Protokoll
Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 18.11.2024

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Es sind keine Fragen eingereicht worden.

 

Ö 2

Eingaben

Ö 2.1 - 22-0345

Belastung und Gefährdung von Anwohnern durch Radverkehr auf Gehwegen im Bereich Fischers Allee und Holstentwiete Eingabe vom 29.10.2024

Herr Harders stellt fest, der Tenor der Eingabe sei nachvollziehbar. Das Kopfsteinpflaster verleite den Radverkehr dazu, auf dem Gehweg zu fahren. Möglicherweise könne das Pflaster geglättet und die bestehende Durchfahrtssperre durch Poller ersetzt werden, um die Ausweichradverkehre auf die Gehwege auf der Kreuzung zu reduzieren.

 

Auf Anregung von Herrn Stübnitz sichert Herr Selle zu, die Beschilderungsanordnung der Durchfahrtssperre zu überprüfen.

 

Frau Wincierz bestätigt, im Zuge der Bürger:innensprechstunden im Projekt freiRaum Ottensen sei das Thema bereits ans Amt herangetragen worden. In der Fischers Allee werde das Gehwegparken ohnehin neu geordnet. Das Bezirksamt prüfe gemeinsam mit dem Polizeikommissariat, welche Möglichkeiten es gebe. Dem Petenten werde in dem Zuge eine Rückmeldung angeboten. Auf Nachfrage von Herrn Schmuckall stellt sie klar, eine Glättung des Pflasters sei kein Projektbestandteil von freiRaum Ottensen.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 2.2 - 22-0362

Querparken im Helenenviertel Bewohnerparkgebiet A101 Eingabe vom 05.11.2024

Herr Adrian erklärt sich für den Tagesordnungspunkt als befangen.

 

Frau Faust-Weik-Roßnagel stellt klar, die Intention der Eingabe sei nicht nachzuvollziehen. Die Kfz ständen teilweise weit in den Fußweg hinein. Dieser benötige aber eine Mindestbreite von 1,80 m, um das Begegnen von zum Beispiel Rollstuhl und Kinderwagen zu ermöglichen. Dieser Standard sei zu garantieren und durch längs zur Fahrtrichtung angeordnetes Parken leichter zu erreichen als durch quer zur Fahrtrichtung. Gegenlautende Markierungen aus der Vergangenheit seien irreführend und zu entfernen.

 

Der Petent betont, Querparken sei im Viertel schon immer gängige Praxis gewesen, ohne Behinderungen auszulösen. Verbleibende Fahrbahn und restlicher Gehweg seien breit genug. Allerdings habe sich die Lage seit Eingang der Eingabe bei der Bezirksversammlung verändert. Teilweise sei seit dem 22.10.2024 wieder Querparken durch den Landesbetrieb Verkehr (LBV) zugelassen worden. Vor dem Amtsgericht Hamburg habe sich der LBV nicht durchsetzen können. Die Mobilitätswende sei zu begrüßen, sie müsse aber rechtssicher sein. Für die 150 Unterzeichner:innen der Eingabe dränge sich der Verdacht auf, dass die Beschränkung des Querparkens ohne Ortskenntnis getroffen worden sei. Die Beschränkung habe die etwa 100 bestehenden Stellplätze auf 60 reduziert.

 

Frau Wincierz wirft ein, die Nebenflächen des Zeisewegsseien im Jahr 2022 saniert worden und nicht Teil des geschilderten Problems.

 

Herr Strasser stellt in Aussicht, die Stoßrichtung der Petition in einem Antrag der Fraktion DIE LINKE aufzunehmen.

 

Mehrere Ausschussmitglieder diverser Fraktionen stimmen dem zu, Querparken sei zeitgemäß. Das Viertel sei aber von Durchgangsverkehr freizuhalten. Es könnten bis zu 60% mehr Parkraum entstehen.

