22-0394.1

Erweiterung der Tempo 30-Zonen im Bezirk Altona Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.02.2024

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Fortführung der Drucksache 21-5008.1.

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 29.02.2024 anliegende Drucksache 21-4524.2B beschlossen.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitaätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 04.11.2024 ergänzend wie folgt Stellung genommen:

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat bereits am 30. April 2024 zum Beschluss der Bezirksversammlung Altona aus Drs. 21-4524.2B Stellung genommen (Mitteilungs-Drs. 21-5008).

Die BVM ist im ständigen Austausch mit den beteiligten Dienststellen und Verkehrsunternehmen zu den seitens der Bezirksversammlung Altona geforderten Tempo-30-Zonen. Inzwischen konnte zu einigen Tempo-30-Zonen eine Einigung erzielt werden, worüber die BVM mit dieser Stellungnahme die Bezirksversammlung Altona in Kenntnis setzen möchte.

Die BVM stimmt der Einführung von Tempo-30-Zonen in den folgenden Straßenabschnitten zu:

- Nobistor (Nr. 1 der Anlage aus Drs. 21-4524.2B)

- Blücherstraße (Nr. 3)

- Grotjahnstraße (Nr .5)

- Eschelsweg (Nr. 6)

- Elmenhorststraße (Nr. 7)

- Funkstraße (Nr. 8)

- Altonaer Poststraße (Nr. 11)

- Schillerstraße (Nr. 12)

- Theodorstraße (Nr. 22)

- Isernrade (Nr. 33)

Die Zustimmung der Feuerwehr zu den genannten Straßenabschnitten erfolgt unter der Bedingung, dass keine baulichen Maßnahmen ergriffen werden.

Die fachliche und finanzielle Zuständigkeit für die weitere Umsetzung liegt beim Bezirksamt Altona. Die übrigen Straßenabschnitte erfordern weitere fachliche Prüfungen. Hierzu befindet sich die BVM weiterhin im Austausch mit den beteiligten Dienststellen und den Verkehrsunternehmen.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 14.07.2025 abschließend wie folgt Stellung genommen:

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat bereits am 30. April 2024 und am 4. November 2024 zum Beschluss der Bezirksversammlung Altona aus Drs. 21-4524.2B Stellung genommen (Mitteilungs-Drs. 21-5008 und 22-0394).

Die BVM stand im ständigen Austausch mit den beteiligten Dienststellen und Verkehrsunternehmen zu den seitens der Bezirksversammlung Altona geforderten Tempo-30-Zonen. Inzwischen konnte zu allen weiteren Tempo-30-Zonen eine Entscheidung getroffen werden, worüber die BVM mit dieser Stellungnahme die Bezirksversammlung Altona abschließend in Kenntnis setzen möchte.

Die BVM stimmt der Einführung von Tempo-30-Zonen in den folgenden Straßenabschnitten zu:

- Große Elbstraße (Nr. 2)

- Virchowstraße (Nr. 4)

- Schleswiger Straße, Am Diebsteich und Diebsteichweg (Nr. 14)

- Am Landpflegeheim (Nr. 28)

- sterberg/Grotiusweg (Nr. 36)

- Falkenstein, Tafelberg (Nr. 37)

- Wittenbergener Weg (Nr. 39)

Der Einführung einer Tempo-30-Zone in der Schleswiger Straße, Am Diebsteich und Diebsteichweg (Nr. 14) wird im Bestand zugestimmt. Bei der Umsetzung sind die geplanten Maßnahmen im Rahmen der Neuplanungen des Fernbahnhofs Diebsteich zu berücksichtigen.

Die Verkehrsunternehmen und die Feuerwehr wurden im Prüfungsprozess durch die BVM beteiligt. Für die Straßenabschnitte Nr. 14 und Nr. 37 liegt bislang keine Stellungnahme der Feuerwehr vor. Vor einer Umsetzung durch den Bezirk ist die Feuerwehr zu beteiligen. Die Zustimmung der Feuerwehr zu den Straßenabschnitten Nr. 2, 28, 36 und 39 erfolgt unter der Bedingung, dass keine baulichen Maßnahmen ergriffen werden.

Die fachliche und finanzielle Zuständigkeit für die weitere Umsetzung liegt beim Bezirksamt Altona. Sollten baulichen Maßnahmen für die Umsetzung notwendig werden, sind die Verkehrsunternehmen sowie die Feuerwehr durch das Bezirksamt zu beteiligen.

Die Einführung einer Tempo-30-Zone in den folgenden Abschnitten wird aufgrund zu hoher Zeitverluste für die Fahrzeuge der Feuerwehr und Verkehrsunternehmen abgelehnt:

- rkenstraße (Nr. 10)

- Bahrenfelder Steindamm (Nr. 18)

- lldorfer Brooksweg (Nr. 38)

- Flurstraße (Nr. 27)

- lldorfer Kirchenweg (Nr. 35)

- Rugenbarg (Nr. 30)

- Jessenstraße (Nr. 9)

- Scheel-Plessen-Straße/Hahnenkamp (Nr. 13)

- Bahrenfelder Straße (Nr. 16)

- Agathe-Lasch-Weg, Emkendorfstraße (Nr. 19)

- Hochrad, Klein Flottbeker Weg (Nr. 20)

- Baron-Voght-Straße (Nr. 21)

- Notkestraße (Nr. 23)

- Fahrenort, Spreestraße (Nr. 24)

- Franzosenkoppel (Nr. 25)

- Oderstraße (Nr. 26)

- Blomkamp (Nr. 29)

- Am Botterbarg (Nr. 32)

- Schenefelder Landstraße (Nr. 34)

Im Rahmen der Einführung einer Tempo-30-Zone in der Straße Rugenbarg wurde die Länge der dort bereits vorhandenen Tempo-30-Strecke geprüft und die Zentrale Straßenverkehrsbehörde beteiligt. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass die aktuell vorhandene Tempo-30-Strecke in der Straße Rugenbarg lediglich eine Länge von 100 Metern aufweist. Auf Nachfrage wurde die Länge der Strecke noch einmal durch die BIS geprüft und durch eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung die Erweiterung der streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 Metern auf 300 Meter am 16. Januar 2025 veranlasst.

Zudem wurde die Zentrale Straßenverkehrsbehörde von der BVM gebeten, die Verlängerung der bestehenden Tempo-30-Strecken oder den Lückenschluss zwischen zwei Tempo-30-Strecken in den folgenden Straßen zu prüfen:

- Hochrad, Flottbeker Weg (Nr. 20)

- Baron-Voght-Straße (Nr. 21)

- Blomkamp (Nr. 29)

- Bahrenfelder Straße (Nr. 16)

- Agathe-Lasch-Weg, Emkendorfstraße (Nr. 19)

- Hochrad, Klein Flottbeker Weg (Nr. 20)

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Lokalisation Beta
Altonaer Poststraße Schleswiger Str. Emkendorfstraße Spreestraße Schenefelder Landstr. Rugenbarg

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