21-4844

Schulwegsicherung an der Grundschule Trenknerweg Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.01.2024

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.03.2024
Ö 11.2
04.03.2024
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.01.2024 anliegende Drucksache 21-4704B beschlossen.

 

Die Verkehrsdirektion (VD) 51 hat mit Schreiben vom 28.02.2024 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1:

Die nachfolgende Stellungnahme bezieht sich auf den aktuellen Ausbauzustand des Trenknerwegs. Sich durch eventuell anschließende bauliche Maßnahmen des Bezirksamtes ergebende Änderungen werden nicht berücksichtigt.

 

Zu prüfen ist die Einrichtung einer Einbahnstraße zwischen Strehlowweg und Bernadottestraße in Fahrtrichtung Bernadottestraße sowie temporäre Einfahrtssperren.

 

Gem. § 45 Abs. 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist die Einrichtung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Gem. der amtlichen Begründung muss zudem der angestrebte Zweck erreicht werden.

 

Die Einrichtung einer Einbahnstraße im oben bezeichneten Abschnitt wird von der StVB des PK 25 abgelehnt, da die Voraussetzungen nicht vorliegen. Eine Auswertung der Verkehrsunfalllage für die letzten drei Jahre verlief völlig unauffällig, es kam zu keinerlei Unfällen auf dem Schulweg und nur zu zwei Unfällen mit Sachschäden im ruhenden Verkehr. Es steht außer Verhältnis, die Nutzung der Straße mit der Einrichtung einer Einbahnstraße für alle Anwohnenden und sonstigen Nutzer rund um die Uhr einzuschränken, da die geschilderte Situation nur in einem Zeitfenster von max. 20 Minuten vor Schulbeginn aufgrund der resistenten Haltung und permanenten Zuwiderhandlung einiger sog. „Elterntaxis“ verursacht wird.

 

Ebenfalls aus den genannten Gründen nicht anordnungsfähig ist eine Einfahrtsbeschränkung in den Trenknerweg beispielsweise mit Verkehrszeichen (VZ) 250 und Zusatzzeichen (ZZ) 7:30 8:00 h, die zur Folge hätte, dass in diesem Zeitrahmen in der gesperrten Verkehrsfläche überhaupt kein Verkehr stattfinden dürfte. Zudem müsste mit einer Verlagerung des Problems in das Umfeld gerechnet werden.

Bauliche Möglichkeiten der Einfahrtsbeschränkung setzen eine Änderung der Widmung voraus und lägen in der Zuständigkeit des Bezirksamtes. Von einer Zustimmung der StVB hierfür ist nicht auszugehen.

 

Zu 2:

Die StVB des zuständigen PK 25 führte anlassbezogen eine Überprüfung der benannten Örtlichkeit durch. Zum Zeitpunkt der Überprüfung konnte keine dringende Notwendigkeit zur Erhöhung der Grünphase r Fußnger festgestellt werden. Die aktuelle Grünphase für Fußnger beträgt aktuell 10 Sekunden. Die Straßenbreite an der Fußngerfurt beträgt ca.: 8,5 m. Dies ermöglicht es dem Fußnger bei einer Räumgeschwindigkeit von 1,2m/s, die Furt konfliktfrei zu queren. 

 

Der Knoten Bernadottestraße/ Griegstraße/ Trenknerweg ist Bestandteil des diesjährigen Grundinstandsetzungsprogrammes des Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG). Informationen hierzu sollten von dort eingeholt werden.

 

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