 

Herr Packmohr regt an, nach einer pragmatischen Lösung zu suchen, zum Beispiel durch das Anordnen von Schrägparkzonen.

 

Herr Schmuckallhrt aus, die Bezirkspolitik habe sich an die gesetzlichen Regelungen der Straßenverkehrsordnung zu halten und sich in die Position des jeweils anderen Verkehrsteilnehmers zu versetzen. Barrierefreie Gehwege, die auch das Befahren von Rollstühlen zuließen, seien zu schaffen. Er begrüße einen Ortstermin mit Vertretungen des Bezirksamtes, der Straßenverkehrsbehörde und der Fraktionen.

 

Herr Harders regt an, unter Umständen Quer- oder Schrägparken anzuordnen, davon ausgelösteBehinderungen r den Fußverkehr aber durch bauliche Maßnahmen wie Bügel auszuschließen.

 

Herr Selle weist darauf hin, in der Bodenstedtstraße auf Höhe des Sportplatzes sei in Abstimmung mit dem Wegewart Längsparken angeordnet, im Zeiseweg mit geraden Hausnummern hingegen Querparken. Dort sei der Gehweg einschließlich des Grandstreifens breit genug. Es sei zu beachten, dass quer parkende Fahrzeuge dem Fußverkehr die Sicht in den Fahrbahnraum nehmen könnten. Dies sei insbesondere bei den Querungshilfen zu vermeiden.

Herr Strate fasst zusammen, es werde ein Ortstermin durchgeführt. Herr Selle schlage dafür einen Termin vor.

 

Herr Strasser erklärt sich damit einverstanden, seinen ursprünglich für diese Sitzung vorgesehenen Antrag erst nach der Auswertung des Ortstermins weiter zu beraten.

 

Herr Schmuckall bittet Herrn Strate, eine Schulung der Ausschussmitglieder durch Straßenverkehrsbehörde und Amt über die relevanten straßenverkehrsrechtlichen Gesetze und Verordnungen der Ausschussarbeit zu initiieren.

 

[Nachtrag zu Protokoll:

Der Ortstermin hat am 10.12.2024 stattgefunden.]  

Ö 3 - 22-0395

Fortschreibung des Wegereinigungsverzeichnisses 2025 hier: Abstimmung mit den Bezirksversammlungen Schreiben der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Der TOP mit der Drucksache 22-0395 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen. TOP 3 und TOP 3.1 werden gemeinsam beraten.

 

Der Petenthrt aus, das Reinigungsintervall im Osdorfer Weg sei von einmal auf zweimal pro Woche erhöht worden. Als Grund wurde die Verschmutzung benannt, die aus Sicht der Anwohner:innen nicht gegeben sei. Der Stadtreinigung Hamburg (SRH) gelänge es zudem häufig nicht, dieses Intervall zu leisten. Er habe Widerspruch eingelegt, der von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) abschlägig beschieden worden sei. 30 Unterzeichner:innen unterstützten die Petition. Die Gebühren hätten sich um 100% erhöht. Er bitte, das Intervall wieder herabzusetzen.

 

Herr Schmuckall stellt den Antrag, der Eingabe zu folgen. Die Fortschreibung des Wegereinigungsverzeichnisses sei so nicht zustimmungsfähig.

 

Frau Pauly unterstützt den Antrag.

 

Herr Strasser weist auf den Nutzungszwang der SRH hin. Die vom Petenten beschriebene Schlechtleistung könne auf ein strukturelles Problem der SRH hinweisen.

 

Herr Harders schlägt vor, eine Vertretung der BUKEA oder der SRH einen Sachstand in der nächsten Sitzung geben zu lassen.

 

Herr Werner schließt sich sowohl der Bitte als auch dem Antrag an. Den betroffenen Anwohner:innen sei zu vertrauen. Das Missverhältnis aus mangelhafter Leistung und Gebührenerhöhung müsse hinterfragt werden.

