Verkehrsberuhigung in der Langbargheide Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.05.2023
Letzte Beratung: 28.09.2023 Bezirksversammlung Ö 14.9
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.05.2023 anliegende Drucksache 21-4042.1B beschlossen.
Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 hat unter Beteiligung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 25 mit Schreiben vom 04.07.2023 wie folgt Stellung genommen:
Die Langbargheide im Stadtteil Lurup verbindet die Elbgaustraße im Norden mit der Straße Farnhornweg im Süden. Sie befindet sich in einer Tempo-30-Zone. Von ihr gehen weitere Nebenstraßen der Tempo-30-Zone ab, die überwiegend ausschließlich durch die Langbargheide erreicht werden können.
Die Langbargheide stellt eine Abkürzung zwischen den Hauptverkehrsstraßen Elbgaustraße und Farnhornweg dar und wird zu Hauptverkehrszeiten als Durchgangsstraße genutzt. Für eine Tempo-30-Zone wird die Verkehrsbelastung in diesen Zeiten als hoch eingeschätzt.
In den letzten drei Jahren fanden drei Geschwindigkeitsmessungen statt. Das Geschwindigkeitsniveau zeigte sich hier als unauffällig. Auch eine Verkehrsunfallauswertung mittels Elektronischer Unfalltypen-Steckkarte (EUSKa) der letzten drei Jahre ergab ein unauffälliges Unfalllagebild.
Modale Filter sind ein anerkanntes Instrument, die Durchgangsverkehre in Tempo-30-Zonen zu reduzieren.
Sollte der Straßenbaulastträger, hier das Bezirksamt Altona, zu dem Schluss kommen, dass ein modaler Filter in der Langbargheide zum Einsatz kommen soll, wird die Straßenverkehrsbehörde dieses Vorhaben konstruktiv begleiten.
Folgende Punkte müssen grundsätzlich vor dem Einsatz von Modalfiltern durch den Straßenbaulastträger ermittelt und bewertet werden:
- werden durch die Maßnahme Großraum- und Schwertransporte beeinträchtigt?
- hat die Maßnahme Auswirkungen auf Busbeschleunigung / bzw. HH-Takt?
- Wie hoch sind die aktuellen Verkehrszahlen, unterteilt nach Verkehrsarten?
- welche Auswirkungen hat die Maßnahme auf den Verkehrsfluss?
- wie verträglich ist der Modalfilter für die umliegenden Straßen?
- welche Verkehrsarten sollen ausgeschlossen werden?
- welche Auswirkungen hat die Maßnahme auf den ruhenden Verkehr?
- sind Gewerbeanlieger durch die Maßnahme betroffen?
- sind die Belange von verkehrsunsicheren, insbesondere mobilitätseingeschränkten Personen ausreichend berücksichtigt worden?
- ist evtl. die Anwohnerlogistik betroffen (u.a. Umzüge, Handwerker, Lieferservice)?
- welche Auswirkungen hat die Maßnahme auf den Wirtschaftsverkehr?
- Wie ist die Unfalllage? Gibt es Unfallhäufungsstellen?
- ist der Rettungsverkehr (Feuerwehr/ Rettungsdienst) gewährleitset?
Durch Modalfilter werden Verkehrsflächen neu aufgeteilt. Sie stellen keine Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dar und werden daher auch nicht von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet. Lediglich die durch die neu eingebauten Modalfilter erforderlichen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen werden dann von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet.
Modale Filter können in Tempo-30-Zonen dazu beitragen, den unerwünschten Durchgangsverkehr zu reduzieren. Hier muss jedoch im Vorwege eine Abwägung der Vor- und Nachteile durch das Bezirksamt erfolgen. Rettungsdienste müssen beteiligt werden, um ein schnelles Erreichen der Einsatzkräfte weiterhin zu gewährleisten.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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