Zuwendungsantrag des Vereins Aktive Freizeit e.V. - Erweiterung und Neugestaltung der Behindertenumkleide Beschlussempfehlung des Haushalts- und Vergabeausschusses
Antragstellende: Verein Aktive Freizeit e.V. (VAF e.V.)
Projekt: Erweiterung und Neugestaltung der Behindertenumkleide
Gesamtkosten: 50.626,64 Euro
Beantragte Zuwendung: 10.000 Euro
Amtsseitig befürwortete Zuwendung: 10.000 Euro (investiv)
Eigenmittelanteil: 33.792,04 Euro
Projektbeginn: schnellstmöglich
Ggf. Drittmittel: 6.834,60 Euro Hamburger Sportbund
Mittel für baufachliche Prüfung (konsumtiv) 750 Euro (aufgerundet)
Projekt-/Bindungsdauer: 10 Jahre
Abschreibungen für Anlagen: 1.000 Euro jährlich
Die vollständigen Antragsunterlagen lagen zuletzt dem Haushalts- und Vergabeausschuss in seiner Sitzung vom 17.09.2019 mit der Drucksache 21-0161.1 vor.
Der VAF e.V. möchte die bestehende, nicht mehr zeitgemäße, Behindertenumkleide erweitern und neu gestalten. Es ist die Errichtung einer barrierefreien Umkleide geplant. Mit dem Umbau soll die verstärkte Teilnahme von Menschen mit Einschränkungen an dem sportlichen Programm des VAF e.V. ermöglicht werden.
Ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn wurde zum 06.05.2019 gewährt. Die Mittel für die baufachliche Prüfung werden aufgerundet auf 750,00 Euro beziffert, um eventuell auftretende Mehrkosten ausgleichen zu können, ohne den Ausschuss nochmals mit diesen Mehrkosten befassen zu müssen.
Die Maßnahme liegt eindeutig im Interesse der Freien und Hansestadt Hamburg. Es wurden ausreichend Erläuterungen zum Umfang, zur Qualität sowie zur Zielsetzung der geplanten Maßnahme eingereicht. Der Zuwendungszweck ist eindeutig nach Zielsetzung und Leistung beschrieben. Die Durchführung der Maßnahme wäre ohne die Zuwendung gefährdet. Die Zuwendung ist aus fachlicher Sicht heraus notwendig und angemessen einzuschätzen.
Der Haushalts- und Vergabeausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Für die Erweiterung und Neugestaltung der Behindertenumkleide werden dem Verein Aktive Freizeit e.V. aus den Anreiz- und Fördersystemen investiv Mittel in Höhe von 10.000 Euro und konsumtiv Mittel in Höhe von 750 Euro für die baufachliche Prüfung zur Verfügung gestellt.
(Nachrichtlich: Abschreibungen für Anlagen konsumtiv 1.000 Euro jährlich bei einer Bindungsdauer von 10 Jahren.)
ohne