 

Herr Strate schlägt vor, die Drucksache 22-0395 in die nächste Sitzung am 02.12.2024 zu vertagen und Vertretungen von BUKEA und SRH zurate zu ziehen.

Die Drucksache 22-0395 wird einvernehmlich in die nächste Sitzung am 02.12.2024 vertagt. Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) wird gebeten, zur Sitzung Referierende zu entsenden oder mittels schriftlicher Stellungnahme die von Herrn Harders noch einzureichenden Fragen (Anlage) zu beantworten.

 

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss stellvertretend für die Bezirksversammlung einstimmig, wie folgt zu beschließen:

 

Die BUKEA wird nach § 27 BezVG aufgefordert, das Reinigungsintervall im Osdorfer Weg zwischen Groß Flottbeker Straße und Ebertallee gemäß Eingabe (Drucksache 22-0398) auf einmal pro Woche zu senken.

 

Der Beschluss fließt in die Sitzung des Hauptausschusses am 12.12.2024 ein, ggf. zusammen mit weiteren diesbezüglichen Beschlüssen, die nach der Anhörung von Referierenden der BUKEA und oder der Hamburger Stadtreinigung in der nächsten Sitzung am 02.12.2024 gefasst werdennnten.

 


Anlagen
Fragen an BUKEA SRH (75 KB)

Ö 3.1 - 22-0398

Reinigungsintervall im Schwingeweg Eingabe vom 25.04.2024

Der TOP mit der Drucksache 22-0398 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen. Beratung und Beschluss siehe unter TOP 3.

 

Ö 4 - 22-0356

Sülldorfer Kirchenweg – Flächen im Bereich der Sportanlage Waldesruh der SV Blankenese Mitteilungsdrucksache des Amtes (Angemeldet von den Fraktionen von SPD und FDP)

Frau Wincierz, Frau Fuhrmann und Herr Hahn stellen klar, das Vorhaben sei seit langem geplant und viele Akteur:innen, einschließlich der Bezirkspolitik, Fachbehörden und Anliegerinitiativen seien in Workshops und Anlieger:innenversammlungen beteiligt worden. In einem mühsamen Planungsprozesshabe man sich auf einen untermaßigen Querschnitt des Sülldorfer Kirchenwegs verständigt, um den nötigen Grunderwerb so niedrig wieglich zu gestalten. Im Jahr 2015 hätten dazu persönliche Gespräche mit dem damaligen Vorsitzenden der Spielvereinigung Blankenese von 1903 e.V. (SV Blankenese) stattgefunden, in denen Einvernehmen hergestellt worden sei. Daraufhin sei die Planung auch in diesem Bereich fortgeführt und gemäß Schlussverschickung vom Dezember 2019 fertiggestellt worden. Die vier über 100 Jahre alten Eichen sollten erhalten und ein Radverkehrsschutzstreifen markiert werden. Dadurch müsse der Gehweg fahrbahnabgewandt hinter den Bäumen verlaufen. Zwischen den Bäumen könnten Parkstände vorgesehen werden.

 

Das Amt habe mit dem Deutschen Fußball-Bund e.V. (DFB) Kontakt aufgenommen, um die Auswirkungen der geplanten Spielfeldverkleinerung von vier Metern abschätzen zu können. Regulärer Spielbetrieb bliebe nach den geltenden DFB-Regularien weiterhin uneingeschränkt möglich.

 

[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:
Es gibt keine vorgeschriebene verbindliche Regelspielfeldgröße des DFB. In den Regularien wird lediglich das Wort „übliche Größe“ verwendet. Der Hamburger Fußball-Verband e.V. hat telefonisch auf die variable Größe verwiesen, es gibt in Hamburg keine vorgeschriebene Mindestfeldgröße, so dass es keine Ausnahmegenehmigung davon zu erteilen gibt.]

