Umbau der Eishalle am Hellgrundweg zur Multifunktionssporthalle Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.10.2024
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 24.10.2024 anliegende Drucksache 22-0286B beschlossen.
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat mit Schreiben vom 07.11.2024 wie folgt Stellung genommen:
Zu 4.a.I.:
Das Landessportamt wird an dem moderierten Gespräch im Bezirksamt Altona teilnehmen.
Zu 4.a.II.:
Die „Active City“-Strategie ist ein für Hamburg wegweisendes Leitbild für die Sportentwicklung sowie sportpolitische Agenda des Hamburger Senats. Sie zielt darauf ab, das Bewusstsein für Sport und gesunde Lebensweise in der Stadt gezielt zu fördern und zu unterstützen. Die Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung bei Baumaßnahmen auf vereinseigenen Anlagen sind allerdings äußerst begrenzt.
Ungeachtet dessen befindet sich das Landessportamt mit dem HSV e.V., dem HSVH e.V. sowie der Alexander Otto Sportstiftung und weiteren Fachbehörden im Austausch, um für die beschriebene Problematik eine Lösung zu finden. Die Gespräche dauern an.
Die Finanzbehörde (FB) hat mit Schreiben vom 15.11.2024 wie folgt Stellung genommen:
Der geplante Umbau der Eissporthalle am Hellgrundweg zu einer Multifunktionshalle geht zurück auf privat-rechtliche Bedarfe.
Aus diesem Grund sind hier zunächst keine Schnittstellen hinsichtlich der Aufgabenstellung von SBH I Schulbau Hamburg, nämlich der Grundversorgung der Freien und Hansestadt (FHH) mit öffentlichen Sporträumen innerhalb des Schulwesens, ersichtlich.
Die Finanzierung einer solchen Maßnahme obliegt dem Bedarfsträger, dem HSV e.V. Auch anliegende Schulstandorte haben auf absehbare Zeit keinen Hallenbedarf für den Schulsport, weswegen eine Grundlage für die Mitfinanzierung der geplanten Umbaumaßnahme entfällt.
Als Immobiliendienstleister der FHH ist SBH dennoch bereit, den Planungsprozess zu unterstützen.
Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) hat mit Schreiben vom 06.12.2024 wie folgt Stellung genommen:
Zu 4.b.III:
Die BWFGB schließt sich der Stellungnahme von der FB an. Darüber hinaus haben wir keine Erkenntnisse.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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