21-3682

Wer bestellt muss auch bezahlen: Altona mit Organisation und Kosten zur Umsetzung der UEFA-Auflagen für die Fußball-Europameisterschaft 2024 nicht allein lassen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.11.2022

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
07.02.2023
Ö 10.4
07.02.2023
26.01.2023
16.01.2023
Ö 9.6
16.01.2023
12.01.2023
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 24.11.2022 anliegende Drucksache 21-3594B beschlossen.

 

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat mit Schreiben vom 09.12.2022 wie folgt Stellung genommen:

 

Das Vorliegen der im Beschluss der BV Altona formulierten „Auflagen der UEFA für das Umfeld des Austragungsorts“ kann von Seiten der Gesamtprojektleitung nicht bestätigt werden. Sowohl aus den Turnieranforderungen der UEFA als auch aus dem zuletzt Ende Oktober 2022 in Hamburg stattgefundenen Working Visit 1 der Euro 2024 GmbH (UEFA/DFB) sind aktuell keine Auflagen oder Bedingungen der UEFA zu erkennen, die das Bezirksamt Altona zwingend in dem im Beschluss beschriebenen Maße zu erfüllen hat, um das Turnier in Hamburg tatsächlich durchführen zu können.

Gleichwohl wäre aus Sicht der Projektleitung eine Aufwertung des Stadionumfeldes zum Zeitpunkt des Turniers hin gegenüber den zu erwartenden internationalen Besucherinnen und Besuchern grds. zu begrüßen, sofern es die zur Verfügung stehenden Ressourcen zulassen würden.

Zu den vorgesehenen Maßnahmen im Bereich des Volksparks wurde vor allem innerhalb des Arbeitskreises Mobilität und in diesem Rahmen insbesondere auch mit der für den Bereich des Volksparks zuständigen Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) (zuletzt am 1.12.2022) sowie den Vertretern des Bezirksamtes Altona eine enge Abstimmung vorgenommen und auch für den weiteren Prozess zwischen den beiden Institutionen (auch hinsichtlich evtl. Mittelübertragungen zwischen BUKEA und Bezirksamt) zugesichert.

 

Die Organisation der EURO 2024 in Hamburg ist ein gesamtstädtisches Projekt. Die Gesamtprojektleitung liegt im Landessportamt, die einzelnen Teilprojekte werden in den jeweiligen fachlich verantwortlichen Behörden und Dienststellen organisatorisch und finanziell realisiert. Dementsprechend ist das Bezirksamt Altona seit Beginn des Projektes (2019) in alle relevanten Vorbereitungsprozessen und Arbeitskreise (Mobilität, Sicherheit, kommerzielle Themen, Nachhaltigkeit, etc.) eingebunden und wurde auch fortlaufend für die Teilnahme an den Arbeitstreffen mit der Euro 2024 GmbH berücksichtigt.

Die unter 2. im Beschluss gefasste Aufforderung an die BIS, Abstimmungen aufzunehmen und eine koordinative Begleitung sicherzustellen, wird somit von Seiten der Projektleitung bereits als erfüllt angesehen. Die Gesamtprojektleitung und die Arbeitskreisleitungen (z.B. für den Bereich Mobilität in der BVM) sind jederzeit bei offenen Fragestellungen und Klärungsbedarfen ansprechbar und stehen beratend zur Verfügung.

 

Die Kontaktaufnahme der Projektgruppe mit dem BA Altona in Folge des dpa-Artikels vom 23.11.2022 ergab eine Rückmeldung aus dem Bereich MR (Straße/Mobilität/Verkehr) mit dem Inhalt, wonach von dort eine fehlende Abstimmung in keiner Weise bemängelt wird.

 

Die Finanzbehörde (FB) hat mit Schreiben vom 02.01.2023 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1:

Wie die Behörde für Inneres und Sport zum 2. Beschlusspunkt ausführt, gibt es keine zwingenden umzusetzenden Auflagen der UEFA. Lediglich eine Aufwertung des Stadionumfeldes zum Zeitpunkt des Turniers wird von der Projektleitung EURO 2024 des Landessportamtes begrüßt. Diese ist grundsätzlich im Rahmen vorhandener Ermächtigungen ggf. durch geänderte Prioritätensetzung durch das Bezirksamt Altona sicherzustellen. Darüber hinaus sind die Überlegungen des Senats zu der Vorbereitung und Durchführung der EURO 2024 in Hamburg noch nicht abgeschlossen.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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