 

Die Kosten für die Verlagerung von Spielfeld und Tribüne würden, wie bei jedem Grunderwerb üblich, von der Freien und Hansestadt Hamburg übernommen. Das Amt habe nie von Enteignung der Flächen gesprochen und befinde sich im Austausch mit Vertretungen der SV Blankenese. Das nächste Gespräch sei am 12.12.2024 geplant.

 

Im südlichen Verlauf des Sülldorfer Kirchenwegs sei ein Querschnitt bereits realisiert. Hier sei keine Beschwerdelage bekannt. Es sei sinnvoll, den Querschnitt nach Norden weiterzuziehen, um eine durchgängige Anlage zu gewährleisten. Zwar könne auf Stellplätze zwischen den Bäumen verzichtet werden, ein Verschwenken des Gehwegs auf den Bereich der östlichen Stellplätze hätte dann aber die Fällung der Bäume zur Folge und sei nicht ratsam.

 

Herr Schmuckall entgegnet, das Spielfeld sei in seiner jetzigen Größe zu erhalten. Der DFB lasse lediglich Ausnahmen zu, um auch auf kleineren Spielfeldern Spielbetrieb zu ermöglichen. Diese Ausnahmegenehmigung sei nicht erstrebenswert, der Platz habe noch Regelgröße, die durch die Planung auch nichtbeeinträchtigt werden solle. Die Bezirksversammlung habe dies in ihrem Beschluss 21-3982.1B aus der Sitzung vom 27.04.2023 (Anlage) bereits zum Ausdruck gebracht und Lösungen für die vorliegende Problematik skizziert. Vor diesem Hintergrund werfe das Handeln des Amtes gegenüber Bezirksversammlung und SV Blankenese Fragen auf. Er beantrage (Tischvorlage, Anlage) die Inhalte des Beschlusses erneut und bitte das Amt, den darin enthaltenen Prüfauftrag zu erledigen.

 

Eine Vertretung von der SV Blankenese unterstreicht, der Verein befinde sich seit dem Jahr 2022 nicht mehr mit dem Amt im Dialog. Damals habe der Verein ein Angebot von einer Immobiliengesellschaft erhalten. Eher zufällig habe der Verein herausgefunden, dass die Bauarbeiten im Jahr 2025 beginnen sollten. Laut DFB-Statuten solle ein Platz 68 Meter breit sein. Vier Meter Verkleinerung seien zu verhindern. Der Platz sei ein im Hamburger Raum seltener Naturrasenplatz. Sofern das Amt auf die Anlage der Stellplätze verzichte, könne der Gehweg zwischen die Bäume verschwenkt werden.

[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:

Der letzte Gesprächstermin fand am 12.07.2023 im Amt statt. Die SV Blankenese hat dafür ein Vorbereitungsschreiben mit Datum 11.07.2023 präsentiert, in dem auch die von der SV Blankenese erhoffte Wunschumgestaltung der Sportanlage Waldesruh besprochen wurde.]

 

Herr Hardersstellt fest, es beständen neben der Fußwegverschwenkung weitere Möglichkeiten, das Spielfeld in seiner jetzigen Größe zu erhalten. Das Amt werde gebeten, diese Alternativen zu planen und einen zeitlichen Ablauf vorzuschlagen. Dabei sei sicherzustellen, dass die Schutzstreifen für den Radverkehr breit genug seien, um den Fehler auf der Elbchaussee nicht zu wiederholen.

 

Herr Strate macht darauf aufmerksam, es wäre wünschenswert gewesen, wenn das Gespräch mit dem Verein noch Eingang in die Mitteilungsdrucksache gefunden hätte. Die neue Spielfeldgröße des dahinter befindlichen Kleinfelds sei im Zuge der Planung ebenfalls zu definieren. Er bitte das Amt, deutlich zu machen, ob noch signifikante Veränderungen an der Planung möglich seien.

