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Zuwendungsantrag des Verein Aktive Freizeit e.V. – Erweiterung und Neugestaltung der Behindertenumkleide Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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03.09.2019
Sachverhalt

Antragstellende:      Verein Aktive Freizeit e.V. (VAF e.V.)

Projekt:       Erweiterung und Neugestaltung der                                                                                                                  Behindertenumkleide

Gesamtkosten:     50.626,64 Euro

Beantragte Zuwendung:         10.000 Euro

Amtsseitig befürwortete Zuwendung:       10.000 Euro (investiv)

Eigenmittelanteil:      33.792,04 Euro

Projektbeginn:      schnellstmöglich

Ggf. Drittmittel:       6.834,60 Euro Hamburger Sportbund

Mittel für baufachliche Prüfung (konsumtiv)            750 Euro (aufgerundet)

Projekt-/Bindungsdauer:    10 Jahre

Abschreibungen für Anlagen:           1.000 Euro jährlich

 

Der VAF e.V. möchte die bestehende, nicht mehr zeitgemäße, Behindertenumkleide erweitern und neu gestalten. Es ist die Errichtung einer barrierefreien Umkleide geplant. Mit dem Umbau soll die verstärkte Teilnahme von Menschen mit Einschränkungen an dem sportlichen Programm des VAF e.V. ermöglicht werden.

 

Ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn wurde zum 06.05.2019 gewährt. Die Mittel für die baufachliche Prüfung werden aufgerundet auf 750,00 Euro beziffert, um eventuell auftretende Mehrkosten ausgleichen zu können, ohne den Ausschuss nochmals mit diesen Mehrkosten befassen zu müssen.

 

Die Maßnahme liegt eindeutig im Interesse der Freien und Hansestadt Hamburg. Es wurden ausreichend Erläuterungen zum Umfang, zur Qualität sowie zur Zielsetzung der geplanten Maßnahme eingereicht. Der Zuwendungszweck ist eindeutig nach Zielsetzung und Leistung beschrieben. Die Durchführung der Maßnahme wäre ohne die Zuwendung gefährdet. Die Zuwendung ist aus fachlicher Sicht heraus notwendig und angemessen einzuschätzen.

 

 

 

 

 

Das Bezirksamt empfiehlt dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport für das genannte Projekt investive Politikmittel in Höhe von 10.000 Euro und konsumtive Mittel für die baufachliche Prüfung in Höhe von 750 Euro zur Verfügung zu stellen. (Nachrichtlich: Abschreibungen für Anlagen konsumtiv 1.000 Euro jährlich bei einer Bindungsdauer von 10 Jahren.)

 

Anhänge

Antragsunterlagen (nicht-öffentlich)

Angebot für baufachliche Prüfung (nicht-öffentlich)