Zuwendungsantrag Evangelische Gebetsgemeinschaft e.V. Schaffung eines Treffpunktes für Nachbar:innen, Familien und sozial Benachteiligte Beschlussvorlage des Amtes
Antragsstellende |
Evangelische Gebetsgemeinschaft e.V. |
Projekt |
Schaffung eines Treffpunktes für Nachbar:innen, Familien und sozial Benachteiligte |
Antragseingang |
02.12.2022 |
Gesamtkosten |
28.707,90 Euro |
Beantragte Zuwendung |
27.500 Euro |
Amtsseitig befürwortete Zuwendung |
26.681,90 Euro |
Eigenmittelanteil |
2.026 Euro |
Bindungsdauer (in Jahren) |
5 Jahre |
Abschreibungen für Anlagen |
5.336,38 Euro |
Projektbeschreibung:
Die Evangelische Gebetsgemeinschaft e.V. in Altona-Nord hat Teile ihres Gemeindezentrums in Eigenleistung ausgebaut, saniert und dafür einen Zuschuss des Hamburger Spendenparlaments erhalten. Für weitere Ausbaumaßnahmen und Mobiliar werden Projektmittel beantragt, da keine weiteren Eigenmittel zur Verfügung stehen. Die Gemeinde möchte in den ausgebauten Räumlichkeiten Spielmöglichkeiten für Familien mit kleinen Kindern aus der Nachbarschaft anbieten und bietet darüber hinaus Treffs für Jugendliche, Senior:innen und ein offenes Café an einzelnen Tagen an. Im weiteren Siehe Projektbeschreibung.
Bewertung des Finanz- und Kostenrahmens:
Die Kostenschätzung wird grob als realistisch eingeschätzt, einzelne Positionen wie die Beschaffung von Stühlen oder auch die Beschaffung eines LED-Displays erscheinen jedoch recht hoch. Die Angebote liegen vor.
Für die Bewertung, ob das Vorhaben im Interesse der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) ist, wird folgende fachliche Stellungnahme gegeben:
Im Umfeld gibt es zwei Angebote für Jugendliche, einen Aktivspielplatz für Kinder, das FLAKS e.V. – Zentrum für Frauen in Altona sowie den Bürgertreff Altona-Nord. Für die Förderung von Räumlichkeiten in religiösen Gemeinschaften ist deutlicher hervorzuheben, wie gewährleistet ist, dass sich alle Menschen – insbesondere Menschen ohne christlichen Glauben – durch das Angebot angesprochen und willkommen fühlen. Auch ist klarer die Abgrenzung herauszuarbeiten, ob die Räume für religiöse Zwecke saniert und ausgestattet werden sollen oder für eine öffentliche Nutzung durch das Quartier. Eine religiöse Neutralität der Räumlichkeiten und des Zugangs sollte gewährleistet sein, wenn durch die öffentliche Hand gefördert werden soll. Es bietet sich an, dass der Antragsteller sein Vorhaben ggf. den politischen Gremien vorstellt und im politischen Raum die Entscheidung einer Förderwürdigkeit getroffen wird.
Wenn aus der Erläuterung hervorgeht, dass hier Raumressourcen und Nutzungsmöglichkeiten für die enge Nachbarschaft von etwa 2.000 Einwohner:innen – unabhängig von einer religiösen Zugehörigkeit – geschaffen werden, kann das Vorhaben fachlich in dem dicht besiedelten Quartier befürwortet werden. In diesem Falle ist für das Vorhaben ein Interesse der FHH gegeben. Die religiöse Neutralität der Räumlichkeiten wird daher in die Ziel- und Zweckbeschreibung der Förderung aufgenommen.
Für die Bewertung eines LED-Displays wäre Bildmaterial hilfreich. Insbesondere wenn dieses auch nachts im Betrieb sein soll, wäre eine Prüfung des Antragsstellers hilfreich, ob Nachbarschaftsbelange betroffen sind. Auch dies ist daher in die Ziel- und Zweckbeschreibung aufgenommen.
Ziel- und Zweckbeschreibung:
Besonderheiten:
Im eingereichten Kosten- und Finanzierungsplan wurden zunächst Gesamtkosten in Höhe von 29.526 Euro angezeigt. Auf Grundlage der eingereichten Kostenvoranschläge hat der Antragsteller den Kosten- und Finanzierungsplan überarbeitet, so dass die Gesamtkosten auf 28.707,90 Euro sinken. Laut Kosten- und Finanzierungsplan können 2.026 Euro Eigenmittel eingesetzt werden. Demnach reduziert sich die benötigte Zuwendungssumme auf 26.681,90 Euro.
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Der Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit wird um Kenntnisnahme, Beratung, Beschlussfassung und Weiterleitung an den Haushalts- und Vergabeausschuss gebeten.
Antragsunterlagen (nicht-öffentlich)