21-4041

Zuwendungsantrag Evangelische Gebetsgemeinschaft e.V. – Schaffung eines Treffpunktes für Nachbar:innen, Familien und sozial Benachteiligte Beschlussvorlage des Amtes

Sitzungsvorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
20.11.2023
16.10.2023
18.09.2023
19.06.2023
Sachverhalt

Antragsstellende

Evangelische Gebetsgemeinschaft e.V.

Projekt

Schaffung eines Treffpunktes für Nachbar:innen, Familien und sozial Benachteiligte

Antragseingang

02.12.2022

Gesamtkosten

28.707,90 Euro

Beantragte Zuwendung

27.500 Euro

Amtsseitig befürwortete Zuwendung

26.681,90 Euro

Eigenmittelanteil

2.026 Euro

Bindungsdauer (in Jahren)

5 Jahre

Abschreibungen für Anlagen

5.336,38 Euro

 

Projektbeschreibung:

Die Evangelische Gebetsgemeinschaft e.V. in Altona-Nord hat Teile ihres Gemeindezentrums in Eigenleistung ausgebaut, saniert und dafür einen Zuschuss des Hamburger Spendenparlaments erhalten. Für weitere Ausbaumaßnahmen und Mobiliar werden Projektmittel beantragt, da keine weiteren Eigenmittel zur Verfügung stehen. Die Gemeinde möchte in den ausgebauten Räumlichkeiten Spielmöglichkeiten für Familien mit kleinen Kindern aus der Nachbarschaft anbieten und bietet darüber hinaus Treffs für Jugendliche, Senior:innen und ein offenes Café an einzelnen Tagen an. Im weiteren Siehe Projektbeschreibung.

 

Bewertung des Finanz- und Kostenrahmens:

Die Kostenschätzung wird grob als realistisch eingeschätzt, einzelne Positionen wie die Beschaffung von Stühlen oder auch die Beschaffung eines LED-Displays erscheinen jedoch recht hoch. Die Angebote liegen vor.

 

Für die Bewertung, ob das Vorhaben im Interesse der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) ist, wird folgende fachliche Stellungnahme gegeben:

Im Umfeld gibt es zwei Angebote für Jugendliche, einen Aktivspielplatz für Kinder, das FLAKS e.V.Zentrum für Frauen in Altona sowie den Bürgertreff Altona-Nord. Für die Förderung von Räumlichkeiten in religiösen Gemeinschaften ist deutlicher hervorzuheben, wie gewährleistet ist, dass sich alle Menschen – insbesondere Menschen ohne christlichen Glauben – durch das Angebot angesprochen und willkommen fühlen. Auch ist klarer die Abgrenzung herauszuarbeiten, ob die Räume für religiöse Zwecke saniert und ausgestattet werden sollen oder für eine öffentliche Nutzung durch das Quartier. Eine religiöse Neutralität der Räumlichkeiten und des Zugangs sollte gewährleistet sein, wenn durch die öffentliche Hand gefördert werden soll. Es bietet sich an, dass der Antragsteller sein Vorhaben ggf. den politischen Gremien vorstellt und im politischen Raum die Entscheidung einer Förderwürdigkeit getroffen wird.

 

Wenn aus der Erläuterung hervorgeht, dass hier Raumressourcen und Nutzungsmöglichkeiten für die enge Nachbarschaft von etwa 2.000 Einwohner:innen – unabhängig von einer religiösen Zugehörigkeit – geschaffen werden, kann das Vorhaben fachlich in dem dicht besiedelten Quartier befürwortet werden. In diesem Falle ist für das Vorhaben ein Interesse der FHH gegeben. Die religiöse Neutralität der Räumlichkeiten wird daher in die Ziel- und Zweckbeschreibung der Förderung aufgenommen.

 

Für die Bewertung eines LED-Displays wäre Bildmaterial hilfreich. Insbesondere wenn dieses auch nachts im Betrieb sein soll, wäre eine Prüfung des Antragsstellers hilfreich, ob Nachbarschaftsbelange betroffen sind. Auch dies ist daher in die Ziel- und Zweckbeschreibung aufgenommen.

 

Ziel- und Zweckbeschreibung:

  1. Die Mittel sind für den Ausbau und die Ausstattung der im Projekt beschriebenen Räumlichkeiten im Gemeindezentrum einzusetzen.
  2. Für die Räumlichkeiten ist sicherzustellen, dass diese auch für nicht konfessionsgebundene Menschen oder Menschen anderer Religionen als neutral und offen und nicht als religiöse Räume wahrgenommen werden.
  3. Für das LED-Display ist sicherzustellen, dass die Nachbarschaft durch die nächtliche Beleuchtung nicht gestört wird (Lichtschein in Wohnungen etc.). Dieses sollte daher nicht zu groß ausfallen.
  4. Für das LED-Display ist sicherzustellen, dass dieses nicht zum Verbreiten religiöser Inhalte genutzt wird. Die Nutzung ist nur zulässig, um Angebote und Informationen für die Nachbarschaft bereitzustellen.

 

Besonderheiten:

Im eingereichten Kosten- und Finanzierungsplan wurden zunächst Gesamtkosten in Höhe von 29.526 Euro angezeigt. Auf Grundlage der eingereichten Kostenvoranschläge hat der Antragsteller den Kosten- und Finanzierungsplan überarbeitet, so dass die Gesamtkosten auf 28.707,90 Euro sinken. Laut Kosten- und Finanzierungsplan können 2.026 Euro Eigenmittel eingesetzt werden. Demnach reduziert sich die benötigte Zuwendungssumme auf 26.681,90 Euro.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit wird um Kenntnisnahme, Beratung, Beschlussfassung und Weiterleitung an den Haushalts- und Vergabeausschuss gebeten.

 

Anhänge

Antragsunterlagen (nicht-öffentlich)