21-1589

Schutz der Stillgewässer in Altona vor Wasservogelfütterung und Wildangelei Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 26.11.2020

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
02.02.2021
28.01.2021
Ö 11.30
28.01.2021
Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 26.11.2020 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-1282.1 beschlossen.

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat mit Schreiben vom 12.01.2021 wie folg Stellung genommen:

 

Sofern die Gewässer in der Zuständigkeit der Wasserwirtschaft der Bezirksamtes Altona liegen, kann die BUKEA – Abteilung Wasserwirtschaft – die Kosten für die Schilder gegen die Wasservogelfütterung übernehmen. Dies gilt jedoch nicht für Gewässer, die nicht der bezirklichen Wasserwirtschaft gehören, wie z.B. Rückhaltebecken, Behandlungsanlagen oder Teiche, die im Eigentum der Park- und Grünanlagenverwaltung stehen.

 

Wenn darüber hinaus tatsächlich ein Angelverbot bestehen sollte, muss die das Verbot aussprechende Stelle für eine entsprechende Beschilderung sorgen. Da das Angelverbot in den genannten Gewässern nicht auf fischereirechtlichen Regelungen beruht, lehnt die BUKEA als oberste Fischereibehörde die Finanzierung einer Beschilderung ab.

 

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