Zuwendungsantrag Imperial Club Hamburg e.V. Erneuerung der Holzfassaden der Giebelwände des Clubhauses Beschlussempfehlung des Amtes
Letzte Beratung: 04.02.2020 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 9.1
Antragsstellende |
Imperial Club Hamburg e.V. |
Projekt |
Erneuerung der Holzfassaden der Giebelwände des Clubhauses |
Antragseingang |
16.09.2019 |
Gesamtkosten |
26.093,63 Euro |
Beantragte Zuwendung |
(investiv) 15.600 Euro |
Eigenmittelanteil |
2.600 Euro |
Beantragte Mittel beim HSB |
7.893,63 Euro |
Projektbeginn |
2020 |
Mittel für baufachliche Prüfung |
(konsumtiv) 728,28 Euro |
Bindungsdauer |
10 Jahre |
Abschreibungen für Anlagen |
1.560 Euro |
Der Verein beantragt eine Zuwendung in Höhe von 15.600 Euro für die Sanierung des Daches ihres Tanzhauses. Die hölzernen Giebelwände sind marode und müssen erneuert werden. Der Imperial Club ist ein Tanzverein mit ca. 450 Mitgliedern (davon ca. 90 Kinder und Jugendliche) im Hamburger Westen mit einen Sportrahmenvertrag. Aufgrund eines Sanierungsstaus sind verschiedene Maßnahmen zum Erhalt des Gebäudes notwendig, die der Vorstand jetzt angehen will.
Die Maßnahme liegt eindeutig im Interesse der Freien und Hansestadt Hamburg. Es wurden ausreichend Erläuterungen zum Umfang, zur Qualität sowie zur Zielsetzung der geplanten Maßnahme eingereicht. Der Zuwendungszweck ist eindeutig nach Zielsetzung und Leistung beschrieben.
Die Durchführung der Maßnahme wäre ohne die Zuwendung gefährdet. Die Zuwendung ist aus fachlicher Sicht heraus notwendig und angemessen einzuschätzen.
Der Verein beantragt eine weitere Zuwendung für die Sanierung des Tanzhauses. Hierbei geht es um eine Sanierungsmaßnahme der Abflussleitungen in Höhe von 26.400 Euro – der Antrag liegt vor.
Es wurde ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zum 07.09.2019 bewilligt.
Mit der baufachlichen Prüfung soll der Hamburger Sportbund beauftragt werden (siehe Anlage), da keine anderen Angebote eingingen.
Das Bezirksamt empfiehlt dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport für das genannte Projekt investive Politikmittel in Höhe von 15.600 Euro und konsumtive Mittel für die baufachliche Prüfung in Höhe von 728,28 Euro zur Verfügung zu stellen. (Nachrichtlich: Abschreibungen für Anlagen konsumtiv 1.560 Euro bei einer Bindungsdauer von 10 Jahren.)
Antragsunterlagen (nicht-öffentlich)
Angebot zur baufachlichen Prüfung (nicht-öffentlich)
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