 

Mehrere Ausschussmitglieder diverser Fraktionen bringen ihre Unterstützung der Position des SV Blankenese und ihre Anerkennung ihrer Jugendarbeit zum Ausdruck.

Die Drucksache 22-0356 wird zur Kenntnis genommen.

 

Dem Antrag von Herrn Schmuckall wird einstimmig zugestimmt.


Anlagen
21-3982.1B Beschluss Ausbau Sülldorfer Kirchenweg darf Fußballplatz nicht gefährden (91 KB)
Tischvorlage Antrag Waldesruh (94 KB)

Ö 4.1 - 22-0405

Geplante Enteignung des Vereinsgeländes der Spielvereinigung Blankenese e.V. am Sülldorfer Kirchenweg Eingabe vom 13.11.2024

Der TOP mit der Drucksache 22-04045 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.  Beratung und Beschluss siehe unter TOP 4.

 

Ö 5

Sicherheitsaudit Waitzstraße Sachstandsbericht des Amtes Rückmeldung zum Beschluss der Bezirksversammlung 21-3976.1B aus der Sitzung vom 27.04.2023 (Referent: Herr Steinert (ARGUS Stadt und Verkehr Partnerschaft mbB))

Herr Steinert(ARGUS Stadt und Verkehr Partnerschaft mbB, ARGUS) erläutert mithilfe einer Präsentation (Anlage) die Ergebnisse des Bestandsaudits Waitzstraße (Anlage). Er betont auch auf Nachfragen die folgenden Details:

 

  • Es gebe keine gravierenden Mängel. Unfallursache sei vor allen Dingen die Fehlbedienung der Kfz.
  • Seit dem Aufstellen der Poller habe sich kein sog. „Schaufenster-Unfall“ mehr zugetragen. Die Poller müssten vor diesem Hintergrund auch nicht mehr nachverdichtet werden. Es sei für die Verbesserung der Sichtbeziehungen beim Ein- und Ausparken der Kfz förderlich, die Poller Richtung Gehweg/ Gebäude zu verschieben. 
  • Es sei zu berücksichtigen, dass zum Zeitpunkt der Planungen noch andere Regelwerke gegolten hätten als heute.
  • Der Betrachtungszeitraum der Unfallanalyse umfasse die Jahre 2020 bis 2023. In dem Zeitraum habe es vier Unfälle mit Personenschaden gegeben.
  • Die Querungsanlagen für den Fußverkehr sowie die Gehwege seien teilweise untermaßig.
  • Die Fahrbahn habe eine Sichtlänge von 400 Metern und rege zum Schnellfahren an. Sie sei wiederum für Kfz zu schmal, um den Radverkehr zu überholen. Der in Gegenrichtung einfahrende Radverkehr könne zu Verwirrungen der ausparkenden Kfz hren.
  • Etwa 3.000 Fahrzeuge pro Tag nutzten die Fahrbahn.Daten zum Fuß- und Radverkehrrden nicht vorliegen.
  • r die Kfz-Abmessungen sei ein sog. Bemessungsfahrzeug berücksichtigt worden.

 

Herr Werner ergänzt, die Unfälle seien im Großteil Bedienfehler der Kfz-Nutzer:innen, weshalb sich auch kein Handlungsdruck für das Amt ergebe.

 

Herr Adrian merkt an, es sei unklar, welche Folgen sich r das Amt aus dem Audit ergäben. Unter Umständen befinde sich das Amt in Haftung, sollte sich ein Unfall, insbesondere mit Personenschaden, an einem Gefahrenort ereignen, den das Audit zwar festgestellt, das Amt aber nicht beseitigt habe. In jedem Falle sei die Realisierung möglicher Maßnahmen diskussionsintensiv.

 

Herr Müller-Goldenstedt weist auf die stark angewachsenen Kfz-Abmessungen hin.

 

Herr Batenhorst begrüßt die Funktion der Poller. Weiteren Handlungsbedarf gebe es nicht.

