Sicherung der umfassenden Auskömmlichkeit der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), der Jugendsozialarbeit (JSA), der Familienförderung (FamFÖ) und der sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe (SAJF)! Dringend den Haushalt 2025 nachsteuern und die finanzielle Ausstattung grundsätzlich deutlich verbessern! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 13.02.2025
Letzte Beratung: 27.03.2025 Bezirksversammlung Ö 11.20
Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 13.02.2025 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 22-0668.1B beschlossen.
Die Finanzbehörde (FB) hat mit Schreiben vom 21.02.2025 wie folgt Stellung genommen:
Zu 2:
Die Hamburgische Bürgerschaft hat im Dezember 2024 mit dem Beschluss zum Doppelhaushalt 2025/2026 den Bezirksämtern die Mittel für die Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Zu den im Beschluss der Bezirksversammlung angesprochenen fachlichen Erwägungen muss als zuständige Fachbehörde die Sozialbehörde Stellung nehmen.
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat mit Schreiben vom 20.03.2025 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Im Haushaltsplan 2025/2026 ist eine erneute Steigerung der Rahmenzuweisungen für die Betriebsausgaben der Kinder- und Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung in der Familie sowie der Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe um insg. über 4,5 Mio. Euro gegenüber den entsprechenden Haushaltsansätzen 2024 vorgesehen. Für den Bezirk Altona wurden die drei gegenseitig deckungsfähigen Rahmenzuweisungen gegenüber den Planwerten 2024 um 680 Tsd. Euro auf 6.575 Tsd. Euro in 2025 und auf 6.780 Tsd. Euro in 2026 erhöht.
Aufgrund der anhaltend hohen Anzahl von Schutzsuchenden wurden darüber hinaus für das Jahr 2025 die Mittel im Förderprogramm Sozialräumliche Integrationsnetzwerke (SIN) bereits um rund 6,3 Millionen Euro aufgestockt. Dem Bezirksamt Altona wurde für das Jahr 2025 ergänzend zum eingeplanten SIN-Budget in Höhe von rd. 853 Tsd. Euro ein ergänzender Mehrbedarf für SIN in Höhe von rd. 821 Tsd. Euro zugesagt, welche ebenfalls einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der sozialräumlichen Infrastruktur und der Regelangebote leisten. Die Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel erfolgt auf der Grundlage der bedarfsgerechten Angebotsplanung des jeweiligen Bezirksamtes.
Die Sozialbehörde wird die hier von Altona gemeldeten Mehrbedarfe aufnehmen und für Verhandlungen mit der Finanzbehörde nutzen.
Zu 2:
Die Sozialbehörde hat unter Beachtung der Wahrung einer guten Haushaltsführung auf der Grundlage einer bedarfsorientierten Angebotslandschaft eine auskömmliche Versorgung der Bedarfe im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Familienförderung und Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe im Blick. Die Planungen sind jeweils innerhalb der vom Senat im Rahmen der Haushaltsaufstellung festgelegten Eckwerte vorzunehmen. Im Ergebnis ist es der Sozialbehörde gelungen, dass die Rahmenzuweisungenfür die Betriebsausgaben der Kinder- und Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung in der Familie sowie der Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe im aktuellen Doppelhaushalt 2025/2026 erneut erhöht werden konnten und umfänglich durch zusätzliche SIN-Mittel zur Integration von geflüchteten jungen Menschen und ihren Familien ergänzt wurden.
Die Bezirksämter melden im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens – in der Regel nach Anhörung der Bezirksversammlungen – der zuständigen Fachbehörde regelhaft ihre Bedarfe. Diese wiederum setzt im Verlauf des Haushaltsaufstellungsverfahrens die finanziellen Rahmenbedingungen für die weitere Ausgestaltung der Planung nach einem mit den Bezirksämtern vereinbarten Verteilungsschlüssel. Die Mittelverwendung obliegt daraufhin jeweils den Bezirksämtern auf der Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung unter Einbezug der bezirklichen Jugendhilfeausschüsse.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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