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Mehr Sicherheit im Straßenverkehr – auskömmliche Fußwege und Radfahrstreifen Große Elbstraße zwischen Höhe Hausnummer 264 und Hausnummer 141 Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.04.2024

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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18.11.2024
Ö 6.3
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.04.2024 anliegende Drucksache 21-4956B beschlossen.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 29.07.2024 wie folgt Stellung genommen:

 

Die Straßenraumgestaltung im unmittelbaren Umfeld des Vorhabens "Areal West" wird bereits zwischen dem Bezirksamt und dem Vorhabenträger besprochen.

 

Zum Bereich Große Elbstraße 141 - 264 existiert eine Planung, die jedoch an heutige Standards der Radverkehrsplanung angepasst werden müsste. Hierzu sind aktuell keine Bearbeitungskapazitäten vorhanden. Das Projekt befindet sich jedoch bereits im Arbeitsprogramm und ist dort als Folgeprojekt vermerkt. Anlässlich dieses Beschlusses wird die Priorität des Projektes entsprechend erhöht. Ein Planungsbeginn kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht abgeschätzt werden.

 

Eine Befassung des Verkehrsausschusses im Sinne eines Sachstandsberichtes kann im Herbst 2024 erfolgen.

 

Die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) hat mit Schreiben vom 04.09.2024 wie folgt Stellung genommen:

 

Eine ziffernweise Beantwortung zum o.g. Beschluss der Bezirksversammlung Altona entfällt aufgrund der nachstehenden Begründung der Hamburg Port Authority (HPA).

 

Im Rahmen der Drucksache 21/17908 „Neustrukturierung Hafenmanagement“ sollten die Zuständigkeiten der HPA gebündelt und auf die hafenrelevanten Aufgaben beschränkt werden. Dabei sollte die Zuständigkeit der HPA im Bezirk Altona nach der Entlassung der dortigen Hafenbetriebe angepasst werden. Grundsätzlich herrscht Einigkeit darüber, dass in diesem Zusammenhang die Straßen Große Elbstraße und Van-der-Smissen-Straße an den Bezirk Altona übertragen werden sollten. Diese Übertragung wurde bereits vor der Drucksache als sinnvoll erachtet, jedoch wurde eine entsprechende Vereinbarung seitens des Bezirksamtes Altona anders als in den Bezirksämtern Bergedorf und Mitte bis jetzt nicht unterzeichnet.

 

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die genannten Straßen bereits seit längerem und nicht erst seit der Drucksache an den Bezirk Altona hätten übergeben werden können, allerdings befinden sie sich derzeit noch im Zuständigkeitsbereich der HPA. Da zu diesen Straßen keine Hafenrelevanz gegeben ist, sieht die HPA aktuell keinen Bedarf für einen Ausbau der Straßen. Wenn der Wunsch des Bezirks Altona nach einem, wie im Antrag geschilderten, Ausbauvorhaben besteht, müsste die Finanzierung seitens des Bezirksamtes Altona sichergestellt werden. Die HPA würde in diesem Fall die Umsetzung übernehmen.

 

Darüber hinaus erachten BWI und HPA diesen Antrag als eine gute und begründete Gelegenheit für den Bezirk, die betreffenden Flächen endgültig zu übernehmen.

 

Hintergrundinformation zur Historie der Straßenplanung:

Das Bezirksamt Altona hat bereits vor einigen Jahren mit der städtebaulichen Planung der genannten Straßen begonnen. Allerdings kam es aufgrund offener Finanzierungsfragen und damit verbundener Fristen zu Verzögerungen. Da das Bezirksamt Altona die Fristen für eine zeitlich begrenzte Finanzierungszusage des Amtes V - ehemals BWVI, nun BVM - nicht einhalten konnte, wurde das Bauvorhaben damals nicht umgesetzt.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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