 

Herr Dr. Lembke betont, die Waitzstraße weise auch für Fuß- und Radverkehr Probleme auf, nicht nur für Kfz. So würden oft Aufsteller und Verkaufsdisplays den Gehweg vor dem Einzelhandel einengen.  

 

Herr Schmuckall beklagt die baulich defizitären Querungsanlagen für den Fußverkehr, diese würden oft von Kfz beparkt. Er wiederhole die Anregung, die Schadensersatzzahlungen von Unfallverursacher:innen zur Ersatzbeschaffung von bereits beschädigten Stadtmobiliar in der Waitzstraße heranzuziehen.

 

Herr Packmohr schlägt vor zu prüfen, ob der südlich parallel verlaufende Jeppweg für Radverkehr geöffnet werden könne, um die Anzahl der Radfahrer:innen im Gegenverkehr zu reduzieren.

 

Herr Brinkmann weist auf die breiten Gehwege der Waitzstraße hin. Unter Umständen könnten diese teilweise für den Radverkehr geöffnet werden.

 

Herr Hahn erläutert auf Nachfrage von Herrn Schmuckall, ARGUS habe sich in einem Bieter:innenverfahren durchgesetzt, bei dem nf Auditor:innen zur Angebotsabgabe aufgefordert worden und in dem zwei Angebote eingegangen seien. Daher habe ARGUS sowohl die Planung als auch das nachgelagerte Audit durchgeführt. Das Auditverfahren für Bestandssituationen sei in der Freien und Hansestadt Hamburg Neuland. Welche Handlungen daraus abzuleiten seien, sei offen. Er gehe davon aus, dass das Amt nicht sofort tätig werden müsse.

 

[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:

Sicherheitsaudits werden von zertifizierten Planungs- und Bestandsauditor:innen durchgeführt. Diese sind somit verpflichtet, sich zertifizieren zu lassen. Alle in Deutschland tätigen und zugelassenen Auditor:innen sind in der Auditorenliste der Bundesanstalt für Straßenwesen aufgeführt.]

 

Frau Wincierzgt hinzu, das unfallträchtige schräge Ein- und Ausparken sei von den Akteur:innen vor Ort gewollt. Die Anordnung von ngsparken würde die Situation unmittelbar entschärfen.

 


Anlagen
Bestandsaudit Waitzstraße (2193 KB)
Präsentation Audit Waitzstraße (1078 KB)

Ö 6

Busverkehr in der Holztwiete (Angemeldet von der CDU-Fraktion mit der Bitte um Bewertung der Situation seitens PK 25 )

Angemeldet von der CDU-Fraktion mit der Bitte um Bewertung der Situation seitens des Polizeikommissariats 25.

 

Herr Schmuckall weist darauf hin, dass der Busverkehr im Zuge der Baustelle an der Elbchaussee in die Holztwiete geleitet worden sei. Mittlerweile sei dies der Regelfall. Er werde von Anwohner:innen auf die Situation angesprochen. Auch der Senat gehe von einer Verstetigung aus, so die Antwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage (Drucksache 22-16477, siehe Anlage). Dafür sei aber die Fahrbahnbreite insbesondere aufgrund des Parkdrucks nicht ausreichend. Das Einbiegen des Busses in die Holztwiete sei mühsam. Auch für Parkbesucher:innen führe der Busverkehr zu Einschränkungen. Er bitte um einen Sachstand in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses.

 

Herr Brinkmann stellt fest, die Situation sei aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde in Ordnung. Eine dauerhafte Verstetigung des Busverkehrs in der Holztwiete sei nicht bekannt.

 

Herr Harders wirft ein, die Amphibienwanderung über die Holztwiete würde von einer Reduzierung des Durchgangsverkehrs profitieren.

 

Herr Müller-Goldenstedt macht deutlich, es gebe in Altona Busbelastungen ganz anderen Ausmaßes, wie zum Beispiel in Teilen der Bahrenfelder Straße. 

