Es wurden keine Fragen eingereicht.
Beratungsbedarf der Fraktion DIE LINKE in der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 21.11.2022 – die Vorlage wurde dort versehentlich nicht mehr aufgerufen.
Der Fortschreibung des Wegereinigungsverzeichnisses 2023 wird einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen von CDU und DIE LINKE zugestimmt (Beschlussdrucksache 21-3587.1B siehe Anlage).
Anlagen
21-3587.1B Beschluss Fortschreibung Wegereinigungsverzeichnis 2023 (826 KB)
Angemeldet von der Fraktion GRÜNE in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit vom 19.12.2022.
Frau Wolpert erklärt, das Amt habe darauf hingewiesen, dass bei einer Beschlussfassung der Zusatz „Vorbehaltlich der Bereitstellung der Reste aus 2022“ergänzt werden müsse.
Die so ergänzte Drucksache 21-3619 wird mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und bei Enthaltung der FDP-Fraktion beschlossen (Beschlussdrucksache 21-3619B siehe Anlage).
(Nachrichtlich: Herr Batenhorst (ohne Stimmrecht) erklärt, nicht zuzustimmen).
Anlagen
21-3619B Beschluss Vergabe Mittel bezirkliche Anreiz- und Fördersysteme (90 KB)
Der TOP mit der Drucksache 21-3696 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Die Drucksache 21-3696 wird einstimmig beschlossen (Beschlussdrucksache 21-3696B siehe Anlage).
Anlagen
21-3696B Beschluss Ausschussumbesetzung DIE LINKE (74 KB)
Die Drucksache 21-3677 wird einstimmig beschlossen (Beschlussdrucksache 21-3677B siehe Anlage).
Anlagen
21-3677B Beschluss Hinzuziehung BSB Vertrerin (140 KB)
Angemeldet von der Fraktion GRÜNE.
Frau Vornhagen erläutert, dass die Verschickung der Unterlagen wegen des Himmelfahrttages (18.05.2023) bereits am Mittwoch (17.05.2023) wäre. Die Fraktion GRÜNE möchte, dass bereits am 16.05.2023 verschickt werde, da sitzungsbedingt nur an diesem Tag eine vorbereitende Fraktionssitzung stattfinden könne.
Der Hauptausschuss stimmt einvernehmlich zu.
Der Entwurf der Tagesordnung (Anlage) wird mit folgenden Ergänzungen einvernehmlich festgelegt:
Antrag der Fraktionen von GRÜNE und CDU
Antrag der CDU-Fraktion
Antrag der CDU-Fraktion
Die Mitteilungsdrucksache wird zur Kenntnis genommen.
Frau Wolpert erinnert daran, dass die Rückmeldefrist des Amtes zu Beschlüssen der Bezirksversammlung nach der § 19 BezVG-Vereinbarung vier Monate betrage und hier erst nach sechs Monaten zurückgemeldet worden sei.
Die Mitteilungsdrucksache wird zur Kenntnis genommen.
Die Drucksache 21-3697 liegt als Tischvorlage vor.
Herr Hielscher erkundigt sich zum Verfahren Bebauungsplan Rissen 44/ Sülldorf 18/ Iserbrook 26 nach dem Inhalt des aufgehobenen § 2 Nr. 7 der Verordnung.
Herr Brümmer sagt einen entsprechenden Nachtrag zur Niederschrift zu.
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:
Die vom Hamburgischen Oberverwaltungsgericht für unwirksam erklärte Festsetzung in § 2 Nr. 7 der Verordnung über den Bebauungsplan Rissen 44 / Sülldorf 18 / Iserbrook 26 lautet:
„Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind Wohnungen nur innerhalb der mit „(A)“ bezeichneten Flächen zulässig und nur, wenn sie für den landwirtschaftlichen Betrieb notwendig sind.“
Das Oberverwaltungsgericht hat in seinem Urteil nach ausführlicher Prüfung überzeugend dargelegt, dass für diese Festsetzung keine Rechtsgrundlage besteht. Die Festsetzung verfolgte das planerische Ziele, die Ausbreitung von Wohnbebauung in den für die Landwirte vorgesehenen Baufenster über einen bestimmten Bereich hinaus zu begrenzen. Sie diente dem Gesamtziel des Planes, die Rissener-Sülldorfer Feldmark als weitgehend unbebauten, landwirtschaftlich geprägten Landschaftsraum zu erhalten. Dieses Ziel wird durch die Aufhebung der Festsetzung nicht gefährdet. Die Aufhebung der Festsetzung bedeutet für die betroffenen Grundstückseigentümer eine gewisse Erleichterung; ihnen ist es nun möglich, die Wohnungen an einer „beliebigen“ Stelle auf ihren Grundstücken, selbstverständlich aber nur innerhalb der Baugrenzen, zu platzieren.]
Die Mitteilungsdrucksache wird zur Kenntnis genommen.
Die Sitzungsausfälle werden zur Kenntnis genommen.
Frau Dr. Steffens erkundigt sich nach der angespannten Personalsituation im Standesamt, die u.a. dazu führe, dass wochenlang auf Sterbeurkunden gewartet werden müsse.
Frau Dr. von Berg bestätigt, dass es durch Fluktuation und die langen Ausbildungszeiten der Standesbeamt:innen und derer notwendigen Bestellung große personelle Probleme gebe, die alle Standesämter beträfen. Hinzu kämen beispielweise die notwendige Digitalisierung und die einzelnen Beurkundungen der Geburtsurkunden, die ohne zusätzliches Personal erfolgen müssten.
Die Ausstellung von Sterbeurkunden habe höchste Priorität, erste Rückstände seien auch bereits aufgearbeitet, sodass die Bearbeitungszeit von vier auf zwei Wochen habe verkürzt werden können, obwohl es aufgrund vieler Sterbefälle eine sehr hohe Fallzahl gebe. Härtefälle würden selbstverständlich vorgezogen. Eheschließungen würden hingegen weniger priorisiert, was zu vielen Beschwerden führe.
Das federführende Bezirksamt Harburg sondiere Verstärkungsmöglichkeiten für alle Standesämter.