Erweiterung der Tempo 30-Zonen im Bezirk Altona Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.02.2024
Fortführung der Drucksache 21-5008.1.
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 29.02.2024 anliegende Drucksache 21-4524.2B beschlossen.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitaätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 04.11.2024 ergänzend wie folgt Stellung genommen:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat bereits am 30. April 2024 zum Beschluss der Bezirksversammlung Altona aus Drs. 21-4524.2B Stellung genommen (Mitteilungs-Drs. 21-5008).
Die BVM ist im ständigen Austausch mit den beteiligten Dienststellen und Verkehrsunternehmen zu den seitens der Bezirksversammlung Altona geforderten Tempo-30-Zonen. Inzwischen konnte zu einigen Tempo-30-Zonen eine Einigung erzielt werden, worüber die BVM mit dieser Stellungnahme die Bezirksversammlung Altona in Kenntnis setzen möchte.
Die BVM stimmt der Einführung von Tempo-30-Zonen in den folgenden Straßenabschnitten zu:
- Nobistor (Nr. 1 der Anlage aus Drs. 21-4524.2B)
- Blücherstraße (Nr. 3)
- Grotjahnstraße (Nr .5)
- Eschelsweg (Nr. 6)
- Elmenhorststraße (Nr. 7)
- Funkstraße (Nr. 8)
- Altonaer Poststraße (Nr. 11)
- Schillerstraße (Nr. 12)
- Theodorstraße (Nr. 22)
- Isernrade (Nr. 33)
Die Zustimmung der Feuerwehr zu den genannten Straßenabschnitten erfolgt unter der Bedingung, dass keine baulichen Maßnahmen ergriffen werden.
Die fachliche und finanzielle Zuständigkeit für die weitere Umsetzung liegt beim Bezirksamt Altona. Die übrigen Straßenabschnitte erfordern weitere fachliche Prüfungen. Hierzu befindet sich die BVM weiterhin im Austausch mit den beteiligten Dienststellen und den Verkehrsunternehmen.
:
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.