Sport ist Teil der Lösung in der Pandemie! Trainingsbetrieb für Kinder und Jugendliche jetzt wieder aufnehmen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 12.05.2021
Letzte Beratung: 07.09.2021 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 12.12
Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 12.05.2021 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-1948 beschlossen.
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat hierzu mit Schreiben vom 10.06.2021 wie folgt Stellung genommen:
Sportfachliche Einschätzung / Empfehlung:
Der organisierte Sportbetrieb konnte seit dem 08. März 2021 in weiten Teilen wieder aufgenommen werden. Dies war der Behörde für Inneres und Sport als Fachbehörde von besonderer Bedeutung. Denn je länger die unvermeidlichen Corona-bedingten Einschränkungen im Sport dauerten, desto erkennbarer wurden auch die Folgen des Sport-Lockdowns insbesondere für Kinder und Jugendliche (Bewegungsmangel; Verringerung sozialer Kontakte etc.).
Seit dem Beginn der schrittweisen Lockerungen der einschränkenden Maßnahmen im Sport Anfang März 2021 sind Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr privilegiert worden. So ist der Wunsch sowohl der Behörde für Inneres und Sport als auch des organisierten Sports umgesetzt worden, den Jüngsten ein Mindestmaß an Normalität und Bewegung zu ermöglichen. Älteren Jugendlichen und Erwachsenen war der Sportbetrieb immer zumindest alleine oder zu zweit im Freien gestattet. Weiter konnten insbesondere von diesen digitale Angebote genutzt werden. Von dieser Möglichkeit wurde rege Gebrauch gemacht, auch wenn diese Form des Sports weitgehend hinter dem gewohnten Maß zurückbleiben mag und z. B. den organisierten Vereinssport nicht ersetzen konnte.
Auf Basis der Beschlüsse der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten mit der Bundeskanzlerin Anfang März und aufgrund von Vorschlägen u. a. aus dem organisierten Sport ist Anfang März vom Hamburger Senat beschlossen worden, Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sportliche Aktivitäten in Gruppen von bis zu 20 Personen im Freien zu ermöglichen. Somit konnten den Jüngsten wieder Möglichkeiten der Bewegung gemeinsam mit anderen Kindern angeboten werden und die bekannten negativen Effekte der Corona-bedingten Einschränkungen im Sport reduziert werden.
Zwischenzeitlich musste aufgrund des Bundesinfektionsschutzgesetzes ab einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 der Sportbetrieb auch für Kinder wieder eingeschränkt werden.
Aufgrund der sich positiv entwickelnden Infektionszahlen und eines abnehmenden Infektionsgeschehens war es in den vergangenen Wochen möglich, eine Reihe weiterer Lockerungen im Sport umzusetzen, sodass gem. der aktuellen Hamburgischen EindämmungsVO § 20 Absatz 2 die Sportausübung „auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen […] allein oder in Gruppen von bis zu 20 Personen im Freien und von bis zu 10 Personen kontaktlos in geschlossenen Räumen sowie für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ohne zahlenmäßige Begrenzung zulässig“ ist. Beim Sport findet das Abstandsgebot nach § 3 Absatz 2 Satz 1 keine Anwendung.
Es laufen – mit Blick auf das stabile Infektionsgeschehen - bereits behördenübergreifende Abstimmungen über mögliche weitere Lockerungen für den Sport
Aus sportfachlicher Sicht besteht die Notwendigkeit, dass Kinder und Jugendliche körperlich aktiv sind und die Chance haben, sich sportlich zu betätigen. Der SMK-Beschluss vom 08. Februar 2021 weist ebenso auf die Bedeutung von Bewegungsförderung und Bewegungsentwicklung im Kindes- und Jugendalter hin. Aus diesem Grund war es – wie erwähnt - zu jeder Zeit der Pandemie trotz Einschränkungen möglich, im Freien sportlich aktiv zu sein. Es ist ebenso darauf hinzuweisen, dass Sportvereine nicht grundsätzlich gem. EindämmungsVO geschlossen waren, sodass bspw. auch digitale Bewegungsangebote unter Einhaltung der geltenden Verordnung jederzeit durchgeführt werden konnten.
Die Lockerungsschritte im Sport orientierten sich bisher insbesondere an den getroffenen Beschlüssen der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten (Stufenplan). Nach diesen Beschlüssen und nach der Empfehlung der Konferenz der Sportministerinnen und Sportminister der Länder war und ist nach wie vor ein schrittweises Vorgehen angezeigt, um die Verbreitung des SARS-Covid19-Virus zu verhindern. Ebenso müssen alle Maßnahmen abgestimmt und mit den Maßnahmen anderer Behörden etwa in den Bereichen Kultur oder Einzelhandel synchronisiert sein und das Wohl aller Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen.
Abschließend noch der Hinweis, dass die Altersbeschränkung für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr auch in anderen Bereichen gilt (z.B. § 4a private Zusammenkünfte, §8 Absatz 1a Maskenpflicht) und so eine Einheitlichkeit geschaffen wurde.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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