club ist ein Tanzverein mit ca. 450 Mitgliedern (davon ca. 90 Kinder und Jugendliche) im Hamburger Westen mit einen Sportrahmenvertrag. Aufgrund eines Sanierungsstaus sind verschiedene Maßnahmen zum Erhalt des Gebäudes notwendig, die der Vorstand jetzt angehen will.
Die Maßnahme liegt eindeutig im Interesse der Freien und Hansestadt Hamburg. Es wurden ausreichend Erläuterungen zum Umfang, zur Qualität sowie zur Zielsetzung der geplanten Maßnahme eingereicht. Der Zuwendungszweck ist eindeutig nach Zielsetzung und Leistung beschrieben.
Die Durchführung der Maßnahme wäre ohne die Zuwendung gefährdet. Die Zuwendung ist aus fachlicher Sicht heraus notwendig und angemessen einzuschätzen.
Der Verein beantragt eine weitere Zuwendung für die Sanierung des Tanzhauses. Hierbei geht es um eine Sanierungsmaßnahme der Giebelwände in Höhe von 15.600 Euro – der Antrag liegt vor.
Es wurde ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zum 07.09.2019 bewilligt.
Mit der baufachlichen Prüfung soll der Hamburger Sportbund beauftragt werden (siehe Anlage), da keine anderen Angebote eingingen.
Das Bezirksamt empfiehlt dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport für das genannte Projekt investive Politikmittel in Höhe von 26.400 Euro und konsumtive Mittel für die baufachliche Prüfung in Höhe von 1.274,49 Euro zur Verfügung zu stellen. (Nachrichtlich: Abschreibungen für Anlagen konsumtiv 2.640 Euro bei einer Bindungsdauer von 10 Jahren.)
Antragsunterlagen (nicht-öffentlich)
Angebote zur baufachlichen Prüfung (nicht-öffentlich)
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