22-0356

Sülldorfer Kirchenweg – Flächen im Bereich der Sportanlage Waldesruh der SV Blankenese Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 19.11.2024 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 12.8

Sachverhalt

Sachstand:

 

  • Im Jahr 2013 und folgende ist die SV Blankenese in die Planung des Sülldorfer Kirchenwegs involviert worden. In 2013 gab es einen Einwand zur Planung, dieser wurde abgewägt, da das öffentliche Interesse, vor allem die Verkehrssicherheit zugunsten eines Schutzstreifens und Gehweges und dem Schutz des alten Baumbestandes, überwiegt.
  • Die Planung und der Straßenquerschnitt des Sülldorfer Kirchenweges wurden in umfangreichen Workshops mit vielen Beteiligten (Bürgerinitiativen, Politik, Fachbehörden) gemeinsam erarbeitet und mit der Schlussverschickung im Dezember 2019 und der dritten öffentlichen Anliegerversammlung im Februar 2020 ausführlich als endgültige und abgestimmte Planung dargelegt.

 

Notwendiger Grunderwerb:
 

  • Zulaufender Streifen in ca. 3 bis 4 m Breite
  • Wenn eine neue Heckenanpflanzung gewünscht ist, dann müssen zzgl. 1,50 m erworben werden. Die Hecke ist dann im Besitz der SV Blankenese 
  • der neue Gehweg wird untermaßig mit 1,65 m Breite hergestellt, um den Grunderwerb gering zu halten

 

Spielfeld der SV Blankenese:
 

  • Es wurde in 2022 eine Nachvermessung durchgeführt und dabei auch der Sportplatz und das Spielfeld vermessen. Eine Beeinträchtigung des Spielfeldes ist nach den Regeln des Hamburger Fußball-Verbandes und des DFB nicht gegeben, die Gültigkeit der DFB-Spielfeldmaße hat der Hamburger Fußball-Verband e.V. im Juli 2024 bestätigt.
    DFB Fußballregeln 2023/24

 

 

 

 

 

 

DFB-Maße national

DFB-Maße international

IST-Vermessung in 2022

Spielfeldmaße nach Grunderwerb

ohne Hecke/ mit Hecke

Seitenlinie

90 bis 120 m

100 bis 110 m

ca. 96 m

unverändert

Torlinie

45 bis 90 m

64 bis 75 m

ca. 69 m

 ca. 64 m / ca. 62,5 m

 

  • Keine Einschränkung des Spielbetriebes durch ein schmaleres Spielfeld!
  • Neue Grenze entspricht dem Teilbebauungsplan als Straßenverkehrsfläche
  • Die Kosten für Rück- und Neubau der Einfriedung (3-stufige Tribünentraversen, Sitzbänke, Flutlichtmasten, Rasenregner, Bande, Gast- und Heimunterstand, Neumarkierung Spielfeld) werden im Zuge des Grunderwerbs von der FHH getragen

 

 

Petitum/Beschluss

:

Der Mobilitätsausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

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