 

Herr Hahnhrt aus, der Busverkehr sei vor dem Hintergrund der Baumaßnahmen für die Fernwärme in die Holztwiete umgelenkt worden. Dieser Zwischenzustand solle sich, ginge es nach den Verkehrsbetrieben, verstetigen. Ursache sei die schwierige Verkehrssituation in der Baron-Voght-Straße. Aus Sicht des Amtes könne die Holztwiete aber die Fahrbahnlast nicht aufnehmen. Das sei zwischen Amt und Verkehrsbetrieben zu klären. Es sei davon auszugehen, dass die Antwort des Senats auf die Position der Verkehrsbetriebe zurückzuführen sei.

Herr Strate bittet um einen neuen Sachstand des Amtes in einer der nächsten Sitzungen.


Anlagen
22-16477 SKA Buslinienführung durch die Holztwiete (124 KB)

Ö 7

Mitteilungen

Ö 7.1 - 22-0136.1

Die traditionsreichen Segelvereine in der Sportstadt Hamburg weiter unterstützen und lebensfähig halten - den Rest des ökologisch wertvollen Süßwasserwatts am Mühlenberger Loch vor der weiteren Verschlickung bewahren Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 20.06.2024

 

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 7.2 - 22-0358

Mehr Sicherheit im Straßenverkehr – auskömmliche Fußwege und Radfahrstreifen Große Elbstraße zwischen Höhe Hausnummer 264 und Hausnummer 141 Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.04.2024

 

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 7.3 - 22-0363

Schlussverschickung: Erschließung Othmarscher Mühlenweg Mitteilungsdrucksache des Amtes

 

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 7.4 - 22-0366

Erreichbarkeit des Botanischen Gartens verbessern Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.05.2024

 

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 7.5 - 22-0357

Grandkuhlenweg: Zügig instandsetzen und Sperrung für den Kfz-Verkehr wieder aufheben! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.11.2023

Der TOP mit der Drucksache 22-0357 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Herr Hahn weist darauf hin, dass sich das Gutachten aufgrund von Schwierigkeiten bei der Probenentnahme verzögern werde.

 

Frau Wincierz ergänzt, es bestehe das Risiko, dass das Gelände absacke. Daher sei bei den Bohrungen Vorsicht geboten.

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 7.6 - 22-0394

Erweiterung der Tempo 30-Zonen im Bezirk Altona Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.02.2024

Der TOP mit der Drucksache 22-0394 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Frau Vornhagen weist auf die Zweiteilung des Beschlusses hin. Vor dem Hintergrund rege sie an, die gesamte Theodorstraße in den Umsetzungspfad zu einer Tempo 30-Zone aufzunehmen. Sie stellt einen entsprechenden Antrag der Fraktion GRÜNE für die nächste Sitzung am 02.12.2024 in Aussicht.

 

Herr Brinkmann wirft ein, Teile der Theodorstraße seien bereits Tempo 30-Strecke, so vor einem Pflegeheim.

 

Herr Schmuckallgt hinzu, durch die Baustelle auf der Bundesautobahn 7 erfahre die Theodorstraße eine permanente zusätzliche Belastung. Für einen Beschluss zu einer Tempo 30-Zone sei es der falsche Zeitpunkt.

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 8

Verschiedenes

Frau Wincierz sichert auf Nachfrage von Herrn Harders zu, in einer der nächsten Sitzungen einen Sachstand zum Fahrradparkhaus am Bahnhof Altona der Sprinkenhof GmbH zu geben.

 

Herr Dr. Lembke bittet um einen Sachstand, ob es im Bezirk Altona barrierefreie Ladestationenr Elektrofahrzeuge gebe.

 

N 9

Beteiligung der Bezirksversammlung am Wettbewerb für die Gestaltung der U5-Haltestelle an den Arenen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.09.2024